Ratgeber

Dubai Golden Visa: Seit Februar zählt der volle Kaufpreis - nicht mehr die halbe Anzahlung. Was die 2-Millionen-Schwelle jetzt wirklich verlangt.

Mindestwert 2 Millionen AED (voller DLD-Wert, rund 500.000 Euro), behördliche Gesamtgebühr 9.884,75 AED, Bearbeitung 7 bis 10 Werktage. Seit der berichteten Februar-Änderung qualifiziert bei Off-Plan der registrierte Gesamtpreis statt der 50-Prozent-Anzahlung. Die Eckdaten, die das Verkaufsgespräch gern abkürzt.

Palm Jumeirah aus der Luft
Dr. Stefan Berger·09.06.2026·15 Min. Lesezeit

Im ersten Quartal 2026 sicherten sich nach Branchenzahlen 4.218 Investoren über den Immobilienkauf eine Dubai-Residency, ein gutes Drittel mehr als im Vorjahr. Die wenigsten von ihnen wissen, dass die entscheidende Größe nicht ihre Anzahlung ist, sondern der Wert, den die Dubai Land Department registriert - und dass sich genau an diesem Punkt im Februar 2026 etwas verschoben hat. Wer das Golden Visa als Beigabe zum Kauf behandelt, rechnet mit einem Stand, der so nicht mehr gilt. Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; Detailfragen gehören in den Einzelfall.

Was sich geändert hat - und warum die Zahl in Ihrem Kopf vermutlich veraltet ist.

Über das Dubai Golden Visa kursieren zwei Zahlen, eine alte und eine aktuelle, und die Differenz beträgt das Fünffache. Bis 2022 lag die Immobilien-Schwelle bei 10 Millionen AED. Im Frühjahr 2022 senkte das Kabinett der Vereinigten Arabischen Emirate sie auf 2 Millionen AED. Wer also noch mit Beträgen jenseits der fünf Millionen kalkuliert, rechnet mit einem überholten Stand. Maßgeblich ist heute ein registrierter Immobilienwert von mindestens 2 Millionen AED, das sind nach aktuellem Kurs rund 500.000 Euro.

Nehmen wir, um die Mechanik greifbar zu machen, einen Fall, wie er uns in der Praxis begegnet - anonymisiert und exemplarisch: Ein Münchner Unternehmer, Anfang fünfzig, reserviert eine Off-Plan-Einheit für umgerechnet 2,1 Millionen AED und zahlt die ersten zwanzig Prozent an. Der Makler hatte das Visum als Beigabe zum Kauf dargestellt. Ob diese Einheit ihn zum Golden Visa berechtigt, entschied sich 2025 anders als heute - und zwar genau an der Frage, ob die Behörde den vollen Wert oder nur die geleistete Anzahlung zählt. An diesem Fall lässt sich der Rest des Verfahrens entlanglesen.

Die Schwelle lässt sich auf zwei Wegen erreichen: durch ein einzelnes Objekt oder durch ein Portfolio aus mehreren Objekten, dessen Gesamtwert die Marke erreicht. Beide Varianten bestätigt sowohl die offizielle eService-Seite der Dubai Land Department als auch das Regierungsportal u.ae. Entscheidend ist nicht, dass es ein Prestigeobjekt ist, sondern dass der von der Behörde erfasste Gesamtwert die Grenze trägt.

Die zweite, weniger sichtbare Änderung betrifft den Antragsweg. Dubai hat 2026 begonnen, die bislang getrennten immobilienbezogenen Aufenthaltstitel - Golden Residency, Property Residency und Retiree Residency - unter einer einzigen Plattform von GDRFA und DLD zu bündeln. Für den Antragsteller bedeutet das weniger Behördentüren, nicht eine neue Schwelle. Diese Bündelung berichten Branchenquellen wie Gulf News und IMI Daily; eine harte Verwaltungsnorm dazu ist im offenen Quellbestand nicht beigefügt, weshalb wir sie als Trend, nicht als verbürgte Einzelvorschrift einordnen.

Vorher und nachher auf einen Blick: die 50-Prozent-Regel bei Off-Plan.

Hier liegt der Punkt, an dem der Münchner Fall kippt. Für Käufer von Off-Plan-Einheiten, also Objekten im Bau, galt bis Februar 2026 eine Anzahlungsregel: Damit ein noch nicht fertiggestelltes Objekt zur Schwelle zählte, mussten mindestens 50 Prozent des Kaufpreises - in der Praxis oft mindestens 1 Million AED - tatsächlich gezahlt sein. Mit seinen zwanzig Prozent auf 2,1 Millionen AED hätte sich unser Unternehmer 2025 also nicht qualifiziert, obwohl der Vertragswert über der Grenze lag.

Nach der berichteten Änderung zählt nun der volle, im Oqood beziehungsweise bei der DLD registrierte Kaufpreis - unabhängig davon, welcher Anteil bereits geflossen ist. Für den Münchner heißt das konkret: Nicht mehr die geleisteten zwanzig Prozent entscheiden, sondern der registrierte Gesamtwert von 2,1 Millionen AED. Aus einem Nein-bis-zur-Hälfte-gezahlt wird ein Ja-ab-Registrierung.

Hier ist Vorsicht in der Formulierung Pflicht. Diese Lockerung stützt sich auf ein DLD-Policy-Circular, das auf den 20. Februar 2026 datiert wird. Das Originalzirkular ließ sich im verfügbaren Quellmaterial nicht am Primärdokument verifizieren; die Sekundärberichterstattung mehrerer unabhängiger Branchenquellen ist breit, weshalb wir die Änderung als belegt, aber nicht behördlich gegengeprüft führen. Wer auf dieser Basis disponiert, sollte das aktuelle Circular vor der Reservierung bei DLD oder GDRFA bestätigen lassen - die Regel greift nur, wenn sie zum Zeitpunkt Ihres Antrags tatsächlich in Kraft ist.

Zehn Jahre oder fünf? Die Doppelung im Quellbestand sauber getrennt.

In den offiziellen Quellen tauchen für Immobilieninvestoren zwei Laufzeiten auf, und das stiftet regelmäßig Verwirrung. Der DLD-eService spricht beim 2-Millionen-Weg ausdrücklich von einem auf zehn Jahre erteilten, verlängerbaren Aufenthaltstitel - dem klassischen Golden Visa. Das Regierungsportal u.ae listet in einer Tabelle daneben aber auch eine ältere oder separate Immobilieninvestor-Kategorie mit fünf Jahren Laufzeit.

Die saubere Abgrenzung lautet: Die Route über einen registrierten Immobilienwert von mindestens 2 Millionen AED, abgewickelt über die Dubai Land Department, ist das 10-jährige Golden Visa. Die 5-Jahres-Angabe gehört zu einer anderen, älteren Immobilieninvestor-Kategorie und ist nicht der Maßstab für den hier beschriebenen Weg. Wer also über die DLD und die Zwei-Millionen-Schwelle geht - wie unser Münchner Unternehmer -, kalkuliert mit zehn Jahren, nicht mit fünf.

Verlängert wird, solange die qualifizierende Immobilie gehalten wird. Das Visum ist also an den Bestand des Objekts gekoppelt: Ein Verkauf unter die Schwelle berührt die Verlängerungsfähigkeit. Diese Bindung ist der Grund, warum die Frage nach dem Haltehorizont nicht nur eine Rendite-, sondern auch eine Aufenthaltsfrage ist.

Die Kosten: 9.884,75 AED, nicht gerundet, sondern aufgeschlüsselt.

Bei den Gebühren lohnt die exakte Aufschlüsselung, weil im Markt gern mit runden, höheren Zahlen gearbeitet wird. Für unseren Münchner Fall, der die Schwelle nun trägt, fällt auf der behördlichen Seite ein überschaubarer, klar benannter Betrag an. Laut der DLD-eService-Seite betragen die gesamten staatlichen Gebühren für das 10-jährige Golden Visa des Hauptantragstellers 9.884,75 AED. Diese Summe setzt sich zusammen aus: Medizincheck 700 AED, Emirates ID 1.153 AED, Bestätigung der Residency 2.856,75 AED, Gebühren des Land Department 4.020 AED und Verwaltungsgebühren 1.155 AED.

Bringt der Unternehmer Frau und Kinder mit, kommen weitere Beträge hinzu: Der Familien-Aufenthaltstitel über zehn Jahre schlägt mit rund 5.774,50 AED zu Buche, zuzüglich einer Aktenöffnung von 318,75 AED. Das sind behördliche Gebühren, keine Beraterhonorare; Dienstleister, PRO-Services oder Anwälte rechnen separat ab.

Ein Hinweis zur Genauigkeit: Diese Aufstellung stammt vom DLD-Kanal. Je nach Emirat und Antragsweg - etwa über die ICP-Online-Dienste oder die GDRFA-Smart-Services - können die Beträge leicht abweichen. Für die Planung ist die Formulierung rund 9.900 AED über die DLD daher belastbarer als eine auf den Rappen genaue Übertragung auf jeden Kanal. Die Pflichtkrankenversicherung kommt obendrauf; im Quellbestand wird sie ab etwa 600 AED jährlich genannt, eine behördlich verifizierte Mindestdeckung für vermögende Antragsteller liegt dabei nicht vor.

Der Prozess: fünf Schritte, 7 bis 10 Werktage behördliche Bearbeitung.

Der Ablauf über die DLD ist klar getaktet. Erstens: Besuch eines Service-Centers. Zweitens: Einreichung der Unterlagen und Zahlung der Gebühren. Drittens: Medizincheck. Viertens: Biometrie und Beantragung der Emirates ID. Fünftens: Erhalt des Aufenthaltstitels per E-Mail. Die behördliche Bearbeitungszeit gibt die DLD mit 7 bis 10 Werktagen an.

Diese Angabe sollten Sie nicht mit der Gesamtdauer verwechseln. Nicht-behördliche Quellen nennen end-to-end - also inklusive Terminfindung, Medizincheck und Biometrie - eher zwei bis drei Wochen. Die 7 bis 10 Werktage sind die reine Bearbeitungsangabe der Behörde, nicht der Kalenderzeitraum von der ersten Reservierung bis zur ID in der Hand.

An Dokumenten verlangt der Prozess: Reisepass, die elektronische Eigentumsurkunde (e-Title-Deed) beziehungsweise bei Off-Plan den Oqood-Registrierungsnachweis, ein Passfoto, die UAE-ID falls bereits vorhanden, und gegebenenfalls eine bestehende Aufenthaltsgenehmigung. Bei Off-Plan-Objekten - wie der Einheit unseres Münchners - kommen ein NOC (No Objection Certificate) des Entwicklers und der Nachweis der RERA-Registrierung hinzu. Fehlt eines dieser Dokumente, beginnt die 7-bis-10-Werktage-Uhr nicht.

Wo Sie einreichen: das DLD-Cube und das Center im World Trade Centre.

Für die Einreichung gibt es in Dubai zwei zentrale Anlaufstellen. Das DLD-Cube-Zentrum im Al Manara Center bündelt alle Schritte an einem Ort; es wurde geschaffen, um die Zahl der nötigen Investor-Besuche nach Behördenangabe von fünfzehn auf einen zu reduzieren. Daneben existiert das Golden-Visa-Service-Center im Dubai World Trade Centre.

Die Öffnungszeiten des Al Manara Centers sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 14:30 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr. Wer als Berufstätiger aus Deutschland anreist - der Münchner Unternehmer würde den Termin um einen Geschäftstermin in Dubai herumlegen -, sollte ihn entsprechend früh am Tag und nicht auf einen späten Freitag legen.

Zur Zuständigkeit: Bundesbehördlich verantwortet die ICP - die Federal Authority for Identity, Citizenship, Customs and Port Security - das Identitäts- und Aufenthaltswesen. In Dubai laufen die immobilienbasierten Anträge konkret über die Dubai Land Department und die GDRFA. Diese Arbeitsteilung erklärt, warum Sie in Foren mal von der ICP, mal von der DLD lesen: Beide sind beteiligt, auf unterschiedlichen Ebenen.

Finanzierung und Hypothek: was die Schwelle zählt - und was offen ist.

Auch eine fremdfinanzierte Immobilie kann qualifizieren. Das Regierungsportal u.ae hält fest, dass Hypotheken über nationale Banken für Immobilien mit einem Wert von über 2 Millionen AED zulässig sind. Maßgeblich für die Schwelle ist dabei nicht der bereits getilgte Anteil, sondern der von der DLD bestätigte Gesamtwert. Wer also finanziert kauft, fällt nicht automatisch aus der Qualifikation.

Eine Bedingung steht fest: Die Finanzierung muss über eine in den Emiraten zugelassene Bank laufen. Eine in Deutschland aufgenommene Finanzierung erfüllt diese Anforderung nicht ohne Weiteres.

An dieser Stelle ist der Quellbestand allerdings uneinheitlich. Berichte aus dem Februar 2026 nennen für hypothekenbelastete Objekte zusätzlich eine 50-Prozent-Anzahlung als Voraussetzung. Andere Quellen führen diesen Punkt nicht. Diese Aussage ist daher mit Vorbehalt zu behandeln und vor einer Finanzierungsentscheidung behördlich bei DLD oder GDRFA zu klären. Es gilt die Regel vor der Anwendbarkeit: Grundsätzlich qualifiziert das finanzierte Objekt über den DLD-Wert; ob im Einzelfall eine Mindestanzahlung verlangt wird, ist im konkreten Antragskanal zu verifizieren und sollte nicht aus einer einzelnen Marktquelle abgeleitet werden.

Familie: Ehepartner, Kinder jeden Alters, Eltern - kein lokaler Sponsor.

Ein praktischer Vorzug des Golden Visa liegt im Familiensponsoring. Inhaber können Ehepartner, Kinder unabhängig vom Alter und Eltern für dieselbe zehnjährige Laufzeit sponsern, ebenso Hausangestellte - Gulf News nennt hier bis zu drei. Das bestätigen u.ae und Gulf News übereinstimmend.

Zwei Besonderheiten heben den Titel von gewöhnlichen Aufenthaltsgenehmigungen ab. Erstens braucht der Inhaber keinen lokalen Sponsor; er ist sein eigener Sponsor. Zweitens entfällt die sonst übliche 6-Monats-Abwesenheitsregel: Ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten außerhalb der Emirate führt nicht zur Annullierung des Titels. Für unseren Münchner Unternehmer, dessen Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt, ist gerade dieser Punkt entscheidend, weil er den Titel nicht an physische Präsenz koppelt.

Vorsicht jedoch bei der voreiligen Gleichsetzung von Aufenthaltsrecht und Steuerwohnsitz: Dass das Visum keine Mindestanwesenheit verlangt, sagt nichts darüber aus, wo Sie steuerlich ansässig sind. Wer in Deutschland Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt behält - wie der Münchner -, bleibt dort grundsätzlich steuerpflichtig; das Golden Visa ändert daran für sich genommen nichts. Diese Trennung gehört zwingend in die individuelle Beratung.

Was Investoren 2026 wissen sollten.

Drei Punkte tragen die Entscheidung. Erstens: Maßgeblich ist der von der DLD bestätigte Immobilienwert von mindestens 2 Millionen AED - der volle Bewertungswert, nicht Anzahlung oder getilgter Hypothekenanteil. Einzelobjekt oder Portfolio, Off-Plan oder fertig, finanziert oder bar: Was zählt, ist die behördliche Wertbestätigung in einer Freehold-Zone.

Zweitens: Die behördliche Seite ist günstiger und schneller, als der Markt es oft darstellt - rund 9.900 AED Gebühren über die DLD, 7 bis 10 Werktage Bearbeitung, zehn Jahre verlängerbare Laufzeit, Familiensponsoring inklusive. Die eigentlichen Kosten und Risiken liegen nicht in der Gebührentabelle, sondern in der Immobilienentscheidung dahinter.

Drittens: Zwei Punkte sind 2026 in Bewegung und nicht abschließend verbürgt - die Abschaffung der 50-Prozent-Off-Plan-Regel (Circular vom 20. Februar 2026, nicht am Original verifiziert) und die genaue Anzahlungsregel bei Hypotheken. Wer hier disponiert, sollte den aktuellen Stand vor der Unterschrift behördlich bestätigen lassen, statt sich auf eine Marktquelle zu verlassen.

Die Einordnung: Das Visum ist die Folge der Immobilie, nicht ihr Zweck.

Der Markt verkauft das Golden Visa gern als eigenständiges Produkt. Sachlich ist es das nicht. Es ist die aufenthaltsrechtliche Folge einer Immobilienentscheidung von mindestens 2 Millionen AED - und steht und fällt mit der Qualität dieser Entscheidung. Eine schwache Immobilie, nur gekauft, um die Schwelle zu reißen, bleibt eine schwache Immobilie, an die zudem Ihr Aufenthaltstitel gekoppelt ist.

Für den Münchner Unternehmer aus dem Eingang heißt das konkret: Nicht die zwanzig Prozent, die er angezahlt hat, entscheiden über sein Visum, sondern ob die 2,1-Millionen-Einheit den DLD-Wert dauerhaft trägt, in einer Freehold-Zone liegt, zum 10-Jahres-Horizont passt und ob seine deutsch-emiratische Steuer- und Eigentumskonstellation sauber aufgesetzt ist. Das Visum beantwortet keine dieser Fragen - es setzt sie voraus.

Wer diese Vorfragen ernst nimmt, behandelt das Golden Visa als das, was es ist: ein verlässlicher, gut dokumentierter Verwaltungsakt am Ende einer fundierten Investmententscheidung. Nicht als deren Begründung.

Wie hoch ist die Immobilien-Schwelle für das Dubai Golden Visa?

Mindestens 2 Millionen AED registrierter Immobilienwert (rund 500.000 Euro beziehungsweise 545.000 US-Dollar). Erreichbar über ein einzelnes Objekt oder ein Portfolio mehrerer Objekte. Maßgeblich ist der von der Dubai Land Department bestätigte Gesamtwert, nicht die Anzahlung oder der getilgte Hypothekenanteil. Die frühere Schwelle von 10 Millionen AED wurde 2022 vom Kabinett auf 2 Millionen AED gesenkt.

Wie lange ist das Golden Visa über eine Immobilie gültig?

Über die 2-Millionen-AED-Route bei der DLD ist es das 10-jährige Golden Visa, verlängerbar, solange die qualifizierende Immobilie gehalten wird. Eine in manchen Quellen genannte 5-Jahres-Laufzeit gehört zu einer separaten, älteren Immobilieninvestor-Kategorie und ist nicht der hier beschriebene Weg.

Was kostet das Dubai Golden Visa an behördlichen Gebühren?

Laut DLD betragen die staatlichen Gebühren für den Hauptantragsteller 9.884,75 AED - aufgeschlüsselt in Medizincheck (700), Emirates ID (1.153), Residency-Bestätigung (2.856,75), Land-Department-Gebühren (4.020) und Verwaltungsgebühren (1.155). Der Familien-Aufenthaltstitel kostet zusätzlich rund 5.774,50 AED plus 318,75 AED Aktenöffnung. Je nach Antragskanal (ICP, GDRFA) können die Beträge leicht abweichen.

Wie lange dauert die Beantragung?

Die behördliche Bearbeitungszeit über die DLD beträgt 7 bis 10 Werktage. End-to-end, also inklusive Terminfindung, Medizincheck und Biometrie, nennen nicht-behördliche Quellen eher zwei bis drei Wochen.

Qualifiziert auch eine Off-Plan- oder finanzierte Immobilie?

Haeufige Fragen

Wie hoch ist die Immobilien-Schwelle für das Dubai Golden Visa? — Mindestens 2 Millionen AED registrierter Immobilienwert (rund 500.000 Euro beziehungsweise 545.000 US-Dollar). Erreichbar über ein einzelnes Objekt oder ein Portfolio mehrerer Objekte. Maßgeblich ist der von der Dubai Land Department bestätigte Gesamtwert, nicht die Anzahlung oder der getilgte Hypothekenanteil. Die frühere Schwelle von 10 Millionen AED wurde 2022 vom Kabinett auf 2 Millionen AED gesenkt.

Wie lange ist das Golden Visa über eine Immobilie gültig? — Über die 2-Millionen-AED-Route bei der DLD ist es das 10-jährige Golden Visa, verlängerbar, solange die qualifizierende Immobilie gehalten wird. Eine in manchen Quellen genannte 5-Jahres-Laufzeit gehört zu einer separaten, älteren Immobilieninvestor-Kategorie und ist nicht der hier beschriebene Weg.

Was kostet das Dubai Golden Visa an behördlichen Gebühren? — Laut DLD betragen die staatlichen Gebühren für den Hauptantragsteller 9.884,75 AED - aufgeschlüsselt in Medizincheck (700), Emirates ID (1.153), Residency-Bestätigung (2.856,75), Land-Department-Gebühren (4.020) und Verwaltungsgebühren (1.155). Der Familien-Aufenthaltstitel kostet zusätzlich rund 5.774,50 AED plus 318,75 AED Aktenöffnung. Je nach Antragskanal (ICP, GDRFA) können die Beträge leicht abweichen.

Wie lange dauert die Beantragung? — Die behördliche Bearbeitungszeit über die DLD beträgt 7 bis 10 Werktage. End-to-end, also inklusive Terminfindung, Medizincheck und Biometrie, nennen nicht-behördliche Quellen eher zwei bis drei Wochen.

Qualifiziert auch eine Off-Plan- oder finanzierte Immobilie? — Ja. Bei Off-Plan zählt nach der zum 20. Februar 2026 berichteten Änderung der volle registrierte Kaufpreis, unabhängig vom bereits gezahlten Anteil (diese Lockerung ist nicht am Originalzirkular verifiziert - vorab bei DLD bestätigen lassen). Finanzierte Objekte qualifizieren, wenn der DLD-Wert über 2 Millionen AED liegt und die Hypothek über eine in den Emiraten zugelassene Bank läuft; eine zusätzliche 50-Prozent-Anzahlungsregel bei Hypotheken wird je nach Quelle uneinheitlich genannt und ist im Einzelfall zu klären.

Kann ich meine Familie mitnehmen? — Ja. Golden-Visa-Inhaber können Ehepartner, Kinder unabhängig vom Alter, Eltern sowie Hausangestellte (laut Gulf News bis zu drei) für dieselbe 10-Jahres-Laufzeit sponsern. Es ist kein lokaler Sponsor nötig, und die sonst übliche 6-Monats-Abwesenheitsregel entfällt - ein Aufenthalt über sechs Monate außerhalb der Emirate annulliert den Titel nicht.

Wo reiche ich den Antrag ein? — In Dubai über das DLD-Cube-Zentrum im Al Manara Center (Mo-Do 08:00-14:30, Fr 08:00-11:30) oder das Golden-Visa-Service-Center im Dubai World Trade Centre. Das Cube bündelt alle Schritte an einem Ort. Bundesbehördlich zuständig ist die ICP, die immobilienbasierten Anträge in Dubai laufen über DLD und GDRFA.

Weiterlesen · Vollständige Analyse

Welche Strategie zu Ihrer Situation passt

Der Investoren-Letter von Immo Insider ordnet die Faktenlage fuer DACH-Investoren ein - mit Lage-Daten, Steuer-Aspekten und einem Entscheidungsrahmen fuer Ihre konkrete Situation.

Investoren-Letter anfordern

Kein Verkaufsgespräch · Kostenfrei

Quellen dieser Analyse

Stand: 19. Juni 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und in welcher Form Sie ein Golden Visa über eine Immobilie erhalten, hängt von Ihrer persönlichen Konstellation ab - Wohnsitz, Eigentumsstruktur (privat, Joint Ownership, Gesellschaft), Finanzierung, Haltehorizont und Familiensituation. Gebühren, Schwellenwerte und die Verwaltungspraxis von DLD, GDRFA und ICP können sich ändern und je nach Antragskanal (DLD-Cube, GDRFA-Smart-Services, ICP-Online) leicht abweichen; die genannte Gesamtgebühr von 9.884,75 AED ist die DLD-Aufschlüsselung für den Hauptantragsteller. Die zum 20. Februar 2026 berichtete Abschaffung der 50-Prozent-Anzahlungsregel bei Off-Plan stützt sich auf ein DLD-Policy-Circular, das hier nicht am Primärdokument verifiziert werden konnte - bitte vor einer Entscheidung das aktuelle Circular bei DLD oder GDRFA bestätigen lassen. Gleiches gilt für die Regeln bei hypothekenbelasteten Objekten, die je nach Quelle uneinheitlich sind. Der im Beitrag als Illustration herangezogene Münchner Fall ist anonymisiert und exemplarisch; er bezeichnet keine reale Person. IMOS Real Estate vermittelt auf Wunsch Berater sowie Anwälte und Steuerberater mit deutsch-emiratischer Erfahrung; Fragen zur deutsch-emiratischen Aufenthalts-, Eigentums- und Steuerkonstellation gehören zwingend zu einem darauf spezialisierten Berater. Die FAQ-Sektion dieses Beitrags ist für eine FAQPage-Schema-Auszeichnung (schema.org) angelegt; jede Antwort ist eigenständig formuliert.