Ratgeber

Kaufnebenkosten Dubai: DLD-Gebühr, Makler, Registrierung – alle Kosten auf einen Blick

Wer in Dubai kauft, zahlt 7 bis 10 Prozent über dem Kaufpreis an Transaktionskosten. Den grössten Posten stellt die DLD-Übertragungsgebühr von 4 Prozent. Seit dem 1. Februar 2025 dürfen UAE-Banken die DLD-Gebühr und die Maklerprovision nicht mehr mitfinanzieren - diese rund 6 Prozent sind nun bar zu tragen, wobei die konkrete Handhabung je Bank variiert.

Dubai International Financial Centre
Friedrich Hartmann·06.06.2026·15 Min. Lesezeit

Nehmen wir einen typischen Fall (anonymisiert, hypothetisch): Ein deutscher Investor kalkuliert eine Eigentumswohnung in Dubai Marina für umgerechnet 1 Million AED und geht davon aus, mit 20 Prozent Eigenkapital einzusteigen. Im Verkaufsgespräch fällt der Satz "die Nebenkosten finanziert die Bank mit". Beide Annahmen tragen so nicht mehr: Seit Februar 2025 fliessen rund 6 Prozent bar, und nicht-residente Käufer kommen mit 20 Prozent Eigenkapital in der Bankpraxis ohnehin selten aus - dazu später mehr. Genau diese Lücke zwischen Verkaufsnarrativ und tatsächlichem Kapitalbedarf entscheidet, ob die Liquiditätsplanung trägt oder kippt. Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; Detailfragen gehören in den Einzelfall.

Was sich 2025 geändert hat - und warum die alte Faustregel nicht mehr trägt.

Über Jahre lautete die gängige Erzählung im Dubai-Verkauf: Wer finanziert, zahlt die Anzahlung aus eigener Tasche, die Nebenkosten schiebt die Bank in den Kredit. Das war keine Erfindung, sondern gelebte Marktpraxis - Banken finanzierten typischerweise rund 80 Prozent der Transaktionskosten mit, was etwa 5 Prozent des Immobilienwerts entsprach.

Diese Praxis ist nach der zum 1. Februar 2025 berichteten Direktive der UAE-Zentralbank beendet. Banken dürfen die DLD-Übertragungsgebühr (4 Prozent) und die Maklerprovision (2 Prozent) nicht mehr in den Hypothekenkredit einfinanzieren. Beide Posten müssen seither bar getragen werden. Erstmals breit berichtet hat darüber The National am 25. Januar 2025; die Stossrichtung wird seitdem von mehreren Marktbeobachtern und Finanzierungsplattformen übereinstimmend bestätigt, darunter Mortgage Finder und Bayut. Die konkrete Umsetzung - etwa ob eine Bank einen kleinen Restanteil noch in den Kredit nimmt - wird nach aktueller Regelung je Bank unterschiedlich gehandhabt. Die Grundaussage, dass diese Kosten beim Käufer bar landen, ist jedoch über mehrere unabhängige Quellen belegt.

Die Folge ist nüchtern zu beziffern: Zusätzlich zur eigentlichen Anzahlung müssen Käufer nun rund 6 Prozent des Kaufpreises in bar aufbringen. Bei einer Immobilie für 1 Million AED sind das rund 60.000 AED, die vorher der Kredit getragen hätte. Die alte Faustregel 'die Bank macht das schon' ist damit für Finanzierungskäufer überholt - nicht die Kosten sind neu, sondern wer sie wann liquide stellen muss.

Die Kaufnebenkosten auf einen Blick.

Bevor die Posten einzeln aufgeschlüsselt werden, hier die Gegenüberstellung. Vorher (bis Januar 2025): Anzahlung aus Eigenkapital, DLD-Gebühr und Maklerprovision überwiegend kreditfinanziert. Nachher (ab Februar 2025): Anzahlung aus Eigenkapital plus DLD-Gebühr (4 Prozent) plus Maklerprovision (2 Prozent zuzüglich VAT) bar obendrauf - wobei die exakte Abgrenzung je Bank variieren kann.

Die einzelnen Positionen für einen Sekundärmarkt-Kauf: DLD-Übertragungsgebühr 4 Prozent des Kaufpreises. Maklerprovision 2 Prozent des Kaufpreises zuzüglich 5 Prozent Mehrwertsteuer (VAT) auf die Provision. Treuhandbüro-Gebühr (Trustee Office) 2.000 AED bei Kaufpreisen unter 500.000 AED, 4.000 AED ab 500.000 AED, jeweils zuzüglich 5 Prozent VAT. Verwaltungsgebühr für die Titelurkunde rund 580 AED bei fertigen Einheiten, dazu kleinere Admin- und Knowledge-Gebühren.

Bei Finanzierung kommen hinzu: Hypotheken-Registrierungsgebühr 0,25 Prozent der Darlehenssumme plus rund 290 AED, zahlbar an das Dubai Land Department. Bankseitig zudem eine Bewertungsgebühr, die typischerweise zwischen 2.500 und 3.500 AED liegt.

Die belastbare Faustregel über alle Posten: Käufer sollten 7 bis 10 Prozent über dem Kaufpreis für sämtliche Transaktionskosten einplanen. Dieser Korridor deckt DLD-Gebühr, Maklerprovision, Treuhand-, Registrierungs- und Admin-Kosten sowie gegebenenfalls die Hypothekenkosten ab. Diese Spanne wird über mehrere unabhängige Quellen übereinstimmend genannt.

Die DLD-Übertragungsgebühr: 4 Prozent, der grösste Posten.

Die Übertragungsgebühr des Dubai Land Department (DLD) ist mit 4 Prozent des Kaufpreises die mit Abstand grösste Einzelposition der Kaufnebenkosten. Rechtlich ist sie auf 2 Prozent Käufer und 2 Prozent Verkäufer aufgeteilt. In der Marktpraxis trägt jedoch fast immer der Käufer die vollen 4 Prozent - das sollte man bei der Kalkulation als Regelfall ansetzen, nicht als Verhandlungsoption.

Fällig wird die Gebühr bei der Eigentumsübertragung, also im Moment des Transfers im Trustee Office. Sie wird nicht gestundet und nicht in Raten gezahlt; ohne ihre Begleichung erfolgt keine Eintragung. Bestätigt ist der Satz quer über Property Finder, Engel & Völkers und The National.

Für die Grössenordnung: Bei einem Kaufpreis von 1 Million AED sind das 40.000 AED allein für die DLD-Gebühr - bevor irgendein anderer Posten anfällt. Wer mit der gesetzlichen Halbierung auf 2 Prozent rechnet, kalkuliert in der Regel zu knapp.

Maklerprovision und Treuhandgebühr: die Abwicklungskosten.

Im Sekundärmarkt beträgt die Maklerprovision marktüblich 2 Prozent des Kaufpreises, zuzüglich 5 Prozent VAT auf die Provision selbst - getragen vom Käufer. Bei 1 Million AED Kaufpreis sind das 20.000 AED Provision plus 1.000 AED VAT, zusammen 21.000 AED. Die VAT bezieht sich ausdrücklich auf die Provision, nicht auf den Kaufpreis.

Ein Hinweis zur Quellenlage: Angaben zu Maklerprovisionen und Branchengebühren stammen häufig von Maklerhäusern selbst - darunter Engel & Völkers und Property Finder - die ein strukturelles Interesse daran haben, diese Kosten als marktüblich und unvermeidlich darzustellen. Die hier genannten Sätze sind über mehrere unabhängige Quellen kreuzgeprüft; das Eigeninteresse der Anbieter ändert nichts an der sachlichen Richtigkeit, sollte aber beim Umgang mit Quellenangaben aus der Branche bedacht werden.

Hinzu kommt die Gebühr des Treuhandbüros (Trustee Office), das die Übertragung formal abwickelt. Sie ist gestaffelt: 2.000 AED bei Kaufpreisen unter 500.000 AED, 4.000 AED ab 500.000 AED - jeweils zuzüglich 5 Prozent VAT. Property Finder und Engel & Völkers nennen diese Staffel übereinstimmend.

Für die Titelurkunde fällt eine Verwaltungsgebühr von rund 580 AED an (bei fertigen Einheiten), dazu kleinere Admin- und Knowledge-Gebühren in der Grössenordnung von je etwa 10 AED. Einzelne Quellen splitten diesen Sammelposten anders auf - etwa 250 AED Title plus 250 AED Map plus Knowledge-Fees -, die Grössenordnung von rund 580 AED bleibt jedoch konsistent.

Bei Finanzierung: Hypotheken-Registrierung und Bankgebühren.

Wer mit Hypothek kauft, registriert die Belastung beim DLD. Dafür fällt eine Hypotheken-Registrierungsgebühr von 0,25 Prozent der Darlehenssumme plus rund 290 AED an. Bei einem Darlehen von 600.000 AED sind das 1.500 AED plus 290 AED. Bestätigt ist der Satz über Property Finder und Engel & Völkers.

Bankseitig kommt eine Bewertungsgebühr hinzu, die typischerweise zwischen 2.500 und 3.500 AED liegt. Diese deckt das Wertgutachten ab, auf dessen Grundlage die Bank den Beleihungswert festlegt.

Entscheidend für die Liquiditätsplanung ist die Wechselwirkung mit der Regeländerung von Februar 2025: Die Hypotheken-Registrierungsgebühr darf weiterhin in den üblichen Abwicklungsrahmen, aber DLD-Gebühr und Maklerprovision müssen bar fliessen - wobei die genaue Abgrenzung je Bank variieren kann und vorab zu klären ist. Wer also finanziert, plant heute Anzahlung plus rund 6 Prozent Barkosten plus die hier genannten Hypothekenposten - in Summe deutlich mehr Eigenkapital als noch 2024.

Off-Plan-Kauf: die 4 Prozent über das Oqood-System.

Beim Kauf einer noch im Bau befindlichen Immobilie (Off-Plan) wird die 4-Prozent-DLD-Gebühr nicht über eine sofortige Titelurkunde, sondern über das Oqood-System des DLD registriert. Oqood ist das vorläufige Eigentumsregister während der Bauphase; der Kaufvertrag (Sales and Purchase Agreement) wird darüber erfasst, typischerweise binnen 60 Tagen nach Unterzeichnung.

Bei Fertigstellung wird der Oqood-Eintrag in eine volle Titelurkunde umgewandelt - ohne dass die 4 Prozent ein zweites Mal anfallen. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche, sondern um dieselbe DLD-Gebühr, nur über ein anderes Registrierungsverfahren abgewickelt.

In der Praxis übernehmen einzelne Entwickler die DLD-Gebühr ganz oder teilweise als Verkaufsförderung (etwa 50 oder 100 Prozent). Solche Aktionen sind jedoch projekt- und zeitabhängig und keine verlässliche Regel. Wer auf eine DLD-Befreiung kalkuliert, sollte sie schriftlich im konkreten Projekt verifizieren, nicht als pauschalen Branchenstandard annehmen.

Beim Weiterverkauf: die NOC-Gebühr des Entwicklers.

Wird eine Immobilie im Sekundärmarkt weiterverkauft, verlangt der Entwickler in der Regel ein No Objection Certificate (NOC) - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die die Übertragung freigibt. Die Gebühr dafür liegt typischerweise zwischen 500 und 5.000 AED zuzüglich VAT.

Die Höhe ist entwicklerabhängig und damit nicht pauschal vorhersehbar. Bei der Kalkulation eines Sekundärmarkt-Kaufs gehört dieser Posten in die Kostenaufstellung, auch wenn er im Vergleich zur DLD-Gebühr klein ausfällt. Wer wiederum selbst weiterverkaufen will, sollte die NOC-Gebühr des jeweiligen Entwicklers vorab kennen, um die spätere Nettomarge sauber zu rechnen.

Laufende Kosten: keine Grundsteuer, aber Service Charges.

Anders als in Deutschland erhebt Dubai keine jährliche Grundsteuer. Auch auf private Immobilienverkäufe fällt keine Kapitalertragsteuer an - der Satz liegt bei 0 Prozent. Stand 2025 gibt es keine Pläne für eine jährliche Grundsteuer. Das ist ein struktureller Unterschied zur deutschen Belastungslogik und einer der Gründe, warum die einmaligen Transaktionskosten in Dubai vergleichsweise hoch, die laufenden dafür niedrig ausfallen.

Hinweis für in Deutschland steuerpflichtige Investoren:** Die fehlende Besteuerung in Dubai lässt die deutsche Steuerpflicht auf Mieterträge und Verkaufsgewinne unberührt. Diese ist zwingend im Einzelfall zu prüfen - dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Die wesentlichen laufenden Kosten sind die Service Charges - Bewirtschaftungsgebühren für Gemeinschaftsflächen, Instandhaltung und Verwaltung. Sie sind von der RERA (Real Estate Regulatory Agency) reguliert und genehmigungspflichtig; in bestimmten Konstellationen können sie für bis zu drei Jahre fixiert werden.

Die konkrete Höhe variiert nach Lage und Entwickler und wird in der Regel pro Quadratfuss berechnet. Einheitlich belegbare Per-Quadratfuss-Sätze gibt es nicht; sie sind vor jedem Kauf für die konkrete Einheit beim Verwalter beziehungsweise über den Mollak-/RERA-Index zu prüfen. Wer hier mit einem pauschalen Mittelwert kalkuliert, läuft Gefahr, die Nettorendite zu verzerren.

Nicht-Residenten: Anzahlung und Beleihungsgrenzen.

Hier löst sich auch die Annahme aus dem eingangs geschilderten Fall auf. Für nicht-residente Käufer mit Finanzierung gelten eigene Beleihungsgrenzen. Bis zu einem Kaufpreis von 5 Millionen AED ist gesetzlich mindestens 20 Prozent Anzahlung vorgeschrieben, darüber mindestens 30 Prozent. In der Praxis finanzieren viele Banken für Nicht-Residenten jedoch nur 50 bis 60 Prozent des Werts, was 35 bis 40 Prozent Eigenkapital bedeutet. Die gesetzliche Untergrenze von 20 Prozent ist damit für Nicht-Residenten eher die theoretische Bestmarke als der Regelfall. Bei Off-Plan-Käufen liegt die Beleihungsgrenze generell bei maximal 50 Prozent.

Im Zusammenspiel mit der Bar-Pflicht seit Februar 2025 verschiebt sich die Liquiditätsrechnung deutlich. Ein nicht-residenter Käufer einer Immobilie für 1 Million AED braucht in einem realistischen Szenario nicht nur die geforderte Anzahlung, sondern zusätzlich rund 6 Prozent (60.000 AED) bar für DLD und Provision - plus die kleineren Registrierungs- und Bankposten.

Wer die Finanzierungsfrage als deutsch-emiratische Konstellation strukturiert, sollte die tatsächlich gewährte Beleihungsquote der jeweiligen Bank vorab klären und nicht von der gesetzlichen Mindestgrenze ausgehen. Die Differenz zwischen 'mindestens 20 Prozent Anzahlung' und 'faktisch 35 bis 40 Prozent Eigenkapital' entscheidet über die gesamte Eigenkapitalplanung.

Für wen diese Kalkulation nicht aufgeht.

So nüchtern die Zahlen sind, so klar ist die Kehrseite: Nicht jede Konstellation trägt den Kauf. Wer sein Eigenkapital so eng kalkuliert, dass nach der Anzahlung kaum Puffer für die rund 6 Prozent Barkosten plus Registrierungs- und Bankposten bleibt, plant zu knapp. Genau hier kippt der Deal vom tragfähigen ins überdehnte - nicht an der Rendite, sondern an der Liquidität im Moment der Übertragung.

Ein zweites Warnsignal ist die Annahme, die gesetzliche 20-Prozent-Grenze sei der reale Eigenkapitalbedarf. Wer als Nicht-Resident mit genau dieser Untergrenze rechnet und keine Reserve für die in der Praxis übliche Beleihungsquote von 50 bis 60 Prozent vorhält, riskiert, dass die Bankzusage am Ende deutlich mehr Eigenkapital verlangt als das eingeplante. Für solche Käufer ist Dubai nicht ausgeschlossen, aber die Rechnung muss vor der Reservierung stehen, nicht danach.

Auch wer auf Entwickler-Promotions wie eine übernommene DLD-Gebühr als festen Bestandteil seiner Kalkulation baut, kalkuliert auf Sand: Diese Aktionen sind projekt- und zeitabhängig und keine verlässliche Grösse. Wer ohne sie nicht in den Deal kommt, sollte ihn nicht rechnen.

Was Investoren 2026 wissen sollten.

Die Faustregel. Planen Sie 7 bis 10 Prozent über dem Kaufpreis für die gesamten Transaktionskosten ein, mit der DLD-Gebühr von 4 Prozent als grösstem Einzelposten. Wer mit der gesetzlichen Halbierung auf 2 Prozent rechnet, kalkuliert in der Marktpraxis zu knapp.

Die Liquiditätslücke. Seit der zum 1. Februar 2025 berichteten Direktive sind DLD-Gebühr und Maklerprovision - zusammen rund 6 Prozent - in der Regel bar zu tragen und nicht mehr kreditfinanzierbar; die genaue Abgrenzung variiert je Bank. Diese Liquidität kommt zur Anzahlung obendrauf; das ist die wichtigste Änderung der letzten Jahre für Finanzierungskäufer.

Die laufende Belastung. Die niedrige laufende Belastung - keine Grundsteuer, 0 Prozent Kapitalertragsteuer in Dubai, nur RERA-regulierte Service Charges - ist real, ersetzt aber keine Prüfung der konkreten Service Charges pro Quadratfuss und lässt die deutsche Steuerpflicht auf Mieterträge unberührt. Beide Punkte gehören in die individuelle Beratung.

Einordnung: warum die Bar-Pflicht die Eintrittsschwelle verschoben hat.

Die Regeländerung von Februar 2025 hat an den nominalen Kaufnebenkosten nichts geändert - 4 Prozent DLD bleiben 4 Prozent. Verschoben hat sich die Liquiditätsschwelle zum Einstieg. Was früher über den Kredit verteilt wurde, muss heute im Moment des Kaufs liquide sein. Für einen Käufer, der nahe an seiner Eigenkapitalgrenze plant, ist das der Unterschied zwischen einem tragfähigen und einem überdehnten Deal.

Genau hier liegt der praktische Mehrwert einer sauberen Vorab-Kalkulation: nicht in der Frage, ob die DLD-Gebühr 4 Prozent beträgt - das steht fest -, sondern in der vollständigen Liquiditätsaufstellung über alle Posten, inklusive der bar zu stellenden Anteile, der bankseitigen Beleihungsquote und der laufenden Service Charges für die konkrete Einheit. Wer diese Rechnung vor dem Kauf abschliesst, vermeidet die typische Lücke zwischen Verkaufsnarrativ und tatsächlichem Kapitalbedarf.

Haeufige Fragen

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Dubai insgesamt?

Sie sollten 7 bis 10 Prozent über dem Kaufpreis für sämtliche Transaktionskosten einplanen. Diese Faustregel deckt die DLD-Übertragungsgebühr (4 Prozent), die Maklerprovision (2 Prozent zuzüglich 5 Prozent VAT), die Treuhand-, Registrierungs- und Admin-Gebühren sowie bei Finanzierung die Hypothekenkosten ab. Der grösste Einzelposten ist die DLD-Gebühr mit 4 Prozent.

Wie hoch ist die DLD-Gebühr und wer zahlt sie?

Die Übertragungsgebühr des Dubai Land Department beträgt 4 Prozent des Kaufpreises. Gesetzlich ist sie auf 2 Prozent Käufer und 2 Prozent Verkäufer aufgeteilt, in der Marktpraxis trägt jedoch fast immer der Käufer die vollen 4 Prozent. Fällig wird sie bei der Eigentumsübertragung.

Was hat sich seit Februar 2025 bei der Finanzierung geändert?

Nach einer zum 1. Februar 2025 berichteten Direktive dürfen UAE-Banken die DLD-Gebühr (4 Prozent) und die Maklerprovision (2 Prozent) nicht mehr in den Hypothekenkredit einfinanzieren. Diese rund 6 Prozent des Kaufpreises müssen seither in der Regel bar getragen werden - zusätzlich zur Anzahlung. Bei einer Immobilie für 1 Million AED sind das rund 60.000 AED extra. Die konkrete Umsetzung und Abgrenzung wird je Bank unterschiedlich gehandhabt; die Regelung sollte bei Ihrer Bank vorab geklärt werden. Erstmals breit berichtet hat darüber The National am 25. Januar 2025, seitdem von mehreren Marktbeobachtern bestätigt.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Dubai?

Im Sekundärmarkt beträgt die Maklerprovision marktüblich 2 Prozent des Kaufpreises, zuzüglich 5 Prozent Mehrwertsteuer (VAT) auf die Provision - getragen vom Käufer. Bei 1 Million AED Kaufpreis sind das 20.000 AED Provision plus 1.000 AED VAT.

Fallen in Dubai laufende Steuern auf Immobilien an?

Dubai erhebt keine jährliche Grundsteuer und 0 Prozent Kapitalertragsteuer auf private Immobilienverkäufe; Stand 2025 gibt es keine Pläne für eine Grundsteuer. Die wesentlichen laufenden Kosten sind die RERA-regulierten Service Charges, die nach Lage und Entwickler variieren und in bestimmten Konstellationen bis zu drei Jahre fixiert werden können. Die deutsche Steuerpflicht auf Mieterträge und Verkaufsgewinne bleibt davon unberührt und ist zwingend im Einzelfall zu prüfen - dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Wie werden die Kaufnebenkosten bei Off-Plan-Immobilien abgewickelt?

Bei Off-Plan-Käufen wird die 4-Prozent-DLD-Gebühr über das Oqood-System des DLD registriert, das vorläufige Eigentumsregister während der Bauphase. Der Kaufvertrag wird typischerweise binnen 60 Tagen nach Unterzeichnung erfasst; bei Fertigstellung erfolgt die Umwandlung in eine volle Titelurkunde, ohne dass die 4 Prozent erneut anfallen. Einzelne Entwickler übernehmen die DLD-Gebühr teilweise als Verkaufsförderung - das ist projektabhängig und schriftlich zu verifizieren.

Haeufige Fragen

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Dubai insgesamt? — Sie sollten 7 bis 10 Prozent über dem Kaufpreis für sämtliche Transaktionskosten einplanen. Diese Faustregel deckt die DLD-Übertragungsgebühr (4 Prozent), die Maklerprovision (2 Prozent zuzüglich 5 Prozent VAT), die Treuhand-, Registrierungs- und Admin-Gebühren sowie bei Finanzierung die Hypothekenkosten ab. Der grösste Einzelposten ist die DLD-Gebühr mit 4 Prozent.

Wie hoch ist die DLD-Gebühr und wer zahlt sie? — Die Übertragungsgebühr des Dubai Land Department beträgt 4 Prozent des Kaufpreises. Gesetzlich ist sie auf 2 Prozent Käufer und 2 Prozent Verkäufer aufgeteilt, in der Marktpraxis trägt jedoch fast immer der Käufer die vollen 4 Prozent. Fällig wird sie bei der Eigentumsübertragung.

Was hat sich seit Februar 2025 bei der Finanzierung geändert? — Nach einer zum 1. Februar 2025 berichteten Direktive dürfen UAE-Banken die DLD-Gebühr (4 Prozent) und die Maklerprovision (2 Prozent) nicht mehr in den Hypothekenkredit einfinanzieren. Diese rund 6 Prozent des Kaufpreises müssen seither in der Regel bar getragen werden - zusätzlich zur Anzahlung. Bei einer Immobilie für 1 Million AED sind das rund 60.000 AED extra. Die konkrete Umsetzung und Abgrenzung wird je Bank unterschiedlich gehandhabt; die Regelung sollte bei Ihrer Bank vorab geklärt werden. Erstmals breit berichtet hat darüber The National am 25. Januar 2025, seitdem von mehreren Marktbeobachtern bestätigt.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Dubai? — Im Sekundärmarkt beträgt die Maklerprovision marktüblich 2 Prozent des Kaufpreises, zuzüglich 5 Prozent Mehrwertsteuer (VAT) auf die Provision - getragen vom Käufer. Bei 1 Million AED Kaufpreis sind das 20.000 AED Provision plus 1.000 AED VAT.

Fallen in Dubai laufende Steuern auf Immobilien an? — Dubai erhebt keine jährliche Grundsteuer und 0 Prozent Kapitalertragsteuer auf private Immobilienverkäufe; Stand 2025 gibt es keine Pläne für eine Grundsteuer. Die wesentlichen laufenden Kosten sind die RERA-regulierten Service Charges, die nach Lage und Entwickler variieren und in bestimmten Konstellationen bis zu drei Jahre fixiert werden können. Die deutsche Steuerpflicht auf Mieterträge und Verkaufsgewinne bleibt davon unberührt und ist zwingend im Einzelfall zu prüfen - dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Wie werden die Kaufnebenkosten bei Off-Plan-Immobilien abgewickelt? — Bei Off-Plan-Käufen wird die 4-Prozent-DLD-Gebühr über das Oqood-System des DLD registriert, das vorläufige Eigentumsregister während der Bauphase. Der Kaufvertrag wird typischerweise binnen 60 Tagen nach Unterzeichnung erfasst; bei Fertigstellung erfolgt die Umwandlung in eine volle Titelurkunde, ohne dass die 4 Prozent erneut anfallen. Einzelne Entwickler übernehmen die DLD-Gebühr teilweise als Verkaufsförderung - das ist projektabhängig und schriftlich zu verifizieren.

Wie viel Eigenkapital brauchen Nicht-Residenten mit Finanzierung? — Gesetzlich ist bis zu einem Kaufpreis von 5 Millionen AED mindestens 20 Prozent Anzahlung vorgeschrieben, darüber mindestens 30 Prozent. In der Praxis finanzieren viele Banken für Nicht-Residenten jedoch nur 50 bis 60 Prozent des Werts (35 bis 40 Prozent Eigenkapital), bei Off-Plan generell maximal 50 Prozent. Die 20-Prozent-Grenze ist damit eher die theoretische Bestmarke als der Regelfall. Zusammen mit der Bar-Pflicht für DLD und Provision seit Februar 2025 verschiebt sich die Liquiditätsrechnung deutlich nach oben - die tatsächlich gewährte Beleihungsquote Ihrer Bank sollte vorab geklärt werden.

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Quellen dieser Analyse

Stand: 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche Höhe und Verteilung der Kaufnebenkosten hängt von Ihrer persönlichen Konstellation ab - Kaufpreis, Sekundär- oder Off-Plan-Markt, Finanzierungsstruktur, Residentenstatus, Bank und Entwickler. Insbesondere die deutsche Steuerpflicht auf Mieterträge und Verkaufsgewinne, die Beleihungsquote der jeweiligen Bank sowie die konkreten Service Charges pro Quadratfuss gehören zwingend in die Prüfung durch einen auf die deutsch-emiratische Konstellation spezialisierten Berater. Gebührensätze, Beleihungsgrenzen, Freigrenzen und die Verwaltungspraxis von DLD, RERA und der UAE-Zentralbank können sich ändern und werden teils je Bank unterschiedlich umgesetzt. Der eingangs geschilderte Fall ist anonymisiert und hypothetisch und beschreibt keine reale Person.