Ratgeber

Maklerprovision Dubai 2026: 7 bis 10 Prozent Gesamtkosten - und wer sie trägt

Bylaw No. 85 of 2006 schreibt keine Provisionsgrenze vor. Im Wiederverkaufsmarkt trägt der Käufer standardmässig 2 % des Kaufpreises zuzüglich 5 % Mehrwertsteuer - plus 4 % DLD-Transfergebühr. Die Gesamtlast liegt bei 7 bis 10 % des Kaufpreises, bevor der erste Mieter einzieht.

Dubai International Financial Centre
Friedrich Hartmann·16.06.2026·15 Min. Lesezeit

*Nehmen wir einen typischen Fall: Ein Unternehmer aus Hamburg kauft in Dubai eine Eigentumswohnung im Wiederverkaufsmarkt für 2 Millionen AED. Sein Makler hat ihm eine attraktive Rendite vorgerechnet. Was im Gespräch nicht vorkam: Noch vor der Schlüsselübergabe sind rund 160.000 bis 200.000 AED fällig - für Provision, Mehrwertsteuer auf die Provision, DLD-Transfergebühr und Nebengebühren. Das entspricht 8 bis 10 % des Kaufpreises, die die Anfangsrendite direkt belasten. Der Befund widerspricht dem, was die meisten DACH-Investoren im Beratungsgespräch hören: Dubai sei „günstig" und „keine Steuer". Das stimmt - und gilt nicht für die Transaktionsseite. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung; Detailfragen zum konkreten Einzelfall gehören zu einem auf emiratisches Recht spezialisierten Berater.

Erstmarkt oder Wiederverkauf: Die Kostenfrage beginnt mit der Marktseite

Wer in Dubai eine Immobilie kauft, bewegt sich in einem von zwei grundlegend verschiedenen Kostenregimes. Beim Off-Plan-Kauf im Erstmarkt - direkt vom Entwickler - zahlt der Käufer keine Maklerprovision. Die Provision, die ein Makler für die Vermittlung erhält, wird vom Entwickler direkt entrichtet. Diese Developer-Provision liegt je nach Projekt und Vertriebsvereinbarung zwischen 2 und 8 % des Kaufpreises und dient als Vertriebsanreiz. Für den Käufer entsteht keine unmittelbare Provisionspflicht. Die Kosten sind allerdings im Projektpreis des Entwicklers eingepreist - eine Tatsache, die in Verkaufsgesprächen selten explizit gemacht wird.

Im Sekundärmarkt, also beim Kauf einer bestehenden Einheit von einem privaten Verkäufer, gilt das Gegenteil: Der Käufer trägt die Maklerprovision. Der Branchenstandard liegt bei 2 % des Kaufpreises, zuzüglich 5 % Mehrwertsteuer auf die Provision selbst. Bei einem Kaufpreis von 1.000.000 AED entspricht das 20.000 AED Provision und 1.000 AED Mehrwertsteuer - zusammen 21.000 AED, fällig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Dass die 2 % ein gesetzlich festgelegter Satz sind, ist ein verbreiteter Irrtum. Bylaw No. 85 of 2006, der massgebliche Rechtserlass des Dubai Land Department (DLD) für Maklerregistrierung und Provisionsregeln, schreibt in Artikel 27 keine Maximalprovision vor. Der Satz gilt 'nach Vereinbarung oder nach Marktpraxis'. Die 2 % sind Marktkonvention, keine gesetzliche Obergrenze.

Was Bylaw No. 85 of 2006 tatsächlich regelt

Das rechtliche Fundament für Maklertätigkeit in Dubai ist Bylaw No. 85 of 2006, erlassen vom Dubai Land Department. Das Gesetz regelt Registrierung, Pflichten und Haftung von Immobilienmaklern. Artikel 28 hält fest, dass ein Provisionsanspruch erst bei Vertragsabschluss und Eintragung im DLD entsteht - nicht bereits bei Nachweis einer Interessensbekundung. Artikel 22 macht den Makler für Schäden aus Betrug oder arglistiger Täuschung haftbar.

Für den Käufer ist die wichtigste Konsequenz des Gesetzes eine Negativdefinition: Wer nicht RERA-lizenziert ist, darf keine Provision erheben. Die Real Estate Regulatory Agency (RERA) vergibt jedem lizenzierten Makler eine Broker Registration Number (BRN), dem Büro eine Office Registration Number (ORN). Beide Nummern müssen auf Vertragsdokumenten erscheinen. Die Lizenz lässt sich über das Trakheesi-System des DLD oder die Dubai REST App anhand von Name, BRN oder ORN verifizieren.

Käufer, die über nicht-lizenzierte Vermittler abwickeln, verlieren jeglichen Rechtsschutz nach Bylaw No. 85 bei Transaktionsschäden. RERA kann bei Verstössen Bussgelder von 50.000 bis 1.000.000 AED verhängen. Zur Grössenordnung der Durchsetzungspraxis: Nach Angaben von Real Estate Club Dubai - einer Branchenplattform, keine offizielle RERA-Primärquelle - wurden im Jahr 2024 über 12 Millionen AED an Bussgeldern eingetrieben; 2025 bearbeitete RERA demnach über 3.800 Beschwerden. Offizielle RERA-Primärstatistiken zu diesen Zahlen lagen bei Redaktionsschluss nicht vor; die genannten Werte geben die Grössenordnung der Durchsetzungsaktivität wieder, nicht einen verifizierten amtlichen Befund. Die Verifikation der Maklerlizenz vor Vertragsabschluss ist damit keine Formalität, sondern eine elementare Schutzfunktion.

Die vollständige Kostenlast: Was '7 bis 10 Prozent' im Einzelnen bedeutet

Neben der Maklerprovision ist die DLD-Übertragungsgebühr der gewichtigste Kostenfaktor beim Immobilienkauf in Dubai. Sie beträgt 4 % des Kaufpreises und wird rechtlich zwischen Käufer und Verkäufer hälftig aufgeteilt. In der Marktpraxis trägt der Käufer in der Mehrheit der Transaktionen dennoch die vollen 4 %. Diese Kosten sind nicht verhandelbar - sie werden vom DLD festgesetzt und sind bei der Eigentumsübertragung verpflichtend zu entrichten.

Hinzu kommen weitere Gebühren: Die Grundbucheintragungsgebühr beim Trustee Office beträgt 4.000 AED zuzüglich 5 % Mehrwertsteuer bei Objekten über 500.000 AED, respektive 2.000 AED zuzüglich Mehrwertsteuer bei Objekten darunter. Zusätzlich fällt eine separate Trustee-Office-Servicegebühr von 580 AED an - diese ist nicht in der 4.000-AED-Eintragungsgebühr enthalten und wird gesondert erhoben. Die Ausstellung des Titel-Deeds kostet 250 AED. Wissens- und Innovationsgebühren fallen mit rund 10 AED je Buchungsposten an. Bei Objekten, die noch einer Developer-Hypothek unterliegen, ist ausserdem eine No Objection Certificate (NOC)-Gebühr fällig, die je nach Entwickler zwischen 500 und 5.000 AED liegt.

Bei Hypothekenfinanzierung kommen Kosten für die Hypothekenregistrierung hinzu: 0,25 % der Darlehenssumme, ebenfalls an das DLD. Addiert man alle Positionen, ergibt sich für einen Barkäufer eine Gesamttransaktionslast von 7 bis 8 % des Kaufpreises, für einen Käufer mit Bankfinanzierung von 8 bis 10 %. Wer diese Kostenkomponenten in der Renditerechnung nicht berücksichtigt, überschätzt die Anfangsrendite systematisch.

Ein Rechenbeispiel für den Wiederverkaufsmarkt bei einem Kaufpreis von 2.000.000 AED (Barkauf): DLD-Transfer 80.000 AED, Maklerprovision 40.000 AED, Mehrwertsteuer auf Provision 2.000 AED, Trustee-Eintragungsgebühr 4.200 AED (4.000 AED + 5 % MwSt.) zuzüglich separate Trustee-Office-Servicegebühr 580 AED, Titel-Deed 250 AED, NOC-Gebühr (angenommen 2.000 AED) - Summe rund 129.030 AED, entspricht etwa 6,5 % des Kaufpreises. Bei anteiliger DLD-Last (4 % voll) und weiteren Nebenposten entsteht schnell die volle 8-%-Grössenordnung.

Luxusobjekte: Wo die 2-Prozent-Konvention verhandelbar wird

Bei Objekten mit einem Kaufpreis ab 10 Millionen AED weicht die Marktpraxis vom Standard ab. In diesem Segment ist die Provision verhandelbar; in der Praxis liegen die vereinbarten Sätze nach Angaben von Maklerplattformen (u. a. Engel & Völkers AE; Branchenquellen mit strukturellem Eigeninteresse) bei 1 bis 1,5 % statt der üblichen 2 %. Dies gilt insbesondere bei exklusiven Mandaten und Transaktionen mit hohem Volumen, die dem Makler auch bei reduziertem Prozentsatz eine substanzielle absolute Provision sichern.

Eine behördlich festgelegte Reduktion für Hochpreissegmente existiert nicht. Es handelt sich um Marktpraxis, nicht um regulierte Ausnahmen. Für DACH-Investoren, die in diesem Segment aktiv sind, empfiehlt sich daher die explizite Vereinbarung des Provisionssatzes vor der Angebotsphase - und die schriftliche Fixierung in den Vertragsdokumenten des DLD.

Die Formularstruktur: Form A, B und F als Rechtsrahmen

Das DLD hat für Immobilientransaktionen standardisierte Vertragsformulare eingeführt, die ausschliesslich über das Trakheesi-System von lizenzierten Maklern erzeugt werden dürfen. Form A ist der Maklervertrag mit dem Verkäufer (Listing Mandate), Form B der Maklervertrag mit dem Käufer. Form F ist der eigentliche Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer - er kann nur durch einen lizenzierten Makler über das DLD-System ausgestellt werden. Bei Co-Brokerage zwischen zwei Maklerbüros regelt Form I die Provisionsaufteilung.

Die entscheidende Regel: Alle vereinbarten Provisionssätze müssen schriftlich in Form A, Form B und Form F ausgewiesen sein. Ein mündlich vereinbarter Satz, der von den Dokumenten abweicht, ist im Streitfall nicht durchsetzbar. Käufer sollten darauf achten, dass Form B vor der Angebotsabgabe unterzeichnet wird - nicht erst bei Vertragsabschluss - und dass der darin ausgewiesene Satz dem entspricht, was im Gespräch vereinbart wurde.

Die Kostenasymmetrie bei Doppelvertretung

Ein strukturelles Thema, das in DACH-Informationsquellen zu Dubai selten explizit behandelt wird, ist die Dual Agency - die Konstellation, in der ein Makler gleichzeitig Käufer und Verkäufer vertritt. In Dubai ist diese Praxis erlaubt, erfordert aber eine schriftliche Offenlegung vor der Angebotsabgabe. Bylaw No. 85 of 2006 schreibt in mehreren Artikeln (u. a. Art. 22, Art. 28) schriftliche Dokumentationspflichten für alle wesentlichen Vereinbarungen zwischen Makler und Auftraggeber vor; RERA-Direktiven konkretisieren diese Pflicht auf Interessenkonflikte und Mandatskonstellationen. Mündliche Offenlegung genügt diesen Anforderungen nach Branchenpraxis nicht - eine Primärrechtsquelle, die mündliche Offenlegung ausdrücklich verbietet, ist in den öffentlich zugänglichen RERA-Direktiven nicht einzeln ausgewiesen; massgeblich ist das Schriftlichkeitsgebot des Bylaw als solches.

Nach einer Auswertung von 340 Transaktionen aus den Jahren 2023 und 2024, veröffentlicht von joinoliva.com (einer auf Buyer-Representation spezialisierten Plattform mit strukturellem Eigeninteresse an Dual-Agency-Kritik; nicht durch RERA-Primärstatistiken bestätigt), lag der durchschnittliche Preisnachlass für Käufer in Dual-Agency-Konstellationen bei 2,8 %, verglichen mit 7,2 % bei Käufern mit eigenem Alleinmandat-Makler. Die Dispute-Rate betrug in derselben Auswertung 9,7 % gegenüber 3,1 % bei Alleinvertretung. Diese Zahlen geben eine Grössenordnung der strukturellen Interessenkonflikte; Schätzungen aus der Branche gehen davon aus, dass 35 bis 40 % der Wiederverkäufe in Dubai als Dual-Agency-Transaktionen strukturiert sind - auch diese Häufigkeitsangabe ist eine Branchenschätzung ohne offizielle Primärquelle.

Für DACH-Investoren, die grössere Volumina in Dubai einsetzen, ist die Frage der Vertretungsstruktur daher nicht trivial: Ein eigener Buyer's Agent mit gesondertem Form-B-Mandat schafft eine trennbare Verhandlungsposition, trägt aber ebenfalls die 2-%-Provision des Käufers.

Die Lizenzpflicht als Schutzfunktion

Nur RERA-lizenzierte Makler dürfen in Dubai legal Provision erheben und Standardformulare über das Trakheesi-System ausstellen. Die Prüfung ist in Minuten erledigt: DLD-Website (dubailand.gov.ae) oder Dubai REST App, Suche nach Name, BRN oder ORN. Fehlen diese Angaben auf den Vertragsdokumenten, ist das ein Warnsignal - nicht eine Formalie.

Nicht-lizenzierte Vermittler bieten dem Käufer keinerlei Rechtsschutz bei Transaktionsschäden. RERA-Sanktionen nach Bylaw No. 85, Art. 39 reichen von Verwarnung und Suspension bis zur Löschung aus dem Maklerregister. Der Käufer, der über einen nicht-lizenzierten Vermittler abgewickelt hat, ist in einem Streitfall auf zivilrechtliche Wege verwiesen, die erheblich aufwendiger und kostenintensiver sind.

Dual Agency: Struktur vor Vertragsabschluss klären

Die entscheidende Frage, die Käufer vor der Unterzeichnung von Form F stellen sollten: Vertritt der beauftragte Makler ausschliesslich die Käuferseite, oder hat er ein Listing-Mandat (Form A) vom Verkäufer? Ist letzteres der Fall, liegt Dual Agency vor. Die schriftliche Offenlegung dieser Konstellation vor Angebotsabgabe ist nach dem Schriftlichkeitsgebot des Bylaw No. 85 und nach RERA-Praxis verpflichtend.

Ein separates Buyer-Mandat (Form B mit eigenem Makler) schafft eine dokumentierte Interessentrennung. Das bedeutet nicht zwingend höhere Gesamtkosten - in vielen Fällen wird die Provision intern zwischen den Maklerbüros aufgeteilt. Investoren sollten diese Struktur jedoch explizit klären, bevor das Angebot abgegeben wird, nicht danach.

Mietprovisionen: Kurz, aber nicht kostenlos

Für Investoren, die Dubai-Immobilien zur Vermietung erwerben, entsteht beim ersten Abschluss eine weitere Provisionskomponente. Mietprovisionen betragen bei Wohnimmobilien üblicherweise 5 % der Jahresmiete, mindestens jedoch 5.000 AED. Den Provisionsanspruch hat der Makler gegenüber dem Mieter, nicht gegenüber dem Vermieter - ein für deutsche Verhältnisse kontraintuitives Modell, da das Bestellerprinzip hier anders liegt.

Bei Gewerbemietverträgen ist die Provision stärker verhandelbar und liegt üblicherweise zwischen 5 und 10 % der Jahresmiete. Auf die Provision selbst fällt in beiden Fällen 5 % Mehrwertsteuer an. Diese Kosten treffen nicht den Käufer direkt, belasten aber den Mieter - und damit indirekt die Vermietbarkeit des Objekts, wenn der Gesamtaufwand für den Einzug die Zahlungsbereitschaft überschreitet.

Einordnung: Drei strukturelle Befunde für die Investitionsentscheidung

Die Kostenstruktur ist asymmetrisch zwischen Erst- und Wiederverkaufsmarkt. Im Off-Plan-Erstmarkt zahlt der Käufer keine Maklerprovision direkt; die Kosten sind im Entwicklerpreis enthalten. Im Wiederverkaufsmarkt trägt der Käufer die 2-%-Provision plus Mehrwertsteuer plus die 4-%-DLD-Transfergebühr. Wer zwischen beiden Märkten vergleicht, ohne diese Strukturunterschiede einzurechnen, rechnet falsch.

Die Lizenzierung des Maklers ist die entscheidende rechtliche Schutzfunktion. Nur RERA-lizenzierte Makler mit gültiger BRN und ORN dürfen legal Provision erheben und Formularverträge über das Trakheesi-System ausstellen. Die Verifikation dauert Minuten - via DLD-Website oder Dubai REST App - und ist nicht optional.

Dual Agency ist in Dubai legal, erfordert aber schriftliche Offenlegung nach dem Schriftlichkeitsgebot des Bylaw No. 85. Investoren, die keine schriftliche Offenlegung erhalten haben, sollten dies aktiv einfordern, bevor Form F unterzeichnet wird. Ein separates Buyer-Mandat (Form B mit eigenem Makler) schafft eine klarere Verhandlungsposition.

Der häufig geäusserte Vergleich zwischen Dubai und deutschen Standorten berücksichtigt die Transaktionskosten oft nicht vollständig. In Deutschland betragen die Nebenkosten beim Immobilienkauf je nach Bundesland zwischen 9 und 12 % des Kaufpreises. Dubai liegt mit 7 bis 10 % strukturell ähnlich - ohne den Steuertitel, aber mit DLD-Transfer und Provision in vergleichbarer Grössenordnung. Der Unterschied liegt in der laufenden Belastung: In Dubai fallen keine jährlichen Steuern auf Mieteinnahmen oder Veräusserungsgewinne auf Ebene der emiratischen Immobilie an.

Für DACH-Investoren mit deutschem Steuerwohnsitz gilt zusätzlich: Mieteinnahmen aus Dubai-Immobilien sind in Deutschland nach dem Doppelbesteuerungsabkommen UAE-Deutschland grundsätzlich freizustellen, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Sie erhöhen den Steuersatz auf das übrige in Deutschland zu versteuernde Einkommen. *Hinweis: Diese Darstellung ist eine vereinfachte Übersicht und kein steuerlicher Rat; die konkrete Behandlung hängt von individuellen Umständen ab und sollte mit einem auf deutsch-emiratische Konstellationen spezialisierten Steuerberater geklärt werden.* Diese Mechanik ist eine separate Ebene - hier greift das emiratische Provisionsrecht nicht, hier greift deutsches Einkommensteuerrecht. Beide Ebenen müssen getrennt betrachtet werden.

Was Sie nach einem Gespräch mit unseren Transaktionsberatern wissen

Nach einem Erstgespräch mit unseren Transaktionsberatern kennen Sie drei Dinge konkret: ob der Makler, mit dem Sie derzeit in Kontakt stehen, RERA-lizenziert ist und eine gültige BRN ausweist; welche DLD-Gebühren und Nebenkosten bei Ihrem konkreten Kaufpreis und Ihrer Finanzierungsstruktur anfallen - auf AED-Ebene, nicht als Prozentkorridor; und ob Ihre geplante Transaktionsstruktur Dual-Agency-Risiken trägt und wie Sie diese vor Vertragsabschluss bereinigen.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienkauf in Dubai?

Im Wiederverkaufsmarkt (Sekundärmarkt) zahlt der Käufer die Maklerprovision. Der Branchenstandard liegt bei 2 % des Kaufpreises zuzüglich 5 % Mehrwertsteuer auf die Provision. Im Off-Plan-Erstmarkt zahlt der Käufer keine Provision direkt - diese übernimmt der Entwickler, der den Makler mit 2 bis 8 % des Kaufpreises vergütet.

Wie hoch sind die Gesamtnebenkosten beim Immobilienkauf in Dubai?

Für Käufer im Wiederverkaufsmarkt belaufen sich die Gesamtnebenkosten auf 7 bis 8 % des Kaufpreises bei Barzahlung und 8 bis 10 % bei Hypothekenfinanzierung. Hauptkomponenten sind: 4 % DLD-Übertragungsgebühr, 2 % Maklerprovision, 5 % Mehrwertsteuer auf die Provision sowie Trustee-Eintragungsgebühr (4.000 AED + 5 % MwSt.) zuzüglich separater Trustee-Office-Servicegebühr (580 AED, nicht in der Eintragungsgebühr enthalten) bei Objekten über 500.000 AED, Titel-Deed-Ausstellung (250 AED) und gegebenenfalls NOC-Gebühr (500 bis 5.000 AED).

Ist die 2-%-Maklerprovision in Dubai gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Bylaw No. 85 of 2006, der massgebliche DLD-Rechtserlass, schreibt in Artikel 27 keine Maximalprovision vor. Der Satz gilt 'nach Vereinbarung oder nach Marktpraxis'. Die 2 % sind Marktkonvention, keine gesetzliche Obergrenze. Bei Luxusobjekten ab 10 Millionen AED ist die Provision verhandelbar und liegt in der Praxis nach Branchenangaben oft bei 1 bis 1,5 %.

Wie erkenne ich, ob ein Makler in Dubai legal tätig ist?

Nur RERA-lizenzierte Makler dürfen in Dubai legal Provision erheben. Jeder lizenzierte Makler hat eine Broker Registration Number (BRN), das Büro eine Office Registration Number (ORN). Die Verifikation ist möglich über das Trakheesi-System des DLD (dubailand.gov.ae) oder die Dubai REST App - per Name, BRN oder ORN. Ohne gültige BRN und ORN hat der Käufer keinen Rechtsschutz nach Bylaw No. 85 bei Transaktionsschäden.

Was ist Dual Agency und ist sie in Dubai erlaubt?

Dual Agency bezeichnet die Konstellation, in der ein Makler gleichzeitig Käufer und Verkäufer vertritt. In Dubai ist das erlaubt, erfordert aber eine schriftliche Offenlegung vor der Angebotsabgabe - mündliche Offenlegung genügt dem Schriftlichkeitsgebot des Bylaw No. 85 nach Branchenpraxis nicht. Branchenauswertungen legen nahe, dass Käufer in Dual-Agency-Transaktionen im Schnitt geringere Preisnachlässe erzielen als Käufer mit eigenem Alleinvertreter; diese Auswertungen stammen von Plattformen mit strukturellem Eigeninteresse und sind nicht offiziell bestätigt.

Welche Vertragsformulare sind beim Immobilienkauf in Dubai vorgeschrieben?

Haeufige Fragen

Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienkauf in Dubai? — Im Wiederverkaufsmarkt (Sekundärmarkt) zahlt der Käufer die Maklerprovision. Der Branchenstandard liegt bei 2 % des Kaufpreises zuzüglich 5 % Mehrwertsteuer auf die Provision. Im Off-Plan-Erstmarkt zahlt der Käufer keine Provision direkt - diese übernimmt der Entwickler, der den Makler mit 2 bis 8 % des Kaufpreises vergütet.

Wie hoch sind die Gesamtnebenkosten beim Immobilienkauf in Dubai? — Für Käufer im Wiederverkaufsmarkt belaufen sich die Gesamtnebenkosten auf 7 bis 8 % des Kaufpreises bei Barzahlung und 8 bis 10 % bei Hypothekenfinanzierung. Hauptkomponenten sind: 4 % DLD-Übertragungsgebühr, 2 % Maklerprovision, 5 % Mehrwertsteuer auf die Provision sowie Trustee-Eintragungsgebühr (4.000 AED + 5 % MwSt.) zuzüglich separater Trustee-Office-Servicegebühr (580 AED, nicht in der Eintragungsgebühr enthalten) bei Objekten über 500.000 AED, Titel-Deed-Ausstellung (250 AED) und gegebenenfalls NOC-Gebühr (500 bis 5.000 AED).

Ist die 2-%-Maklerprovision in Dubai gesetzlich vorgeschrieben? — Nein. Bylaw No. 85 of 2006, der massgebliche DLD-Rechtserlass, schreibt in Artikel 27 keine Maximalprovision vor. Der Satz gilt 'nach Vereinbarung oder nach Marktpraxis'. Die 2 % sind Marktkonvention, keine gesetzliche Obergrenze. Bei Luxusobjekten ab 10 Millionen AED ist die Provision verhandelbar und liegt in der Praxis nach Branchenangaben oft bei 1 bis 1,5 %.

Wie erkenne ich, ob ein Makler in Dubai legal tätig ist? — Nur RERA-lizenzierte Makler dürfen in Dubai legal Provision erheben. Jeder lizenzierte Makler hat eine Broker Registration Number (BRN), das Büro eine Office Registration Number (ORN). Die Verifikation ist möglich über das Trakheesi-System des DLD (dubailand.gov.ae) oder die Dubai REST App - per Name, BRN oder ORN. Ohne gültige BRN und ORN hat der Käufer keinen Rechtsschutz nach Bylaw No. 85 bei Transaktionsschäden.

Was ist Dual Agency und ist sie in Dubai erlaubt? — Dual Agency bezeichnet die Konstellation, in der ein Makler gleichzeitig Käufer und Verkäufer vertritt. In Dubai ist das erlaubt, erfordert aber eine schriftliche Offenlegung vor der Angebotsabgabe - mündliche Offenlegung genügt dem Schriftlichkeitsgebot des Bylaw No. 85 nach Branchenpraxis nicht. Branchenauswertungen legen nahe, dass Käufer in Dual-Agency-Transaktionen im Schnitt geringere Preisnachlässe erzielen als Käufer mit eigenem Alleinvertreter; diese Auswertungen stammen von Plattformen mit strukturellem Eigeninteresse und sind nicht offiziell bestätigt.

Welche Vertragsformulare sind beim Immobilienkauf in Dubai vorgeschrieben? — Das DLD hat standardisierte Formulare eingeführt: Form A (Maklervertrag mit Verkäufer), Form B (Maklervertrag mit Käufer), Form F (Kaufvertrag Käufer-Verkäufer, nur durch lizenzierten Makler via Trakheesi erzeugbar) sowie Form I bei Co-Brokerage zwischen zwei Büros. Alle vereinbarten Provisionssätze müssen schriftlich in Form A, Form B und Form F ausgewiesen sein.

Wie hoch ist die Maklerprovision bei Mietabschlüssen in Dubai? — Bei Wohnimmobilien beträgt die Mietprovision üblicherweise 5 % der Jahresmiete (Mindestbetrag 5.000 AED), zuzüglich 5 % Mehrwertsteuer auf die Provision. Die Provision wird vom Mieter getragen, nicht vom Vermieter. Bei Gewerbemietverträgen ist die Provision stärker verhandelbar und liegt zwischen 5 und 10 % der Jahresmiete.

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Quellen dieser Analyse

Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Provisionsregeln, DLD-Gebühren und Verwaltungspraxis können sich ändern; massgeblich ist stets der zum Transaktionszeitpunkt geltende Rechtsstand. Das im Lead genannte Fallbeispiel ist hypothetisch und anonymisiert; es handelt sich nicht um eine reale Person. Die im Abschnitt zu Dual Agency genannten Transaktionsauswertungen (340 Transaktionen 2023-2024, Preisnachlass 2,8 % vs. 7,2 %, Dispute-Rate 9,7 % vs. 3,1 %) entstammen einer Branchenquelle (joinoliva.com; Buyer-Representation-Plattform mit strukturellem Eigeninteresse) und sind nicht durch RERA-Primärstatistiken bestätigt; auch die genannte Häufigkeit von 35-40 % Dual-Agency-Transaktionen ist eine Branchenschätzung ohne offizielle Primärquelle. Die RERA-Bussgeld- und Beschwerdeangaben (2024: über 12 Mio. AED; 2025: über 3.800 Beschwerden) entstammen Branchenquellen (Real Estate Club Dubai) und sind nicht durch RERA-Primärpublikationen verifiziert. Für Fragen zur steuerlichen Behandlung von Dubai-Immobilien in Deutschland - insbesondere zum Progressionsvorbehalt, zur Vermietungseinkünftebehandlung und zur Strukturierung über Holdinggesellschaften - empfiehlt sich ein auf deutsch-emiratische Konstellationen spezialisierter Steuerberater.