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Wegzug nach Dubai: Warum das Finanzamt bis zu zehn Jahre lang zugreift

Seit dem Wegfall des Doppelbesteuerungsabkommens zum 31.12.2021 sind die VAE fuer Deutschland Nicht-DBA-Ausland. Wer als Unternehmer mit GmbH-Anteilen auswandert, trifft auf die Wegzugsteuer nach Paragraf 6 Aussensteuergesetz, die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht nach Paragraf 2 Aussensteuergesetz fuer bis zu zehn Jahre und eine 183-Tage-Regel, die anders funktioniert als im Verkaufsgespraech versprochen.

Villa in Dubai
Dr. Stefan Berger·06.06.2026·17 Min. Lesezeit

Nehmen wir einen typischen Fall, anonymisiert und hypothetisch: Ein Mittelstaendler, alleiniger Gesellschafter seiner GmbH, verlegt seinen Wohnsitz nach Dubai, weil dort null Prozent Einkommensteuer auf Privatpersonen anfallen. Genau diese Null ist der Haken. Denn gerade weil Dubai keine Steuer erhebt, faellt die volle Last in Deutschland an, und zwar bevor der erste Dirham geflossen ist. Wer den Wegzug als steuerlichen Selbstlaeufer verkauft bekommt, uebersieht drei deutsche Mechanismen, die unabhaengig voneinander greifen. Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; alle Zahlen sind Groessenordnungen, Detailfragen gehoeren in den Einzelfall.

Seit 2022 gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr.

Der wichtigste Bruch ist still passiert. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten lief zum 31. Dezember 2021 aus und wurde von deutscher Seite nicht verlaengert. Seit dem 1. Januar 2022 sind die VAE fuer Deutschland Nicht-DBA-Ausland. Das Abkommen war ohnehin befristet, und weil die Emirate klassisch keine nennenswerte Einkommen- oder Koerperschaftsteuer erhoben, hatte Deutschland an einer Verlaengerung kein Interesse.

Die Folge ist grundlegend: Es gibt keine abkommensrechtliche Aufteilung der Besteuerungsrechte mehr. Frueher haette ein Abkommen geregelt, welcher Staat welche Einkuenfte besteuern darf und wie eine Doppelbelastung aufgeloest wird. Diese Schiedsordnung fehlt jetzt. Eine etwaige Doppelbesteuerung wird nur noch einseitig ueber deutsches Recht gemildert, ueber die Anrechnung nach Paragraf 34c Einkommensteuergesetz oder den Abzug der Auslandssteuer von der Bemessungsgrundlage.

In der Praxis entlastet diese einseitige Milderung kaum. Da die VAE historisch keine Koerperschaftsteuer erhoben, ergab die Anrechnung schlicht null. Auch mit der seit 2023 eingefuehrten 9-Prozent-Koerperschaftsteuer bleibt das deutsche Besteuerungsniveau dominant, solange in Deutschland eine Steuerpflicht fortbesteht. Das ist die Ausgangslage, vor der alle weiteren Mechanismen zu lesen sind.

Vorher und nachher auf einen Blick.

Bis Ende 2021 galt: Abkommensrechtliche Tie-Breaker-Regel loeste eine Doppelansaessigkeit auf, ein Ansaessigkeitszertifikat aus Dubai konnte die deutsche Zugriffsmoeglichkeit begrenzen, und fuer EU- beziehungsweise EWR-Wegzuege war bei der Wegzugsteuer eine unbefristete zinslose Stundung moeglich. Diese Welt existiert fuer die Konstellation Deutschland-VAE nicht mehr.

Seit 2022 gilt: kein Abkommen, also kein Tie-Breaker und keine Sperrwirkung eines Dubai-Zertifikats gegen die deutsche Steuerpflicht. Die Wegzugsteuer wird sofort festgesetzt, eine unbefristete Stundung gibt es nicht mehr, nur noch Ratenzahlung ueber sieben Jahre. Und Dubai gilt steuerlich als Niedrigsteuerland, was die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht ausloest. Wer mit Informationen aus der Zeit vor 2022 plant, plant auf einer ueberholten Grundlage.

Diese Gegenueberstellung ist kein Detail. Sie ist der Grund, warum aeltere Ratgeber und manches Verkaufsgespraech ein Bild zeichnen, das so nicht mehr stimmt. Jede der folgenden Sektionen behandelt genau einen dieser Mechanismen isoliert.

Die Wegzugsteuer nach Paragraf 6 Aussensteuergesetz besteuert einen Verkauf, der nie stattfindet.

Der haerteste Posten trifft Unternehmer mit Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Die Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 Aussensteuergesetz greift bei natuerlichen Personen, die mindestens ein Prozent an einer Kapitalgesellschaft halten, etwa einer GmbH, und die innerhalb der letzten zwoelf Jahre vor dem Wegzug insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschraenkt steuerpflichtig waren. Die Ein-Prozent-Quote gilt als erfuellt, wenn sie innerhalb der letzten fuenf Jahre vor dem Wegzug erreicht war.

Die Rechtsfolge ist kontraintuitiv und genau deshalb gefaehrlich: Der Wegzug wird wie eine Veraeusserung der Anteile zum gemeinen Wert behandelt. Die stillen Reserven, also der Wertzuwachs der Beteiligung seit Gruendung oder Erwerb, werden besteuert, obwohl kein realer Verkauf und kein Geldzufluss stattfindet. Das Finanzamt unterstellt einen Verkauf, der gar nicht passiert ist, und stellt dafuer eine Steuerrechnung.

Wie hoch diese Rechnung ausfaellt, haengt vom Einzelfall ab. Der fiktive Veraeusserungsgewinn unterliegt dem Teileinkuenfteverfahren, das heisst 60 Prozent des Gewinns sind steuerpflichtig. Beim Spitzensteuersatz von 45 Prozent zuzueglich Solidaritaetszuschlag ergibt sich daraus eine effektive Belastung in der Groessenordnung von rund 28,5 Prozent auf den fiktiven Gewinn. Dieser Wert ist eine Naeherung an der Obergrenze, kein fester Satz; der tatsaechliche persoenliche Steuersatz, der Solidaritaetszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer verschieben das Ergebnis. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Entscheidend bleibt: Die Belastung trifft Sie, ohne dass Liquiditaet aus einem Verkauf zur Verfuegung stuende.

Seit 2022 gibt es keine unbefristete Stundung mehr, nur noch sieben Raten.

Bis zur Reform war fuer Wegzuege innerhalb der EU oder des EWR eine unbefristete zinslose Stundung der Wegzugsteuer moeglich. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie, dem ATAD-Umsetzungsgesetz, ist diese Erleichterung gestrichen. Die Neuregelung gilt seit dem 1. Januar 2022.

Seither wird die Steuer sofort festgesetzt. Auf Antrag kann sie in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden, grundsaetzlich zinslos, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Diese Ratenregelung gilt jetzt einheitlich fuer alle Zielstaaten, also auch fuer Drittstaaten wie die VAE. Der frueher fuer EU-Faelle moegliche Aufschub ueber unbegrenzte Zeit ist Geschichte.

Praktisch bedeutet das: Wer mit einer hoch bewerteten GmbH-Beteiligung wegzieht, muss die fiktive Steuer entweder sofort oder ueber sieben Jahre verteilt aufbringen, ohne dass ein Verkauf das Geld dafuer liefert. Die Liquiditaetsplanung wird damit zum Kern jeder Wegzugsentscheidung, nicht zur Randnotiz.

Die Rueckkehrregelung ist die wichtigste Stellschraube fuer befristete Auslandsaufenthalte.

Es gibt einen Ausweg, der oft uebersehen wird. Kehrt der Steuerpflichtige innerhalb von sieben Jahren nach Deutschland zurueck, ohne die Anteile zwischenzeitlich verkauft zu haben, entfaellt die Wegzugsteuer rueckwirkend. Der Gesetzgeber behandelt den Wegzug dann so, als waere er steuerlich nie erfolgt.

Diese Frist laesst sich verlaengern. Bei dokumentiert nur voruebergehendem Wegzug ist eine Verlaengerung um bis zu fuenf Jahre moeglich, in der Summe also maximal zwoelf Jahre. Voraussetzung ist, dass Sie die nur voruebergehende Abwesenheit glaubhaft machen koennen. Wer von vornherein eine Rueckkehr plant, sollte das von Beginn an sauber dokumentieren.

Fuer Unternehmer, die Dubai als Etappe und nicht als Endpunkt sehen, ist das die zentrale Gestaltungsfrage: Ein wirklich befristeter Aufenthalt kann die Wegzugsteuer im Ergebnis vermeiden, ein dauerhafter nicht. Die Abgrenzung zwischen beidem ist eine Einzelfallfrage, die in die Hand eines spezialisierten Beraters gehoert.

Die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht haelt Deutschland zehn Jahre im Spiel.

Selbst nach einem sauberen Wegzug ist Deutschland nicht zwingend aus dem Spiel. Die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht nach Paragraf 2 Aussensteuergesetz greift, wenn jemand in den zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fuenf Jahre unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig war und in ein Niedrigsteuerland zieht. Dubai ist ein solches Niedrigsteuerland. Bestehen dann wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen, bleibt die Person fuer bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug erweitert beschraenkt steuerpflichtig, gerechnet ab dem Ende des Wegzugsjahres.

Erweitert bedeutet: Ueber die normale beschraenkte Steuerpflicht hinaus, die nur deutsche Einkuenfte im engen Sinn erfasst, werden auch bestimmte weitere Inlandsbezuege in Deutschland besteuert. Der Hebel dafuer ist gerade die Null-Prozent-Besteuerung in Dubai. Was im Verkaufsgespraech als Vorteil verkauft wird, ist zugleich der Ausloeser fuer den verlaengerten deutschen Zugriff.

Wann liegen wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen vor? Das Gesetz arbeitet hier mit einer Doppelschwelle, die ueber eine Oder-Verknuepfung greift, also bereits beim Reissen einer der beiden Grenzen. Bei den Einkuenften liegt die Schwelle, wenn die deutschen Einkuenfte entweder mehr als 30 Prozent der Gesamteinkuenfte oder mehr als 62.000 Euro ausmachen. Beim Vermoegen gilt sie, wenn das Inlandsvermoegen entweder mehr als 30 Prozent des Gesamtvermoegens oder mehr als 154.000 Euro betraegt. Gerade die absoluten Betraege sind der Grund, warum auch ein Auswanderer mit kleinerem Auslandsvermoegen die Schwelle reissen kann, obwohl er prozentual unter 30 Prozent zu liegen glaubt. Zum Inlandsvermoegen zaehlen deutsche Immobilien, Betriebsbeteiligungen oder regelmaessige Inlandsbezuege. Die genauen Schwellen sind einzelfall- und jahresabhaengig; dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

Niedrigsteuerland ist ein definierter Rechtsbegriff, kein Bauchgefuehl.

Der Begriff Niedrigsteuerland ist im Aussensteuergesetz definiert und nicht beliebig. Ein Land gilt als Niedrigsteuerland, wenn die dortige Steuerbelastung bei einem Referenzeinkommen, das ueblicherweise mit rund 77.000 Euro angesetzt wird, mindestens ein Drittel niedriger ist als in Deutschland. Bei Dubai mit null Prozent Einkommensteuer fuer Privatpersonen ist diese Bedingung klar erfuellt.

Hinzu kommt eine weitere Voraussetzung fuer die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht: der vorherige Bezug von mindestens rund 30 Prozent der Einkuenfte aus Deutschland, die nicht auslaendische Einkuenfte im Sinne des Paragrafen 34d Einkommensteuergesetz sein duerfen. Die genauen Schwellen sind einzelfall- und jahresabhaengig und sollten am aktuellen Gesetzeswortlaut gegengeprueft werden.

Die Botschaft fuer die Planung ist einfach: Die Null in Dubai ist kein neutraler Standortvorteil, sondern ein tatbestandsausloesendes Merkmal im deutschen Aussensteuerrecht. Genau das macht den Unterschied zwischen einem Wegzug in ein Hochsteuerland und einem Wegzug nach Dubai.

Die 183-Tage-Regel beendet die deutsche Steuerpflicht nicht.

Kein Punkt wird haeufiger missverstanden. Die unbeschraenkte Steuerpflicht in Deutschland endet nicht per Tageszaehlung. Sie endet erst mit der echten Aufgabe von Wohnsitz nach Paragraf 8 Abgabenordnung und gewoehnlichem Aufenthalt nach Paragraf 9 Abgabenordnung, verbunden mit der nachweisbaren Verlagerung des Lebensmittelpunkts nach Dubai.

Ein Wohnsitz nach Paragraf 8 Abgabenordnung besteht dort, wo jemand eine Wohnung unter Umstaenden innehat, die auf Beibehaltung und Nutzung schliessen lassen, also bei faktischer Verfuegungsgewalt. Solange in Deutschland eine nutzbare Wohnung verbleibt, etwa die nicht aufgegebene Eigentumswohnung, bleibt die unbeschraenkte Steuerpflicht bestehen. Ein gewoehnlicher Aufenthalt nach Paragraf 9 Abgabenordnung entsteht typischerweise bei mehr als 183 Tagen Inlandsaufenthalt. Die viel zitierte 183-Tage-Regel allein loest die Steuerpflicht also nicht; sie ist nur eine von mehreren Bedingungen und betrifft den Inlandsaufenthalt, nicht den Auslandsaufenthalt.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Begriff 183 Tage zwei verschiedene Bedeutungen hat, die im Dubai-Kontext regelmaessig verwechselt werden. Die deutsche Abgabenordnung verwendet die 183-Tage-Schwelle fuer den gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland. Die VAE verwenden eine 183-Tage-Regel fuer ihre eigene Steueransaessigkeit. Das sind zwei unterschiedliche Rechtsordnungen mit unterschiedlichem Zweck. Die fruehere abkommensrechtliche 183-Tage-Regel fuer Arbeitnehmerentsendungen ist seit dem Wegfall des Abkommens fuer die Konstellation Deutschland-VAE ohnehin nicht mehr einschlaegig.

Die VAE-Steueransaessigkeit ersetzt nicht die Beendigung der deutschen Steuerpflicht.

Auf emiratischer Seite ist die Steueransaessigkeit fuer natuerliche Personen seit dem 1. Maerz 2023 geregelt, durch die Cabinet Decision No. 85 of 2022, konkretisiert durch die Ministerial Decision No. 27 of 2023. Es gelten zwei alternative Wege. Der erste ist die 183-Tage-Regel: physische Anwesenheit von 183 Tagen oder mehr innerhalb von zwoelf zusammenhaengenden Monaten, wobei Teiltage als ganze Tage zaehlen. Der zweite ist die 90-Tage-Regel: 90 Tage oder mehr fuer VAE-Staatsbuerger, Inhaber einer gueltigen Aufenthaltsgenehmigung oder GCC-Buerger mit permanentem Wohnsitz oder einer Erwerbstaetigkeit beziehungsweise einem Geschaeft in den VAE.

Wer diese Schwellen erfuellt, kann ein Tax Residency Certificate aus den VAE erhalten. Entscheidend ist aber, was dieses Zertifikat fuer Deutschland nicht leistet: Es ersetzt die Beendigung der deutschen Steuerpflicht nicht automatisch. Ohne Doppelbesteuerungsabkommen ist ein emiratisches Ansaessigkeitszertifikat fuer Deutschland kein abkommensrechtlicher Tie-Breaker mehr.

Da das Abkommen fehlt, existiert keine Tie-Breaker-Regel, die eine Doppelansaessigkeit aufloesen koennte. Deutschland prueft die Steuerpflicht autonom nach Abgabenordnung und Aussensteuergesetz. Ein Zertifikat aus Dubai entfaltet keine Sperrwirkung gegen die deutsche unbeschraenkte oder erweiterte beschraenkte Steuerpflicht. Wer sich allein auf das emiratische Papier verlaesst, verwechselt Ansaessigkeit in Dubai mit dem Ende der Pflichten in Deutschland.

Was Dubai steuerlich tatsaechlich bietet.

Damit die andere Seite nicht zu kurz kommt: Der Pull-Faktor ist real. Die VAE erheben null Prozent Einkommensteuer fuer Privatpersonen. Das ist der zentrale Grund, warum der Standort fuer Unternehmer und vermoegende Privatpersonen attraktiv ist, und daran aendert keiner der deutschen Mechanismen etwas, sobald die deutsche Steuerpflicht sauber beendet ist.

Auf Unternehmensebene gilt seit Kurzem eine Koerperschaftsteuer von 9 Prozent auf zu versteuerndes Einkommen oberhalb von 375.000 AED, das sind grob rund 95.000 Euro, kursabhaengig. Darunter betraegt der Satz null Prozent. Diese Koerperschaftsteuer gilt erstmals fuer Geschaeftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen. Dazu kommt eine Mehrwertsteuer von 5 Prozent, die bereits seit dem 1. Januar 2018 erhoben wird.

Bei der Koerperschaftsteuer ist eine Verwechslung verbreitet, die man kennen sollte. Die gesetzliche Schwelle fuer den 9-Prozent-Satz liegt bei 375.000 AED zu versteuerndem Einkommen. Eine teils genannte Grenze von rund 1 Million AED bezieht sich nicht auf diesen Grundfreibetrag, sondern wird mit dem sogenannten Small Business Relief verwechselt. Dessen Schwelle liegt tatsaechlich bei 3 Millionen AED Jahresumsatz - nicht bei 1 Million AED. Hinzu kommt: Diese Erleichterung fuer Kleinunternehmer ist nach derzeitigem Stand bis zum 31. Dezember 2026 befristet (verifiziert nach Reed Smith / UAE Ministry of Finance). Wer eine Unternehmensstruktur auf Basis des Small Business Relief plant, sollte den Geltungszeitraum vor jeder Entscheidung am aktuellen Stand pruefen und nicht von einer dauerhaften Regelung ausgehen.

Was Investoren 2026 wissen sollten.

Der erste Befund betrifft die Grundlage selbst: Der Wegzug nach Dubai ist steuerlich kein Selbstlaeufer. Ohne Doppelbesteuerungsabkommen seit 2022 gibt es keine Aufteilungsregel und keine Sperrwirkung eines emiratischen Zertifikats. Deutschland prueft autonom und behaelt mehr Zugriff, als das Null-Prozent-Versprechen vermuten laesst.

Schwerer wiegt fuer Unternehmer die Substanz des Vermoegens. Wer GmbH-Anteile von mindestens einem Prozent haelt, sollte vor dem Wegzug die Wegzugsteuer nach Paragraf 6 Aussensteuergesetz durchrechnen lassen, inklusive Liquiditaetsplanung fuer die Sofortfestsetzung oder die sieben Jahresraten und inklusive der Rueckkehrregelung, falls der Aufenthalt nur befristet ist. Hier entscheidet sich, ob aus dem Wegzug eine fiktive Steuerrechnung ohne Geldzufluss wird.

Am Ende entscheidet die Sauberkeit des Bruchs mit Deutschland. Die unbeschraenkte Steuerpflicht endet nicht durch eine Tageszaehlung, sondern durch die echte Aufgabe von Wohnsitz und gewoehnlichem Aufenthalt plus Verlagerung des Lebensmittelpunkts. Wer in Deutschland eine nutzbare Wohnung behaelt oder mit Einkuenften beziehungsweise Vermoegen ueber den 30-Prozent-Quoten oder den absoluten Schwellen von 62.000 Euro (Einkuenfte) beziehungsweise 154.000 Euro (Vermoegen) liegt, riskiert die Fortsetzung der deutschen Steuerpflicht und die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht fuer bis zu zehn Jahre.

Einordnung: Standortvorteil ja, aber die Reihenfolge entscheidet.

Nichts an diesen Befunden spricht gegen Dubai als Standort. Die null Prozent Einkommensteuer sind ein echter und dauerhafter Vorteil. Was die Befunde zeigen, ist eine Reihenfolge: Erst muss die deutsche Seite sauber abgewickelt sein, dann entfaltet der emiratische Vorteil seine Wirkung. Wer die Reihenfolge umdreht und mit dem Standortvorteil plant, bevor die deutsche Steuerpflicht beendet und die Wegzugsteuer geklaert ist, baut auf Sand.

Die drei Mechanismen, das fehlende Abkommen, die Wegzugsteuer und die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht, greifen unabhaengig voneinander. Jeder fuer sich ist beherrschbar, in der Summe verlangen sie eine vorab geplante, dokumentierte und auf den Einzelfall zugeschnittene Struktur. Das ist keine Frage von Mut oder Risikobereitschaft, sondern von Vorbereitung.

Genau hier liegt der Unterschied zwischen einem Wegzug, der haelt, und einem, der Jahre spaeter teuer aufgerollt wird. Die Konstellation Deutschland-VAE ist spezialisiert genug, dass sie in die Haende eines auf diese Konstellation eingearbeiteten Beraters gehoert, der die deutsche und die emiratische Seite zusammendenkt.

Faellt beim Wegzug nach Dubai automatisch Wegzugsteuer an?

Nicht automatisch, aber sehr haeufig. Die Wegzugsteuer nach Paragraf 6 Aussensteuergesetz greift bei natuerlichen Personen mit mindestens ein Prozent Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, etwa einer GmbH, sofern sie innerhalb der letzten zwoelf Jahre vor dem Wegzug insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschraenkt steuerpflichtig waren. Dann wird ein fiktiver Verkauf der Anteile zum gemeinen Wert besteuert, obwohl kein realer Verkauf und kein Geldzufluss stattfindet. Wer keine solche Beteiligung haelt, ist von Paragraf 6 Aussensteuergesetz nicht betroffen.

Wie hoch ist die Wegzugsteuer ungefaehr?

Der fiktive Veraeusserungsgewinn unterliegt dem Teileinkuenfteverfahren, also sind 60 Prozent steuerpflichtig. Beim Spitzensteuersatz von 45 Prozent plus Solidaritaetszuschlag ergibt sich eine effektive Belastung in der Groessenordnung von rund 28,5 Prozent auf den fiktiven Gewinn. Dieser Wert ist eine Naeherung an der Obergrenze, kein fester Satz. Der tatsaechliche persoenliche Steuersatz, der Solidaritaetszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer veraendern das Ergebnis im Einzelfall.

Gibt es noch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE?

Nein. Das Abkommen lief zum 31. Dezember 2021 aus und wurde nicht verlaengert. Seit dem 1. Januar 2022 sind die VAE fuer Deutschland Nicht-DBA-Ausland. Eine etwaige Doppelbesteuerung wird nur noch einseitig ueber deutsches Recht gemildert, durch Anrechnung nach Paragraf 34c Einkommensteuergesetz oder Abzug. Bei null beziehungsweise 9 Prozent emiratischer Steuer entlastet das in der Praxis kaum.

Reicht es, weniger als 183 Tage in Deutschland zu sein, um die Steuerpflicht zu beenden?

Nein. Die unbeschraenkte Steuerpflicht endet nicht per Tageszaehlung, sondern erst mit der echten Aufgabe von Wohnsitz nach Paragraf 8 Abgabenordnung und gewoehnlichem Aufenthalt nach Paragraf 9 Abgabenordnung plus der Verlagerung des Lebensmittelpunkts nach Dubai. Solange in Deutschland eine nutzbare Wohnung verbleibt, bleibt die unbeschraenkte Steuerpflicht bestehen. Die 183-Tage-Schwelle betrifft nur eine von mehreren Bedingungen, naemlich den gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Was bedeutet die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht fuer Dubai-Auswanderer?

Haeufige Fragen

Faellt beim Wegzug nach Dubai automatisch Wegzugsteuer an? — Nicht automatisch, aber sehr haeufig. Die Wegzugsteuer nach Paragraf 6 Aussensteuergesetz greift bei natuerlichen Personen mit mindestens ein Prozent Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, etwa einer GmbH, sofern sie innerhalb der letzten zwoelf Jahre vor dem Wegzug insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschraenkt steuerpflichtig waren. Dann wird ein fiktiver Verkauf der Anteile zum gemeinen Wert besteuert, obwohl kein realer Verkauf und kein Geldzufluss stattfindet. Wer keine solche Beteiligung haelt, ist von Paragraf 6 Aussensteuergesetz nicht betroffen.

Wie hoch ist die Wegzugsteuer ungefaehr? — Der fiktive Veraeusserungsgewinn unterliegt dem Teileinkuenfteverfahren, also sind 60 Prozent steuerpflichtig. Beim Spitzensteuersatz von 45 Prozent plus Solidaritaetszuschlag ergibt sich eine effektive Belastung in der Groessenordnung von rund 28,5 Prozent auf den fiktiven Gewinn. Dieser Wert ist eine Naeherung an der Obergrenze, kein fester Satz. Der tatsaechliche persoenliche Steuersatz, der Solidaritaetszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer veraendern das Ergebnis im Einzelfall.

Gibt es noch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE? — Nein. Das Abkommen lief zum 31. Dezember 2021 aus und wurde nicht verlaengert. Seit dem 1. Januar 2022 sind die VAE fuer Deutschland Nicht-DBA-Ausland. Eine etwaige Doppelbesteuerung wird nur noch einseitig ueber deutsches Recht gemildert, durch Anrechnung nach Paragraf 34c Einkommensteuergesetz oder Abzug. Bei null beziehungsweise 9 Prozent emiratischer Steuer entlastet das in der Praxis kaum.

Reicht es, weniger als 183 Tage in Deutschland zu sein, um die Steuerpflicht zu beenden? — Nein. Die unbeschraenkte Steuerpflicht endet nicht per Tageszaehlung, sondern erst mit der echten Aufgabe von Wohnsitz nach Paragraf 8 Abgabenordnung und gewoehnlichem Aufenthalt nach Paragraf 9 Abgabenordnung plus der Verlagerung des Lebensmittelpunkts nach Dubai. Solange in Deutschland eine nutzbare Wohnung verbleibt, bleibt die unbeschraenkte Steuerpflicht bestehen. Die 183-Tage-Schwelle betrifft nur eine von mehreren Bedingungen, naemlich den gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Was bedeutet die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht fuer Dubai-Auswanderer? — Nach Paragraf 2 Aussensteuergesetz bleibt Deutschland fuer bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug zugriffsberechtigt, wenn jemand in den zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fuenf Jahre unbeschraenkt steuerpflichtig war, in ein Niedrigsteuerland wie Dubai zieht und wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen behaelt. Diese liegen ueber eine Oder-Logik vor: wenn die deutschen Einkuenfte mehr als 30 Prozent der Gesamteinkuenfte oder mehr als 62.000 Euro ausmachen, oder wenn das Inlandsvermoegen mehr als 30 Prozent des Gesamtvermoegens oder mehr als 154.000 Euro betraegt, etwa durch Immobilien oder Betriebsbeteiligungen. Schon das Reissen einer der absoluten Grenzen genuegt.

Ersetzt ein UAE Tax Residency Certificate die deutsche Steueransaessigkeit? — Nein. Ein emiratisches Tax Residency Certificate, erhaeltlich ueber die 183-Tage- oder die 90-Tage-Regel nach der Cabinet Decision No. 85 of 2022, ist ohne Doppelbesteuerungsabkommen fuer Deutschland kein abkommensrechtlicher Tie-Breaker mehr. Es entfaltet keine Sperrwirkung gegen die deutsche unbeschraenkte oder erweiterte beschraenkte Steuerpflicht. Deutschland prueft die Steuerpflicht autonom nach Abgabenordnung und Aussensteuergesetz.

Kann ich die Wegzugsteuer nachtraeglich vermeiden? — Unter Umstaenden ja. Kehrt man innerhalb von sieben Jahren ohne zwischenzeitlichen Anteilsverkauf nach Deutschland zurueck, entfaellt die Wegzugsteuer rueckwirkend. Bei dokumentiert nur voruebergehendem Wegzug ist eine Verlaengerung um bis zu fuenf Jahre moeglich, in der Summe also maximal zwoelf Jahre. Voraussetzung ist die Glaubhaftmachung der voruebergehenden Abwesenheit. Seit dem ATAD-Umsetzungsgesetz gibt es bei sofortiger Festsetzung nur noch die Ratenzahlung ueber sieben Jahre, keine unbefristete zinslose Stundung mehr.

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Quellen dieser Analyse

Stand der Informationen: 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die steuerliche Behandlung eines Wegzugs nach Dubai haengt massgeblich von der persoenlichen Konstellation ab, insbesondere von Wohnsitz und gewoehnlichem Aufenthalt, der Beteiligungs- und Gesellschaftsstruktur, dem zeitlichen Horizont des Aufenthalts und der familiaeren Situation. Der im Lead geschilderte Fall ist anonymisiert und hypothetisch und bildet keine reale Person ab. Einzelne Werte sind als Groessenordnung zu verstehen: Die effektive Wegzugsteuer von rund 28,5 Prozent ist eine Spitzensatz-Naeherung, die AED-Euro-Umrechnung des 375.000-AED-Freibetrags schwankt je nach Wechselkurs, und die Niedrigsteuerland- sowie die Prozent- und absoluten Schwellen nach Paragraf 2 Aussensteuergesetz sind einzelfall- und jahresabhaengig. Der Small Business Relief in den VAE setzt einen Jahresumsatz von hoechstens 3 Millionen AED voraus und ist nach derzeitigem Stand bis zum 31. Dezember 2026 befristet; sein Geltungszeitraum ist vor jeder Strukturentscheidung am aktuellen Stand zu pruefen. Zwingend in die Hand eines auf die deutsch-emiratische Konstellation spezialisierten Beraters gehoeren die konkrete Bewertung der GmbH-Anteile fuer Paragraf 6 Aussensteuergesetz, die Pruefung der wesentlichen wirtschaftlichen Inlandsinteressen, die Strukturierung eines etwaigen befristeten Aufenthalts samt Rueckkehrregelung sowie die Behandlung der neuen 9-Prozent-Koerperschaftsteuer im deutschen Recht. Steuersaetze, Freigrenzen und Verwaltungspraxis koennen sich aendern.