Ratgeber
Steuern sparen durch Wegzug nach Dubai: Was Deutsche wirklich beachten müssen
Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-VAE ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und wurde bewusst nicht verlängert. Die VAE erheben null Einkommensteuer, doch der Knackpunkt liegt nicht in Dubai, sondern in den deutschen Ausstiegsregeln: Wegzugssteuer nach Paragraf 6 Aussensteuergesetz, erweiterte beschränkte Steuerpflicht über zehn Jahre, Schlüsselgewalt-Prinzip bei Wohnsitz und Aufenthalt. Es gibt keine pauschale Frist, nach der man raus ist.

Nehmen wir einen typischen Fall, anonymisiert und hypothetisch: einen 52-jährigen GmbH-Gesellschafter aus München, der genug von Steuerlast und Bürokratie hat und nach Dubai ziehen will, wo es keine Einkommensteuer gibt. Sein Berater hat ihm gesagt, nach der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt sei er steuerlich frei. Das ist falsch, und genau hier beginnt das teure Missverständnis. Ob Sie GmbH-Anteile halten, deutsche Immobilien besitzen oder beides: Gerade weil die Vereinigten Arabischen Emirate keine Steuer erheben, fällt die volle Aufmerksamkeit auf das deutsche Recht zurück. Das entscheidende Spielfeld ist nicht Dubai, sondern der Ausstieg aus Deutschland. Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen auf die deutsch-emiratische Konstellation spezialisierten Steuerberater oder Rechtsanwalt; Detailfragen gehören in den Einzelfall.
Was sich geändert hat: Das Abkommen ist ausgelaufen.
Der wichtigste Bruch für jeden, der heute den Wegzug nach Dubai erwägt, liegt bereits vier Jahre zurück und wird in Verkaufsgesprächen selten erwähnt: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Das Bundesfinanzministerium hatte die VAE bereits am 14. Juni 2021 auf diplomatischem Weg informiert, dass eine Verlängerung des Abkommens vom 1. Juli 2010 nicht beabsichtigt sei. Stand 2026 gibt es weder ein neues Abkommen noch laufende Verhandlungen.
Die Folge ist juristisch nüchtern, in der Wirkung aber erheblich: Seit 2022 sind die VAE für Deutschland steuerlich vertragsloses Ausland. Es greift ausschliesslich deutsches innerstaatliches Recht. Das bedeutet keinen vertraglichen Schutz vor Doppelbesteuerung, aber auch keine vertraglichen Rückfallklauseln zugunsten Deutschlands. Wer also glaubt, das bis Ende 2021 gültige Abkommen würde die deutsche Besteuerung deutscher Einkunftsquellen abmildern, irrt: Das Abkommen ist ausgelaufen und wurde bewusst nicht verlängert; seit 2022 kann sich niemand mehr darauf berufen.
Praktisch heisst das: Jede Frage, ob und wie lange Deutschland weiter besteuert, beantwortet sich allein aus dem deutschen Gesetz. Genau deshalb ist die Erzählung vom steuerfreien Neustart so gefährlich verkürzt. Die Steuerfreiheit in Dubai ist real. Sie sagt aber nichts darüber aus, was Deutschland noch von Ihnen verlangt. Behält unser Münchner Gesellschafter seine Eigentumswohnung, seine GmbH-Anteile und sein Mietshaus, dann nimmt er Deutschland steuerlich mit nach Dubai.
Vorher und nachher auf einen Blick.
Vor dem 1. Januar 2022 galt: Das Abkommen vom 1. Juli 2010 ordnete die Besteuerungsrechte zwischen beiden Staaten und gewährte vertraglichen Schutz vor Doppelbesteuerung. Bei der Wegzugssteuer auf Anteile an Kapitalgesellschaften war zudem die frühere Behandlung grosszügiger; für bestimmte Konstellationen existierten Stundungsmechanismen.
Nach dem 1. Januar 2022 gilt: Kein Abkommen, reines deutsches Recht. Bei der Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 Aussensteuergesetz entfällt die frühere zinslose Dauerstundung bei EU-Wegzügen vollständig; EU/EWR-Fälle und Drittstaaten-Fälle wie Dubai werden seither gleich behandelt. Die festgesetzte Steuer kann nur noch auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Wer die Reform zum 1. Januar 2022 nicht kennt und mit alten Berater-Texten plant, rechnet mit Regeln, die es nicht mehr gibt.
Der zweite stille Wechsel betrifft die Auslöseschwelle der Wegzugssteuer selbst. Vor der Umsetzung der ATAD-Richtlinie galt eine Zehn-Jahres-Schwelle. Massgeblich ist seit 2022 die Sieben-in-zwölf-Regel des Gesetzestextes: Paragraf 6 Absatz 2 Satz 1 Aussensteuergesetz verlangt, dass die Person innerhalb der letzten zwölf Jahre vor dem Wegzug insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war. Viele ältere Texte nennen noch zehn Jahre. Wer sich darauf verlässt, kalkuliert mit einer zu hohen Hürde und übersieht, dass er längst erfasst ist.
Die Steuerpflicht endet nicht mit der Abmeldung.
Der häufigste Irrtum betrifft den Zeitpunkt, an dem die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht endet. Sie endet nicht mit dem Gang zum Einwohnermeldeamt. Sie endet erst, wenn sowohl der Wohnsitz im Sinne des Paragrafen 8 Abgabenordnung als auch der gewöhnliche Aufenthalt im Sinne des Paragrafen 9 Abgabenordnung in Deutschland vollständig aufgegeben sind.
Entscheidend ist beim Wohnsitz das sogenannte Schlüsselgewalt-Prinzip: Ein Wohnsitz besteht, solange der Steuerpflichtige über eine nutzbare Wohnung verfügen kann, unabhängig davon, ob er sie tatsächlich nutzt. Behält unser Münchner die Eigentumswohnung, behält er den Schlüssel, und damit den Wohnsitz im steuerlichen Sinne. Die Abmeldung beim Meldeamt ist steuerlich nicht bindend, sondern nur ein Indiz. Massgeblich ist die tatsächliche Aufgabe des Lebensmittelpunkts.
Hinzu kommt die zweite Tür, durch die man unfreiwillig zurückfällt: der gewöhnliche Aufenthalt. Wer sich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Deutschland aufhält, begründet automatisch wieder einen gewöhnlichen Aufenthalt und damit die unbeschränkte Steuerpflicht. Ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten genügt. Der Investor, der formal in Dubai lebt, aber das halbe Jahr in Deutschland verbringt, hat steuerlich Deutschland nie verlassen.
Die Wegzugssteuer trifft GmbH-Gesellschafter.
Für Unternehmer ist die Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 Aussensteuergesetz der schärfste Mechanismus. Sie besteuert beim Wegzug einen fiktiven Veräusserungsgewinn auf Anteile an Kapitalgesellschaften, etwa GmbH-Anteile, so als wären sie am Tag vor dem Wegzug verkauft worden. Erfasst werden Anteile im Sinne des Paragrafen 17 Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz, also grundsätzlich ab einer Beteiligung von einem Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre.
Die wirtschaftliche Härte liegt darin, dass die stillen Reserven besteuert werden, obwohl kein realer Verkauf und damit kein Liquiditätszufluss erfolgt. Der Gesellschafter zahlt Steuer auf einen Gewinn, den er nie in Geld erhalten hat. Für unseren Münchner mit seiner GmbH bedeutet das: Der Tag des Wegzugs löst eine Steuer auf einen Gewinn aus, der nur auf dem Papier steht. Auslöser ist die bereits genannte Sieben-in-zwölf-Regel: Wer innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, ist erfasst. Die konkrete Berechnung der fälligen Steuer gehört zwingend zu einem spezialisierten Steuerberater; Einzelheiten wie das Teileinkünfteverfahren und die individuelle Höhe der stillen Reserven sind im Einzelfall ausschlaggebend.
Seit der Reform zum 1. Januar 2022 gibt es keine unbefristete zinslose Stundung mehr. Nach Paragraf 6 Absatz 4 Aussensteuergesetz ist die Zahlung nur noch auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten möglich, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Als Sicherheiten kommen unter anderem Bankbürgschaften, Grundpfandrechte oder Wertpapierdepots in Betracht.
Die Rückkehrerregelung als Sicherheitsnetz.
Paragraf 6 Aussensteuergesetz enthält ein Sicherheitsnetz, das in der Planung oft übersehen wird: Die Wegzugssteuer kann rückwirkend entfallen, wenn der Steuerpflichtige innerhalb von sieben Jahren nach dem Wegzug wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Das regelt Paragraf 6 Absatz 3 Aussensteuergesetz.
Diese Frist lässt sich auf Antrag um höchstens fünf Jahre verlängern, also auf insgesamt maximal zwölf Jahre. Voraussetzung ist, dass berufliche Gründe vorliegen und bereits beim Wegzug eine Rückkehrabsicht glaubhaft war. Das ist relevant für Investoren, die Dubai als befristete Lebensphase planen und nicht als endgültigen Schnitt.
Wichtig ist die saubere Abgrenzung: Die Rückkehrerregelung betrifft nur die Wegzugssteuer auf die Kapitalgesellschaftsanteile. Sie heilt nicht andere Bindungen an Deutschland. Wer plant, in einigen Jahren zurückzukehren, sollte die Rückkehrabsicht von Anfang an dokumentieren, statt sich erst kurz vor Fristablauf darauf zu berufen.
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht wirkt zehn Jahre nach.
Selbst wer Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt sauber aufgibt, ist damit nicht automatisch frei. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach Paragraf 2 Aussensteuergesetz kann deutsche Auswanderer in ein Niedrigsteuerland für bis zu zehn Jahre nach dem Wegzugsjahr weiter an das deutsche Finanzamt binden. Die VAE gelten dabei wegen der Einkommensteuer von null Prozent als Niedrigsteuerland.
Die Norm erfasst deutsche Staatsangehörige, die in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, in ein Niedrigsteuerland ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten. Als Niedrigsteuerland gilt ein Land, dessen Steuerbelastung um mehr als ein Drittel unter der deutschen Vergleichssteuer liegt, gemessen an einer Bezugsgrösse von 77.000 Euro Einkommen. Bei null Prozent Einkommensteuer ist diese Schwelle für die VAE klar erreicht. Die Besteuerung der erweiterten Inlandseinkünfte gilt für das Wegzugsjahr plus zehn Folgejahre.
Der Hebel liegt im Begriff der wesentlichen wirtschaftlichen Interessen. Diese liegen unter anderem vor bei einer Unternehmer- oder Kapitalgesellschaftsbeteiligung im Inland, bei inländischen Einkünften über 30 Prozent der Gesamteinkünfte oder über 62.000 Euro, oder bei inländischem Vermögen über 30 Prozent oder über 154.000 Euro. Die Regelung greift zudem erst ab steuerpflichtigen Einkünften von mehr als 16.500 Euro pro Jahr. Wer diese Bindungen vor dem Wegzug konsequent kappt, etwa deutsche Immobilien und Beteiligungen veräussert, kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht vermeiden.
Deutsche Immobilien bleiben steuerpflichtig.
Ein eigener Mechanismus betrifft den Bestand vieler Leser dieses Magazins direkt: deutsche Immobilien. Diese bleiben auch nach dem Wegzug nach Dubai in Deutschland steuerpflichtig. Mieteinkünfte aus inländischen Immobilien unterliegen der beschränkten Steuerpflicht nach Paragraf 49 Einkommensteuergesetz, ebenso inländische gewerbliche Einkünfte, und zwar unabhängig vom Wohnsitz. Dieser Mechanismus trifft auch den Auswanderer, der nie eine GmbH besass und nur ein Mietshaus in Frankfurt sein Eigen nennt.
Wegen des ausgelaufenen Abkommens gibt es hier keinen Abkommensschutz, der die deutsche Besteuerung begrenzen würde. Die Mieteinnahmen aus dem Mehrfamilienhaus in Frankfurt bleiben deutsch steuerbar, auch wenn der Eigentümer seit Jahren in Dubai lebt. Diese Bindung kennt keine zeitliche Grenze: Sie besteht, solange die inländische Einkunftsquelle besteht.
Praktisch ergeben sich daraus zwei Optionen, die sauber gegeneinander abzuwägen sind. Entweder die vollständige Trennung durch Verkauf vor dem Wegzug, was die beschränkte Steuerpflicht für diese Quelle beendet, aber selbst steuerliche Folgen auslösen kann. Oder das bewusste Inkaufnehmen der beschränkten Steuerpflicht, wenn die Immobilie strategisch gehalten werden soll. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht; die Entscheidung hängt von Haltedauer, stillen Reserven und Gesamtstruktur ab und ist vor dem Wegzug mit einem spezialisierten Steuerberater durchzurechnen.
Wie Dubai die Ansässigkeit definiert.
Auf der anderen Seite stehen die Regeln der VAE selbst. Sie knüpfen die steuerliche Ansässigkeit für natürliche Personen an klare Aufenthaltskriterien. Nach Cabinet Decision No. 85 of 2022, in Kraft seit dem 1. März 2023, gilt als steuerlich ansässig, wer entweder 183 Tage physischer Anwesenheit in einem Zwölf-Monats-Zeitraum erfüllt, oder 90 Tage plus ständigen Wohnsitz beziehungsweise Arbeit oder Geschäft in den VAE, sofern es sich um einen UAE- oder GCC-Resident handelt.
Auf dieser Basis stellt die Federal Tax Authority der VAE ein Tax Residency Certificate aus. Dieses Zertifikat kann beim Nachweis gegenüber dem deutschen Finanzamt helfen, etwa um die tatsächliche Verlagerung des Lebensmittelpunkts zu belegen. Es ist jedoch kein Freibrief.
Entscheidend ist die saubere Abgrenzung: Die deutschen Kriterien der Paragrafen 8 und 9 Abgabenordnung bleiben von einem UAE-Zertifikat unberührt. Ein Tax Residency Certificate aus Dubai beweist nicht, dass Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben. Beide Rechtsordnungen prüfen unabhängig voneinander. Wer in Dubai ansässig ist und gleichzeitig in München eine nutzbare Wohnung behält, ist nach deutschem Recht weiter unbeschränkt steuerpflichtig, ganz gleich, was das emiratische Zertifikat ausweist.
Was Investoren 2026 wissen sollten.
Wer die Mechanismen ordnet, erkennt das eigentliche Muster: Es gibt keine pauschale Frist, nach der man vollständig aus der deutschen Steuerpflicht heraus ist. Der Ausstieg verläuft in Stufen, und jede Stufe hat ihre eigene Logik.
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet zuerst, und sie endet nicht mit der Abmeldung, sondern erst mit der tatsächlichen Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt. Darüber legt sich die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach Paragraf 2 Aussensteuergesetz, die bis zu zehn Folgejahre nachwirken kann, sofern wesentliche Inlandsinteressen bestehen. Darunter liegt, zeitlich unbegrenzt, die beschränkte Steuerpflicht auf jede deutsche Einkunftsquelle wie Immobilien und Gewerbe, solange diese Quelle besteht. Quer dazu trägt der GmbH-Gesellschafter das Wegzugssteuer- und Rückkehrrisiko über sieben, im Höchstfall zwölf Jahre.
Der entscheidende Hebel ist daraus ableitbar: Wer alle Inlandsbindungen vor dem Wegzug konsequent kappt, verkürzt die Bindung praktisch auf die unmittelbare Wegzugssteuer. Wer Bindungen behält, zieht den deutschen Fiskus über ein Jahrzehnt mit nach Dubai. Die Reihenfolge entscheidet, nicht das Reiseziel.
Die Steuerfreiheit in Dubai ist nur die halbe Rechnung.
Es bleibt ein letzter, wichtiger Punkt der Einordnung. Die Steuerfreiheit der VAE ist kein Mythos: In den VAE gibt es keine persönliche Einkommensteuer auf Gehälter, Kapitalerträge oder private Mieteinkünfte, weder eine Lohnsteuer noch eine Kapitalertragsteuer, noch eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf Bundesebene. Das ist der reale Kern des Anreizes.
Zu beachten ist allerdings die Körperschaftsteuer, die seit dem 1. Juni 2023 gilt: Nach Federal Decree-Law No. 47 of 2022 fallen auf Unternehmensgewinne über 375.000 AED neun Prozent an, bis zu dieser Grenze null Prozent. Free-Zone-Gesellschaften mit ausreichender Substanz und Transfer-Pricing-Compliance können auf qualifizierendes Einkommen weiterhin null Prozent erreichen, doch die Anforderungen an dieses Qualifying Income sind komplex und nicht für jedes Geschäftsmodell erreichbar. Die persönliche Einkommensteuerfreiheit bleibt von dieser Körperschaftsteuer unberührt.
Unterm Strich gilt: Steuerfrei nach Dubai zu ziehen ist für Deutsche möglich, aber kein Selbstläufer. Der Knackpunkt liegt nicht im emiratischen Recht, das einladend ist, sondern in den deutschen Ausstiegsregeln, die anspruchsvoll sind. Unser Münchner Gesellschafter kann steuerfrei in Dubai leben, aber nur, wenn er vor dem Flug die richtige Reihenfolge einhält: erst die Inlandsbindungen sauber lösen, dann den Schlüssel abgeben. Wer den Wechsel ohne diese Vorab-Struktur angeht, riskiert, jahrelang gegen ein deutsches System zu kämpfen, das er längst verlassen zu haben glaubte.
Bin ich nach der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt steuerlich aus Deutschland heraus?
Nein. Die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht endet erst, wenn sowohl der Wohnsitz nach Paragraf 8 Abgabenordnung als auch der gewöhnliche Aufenthalt nach Paragraf 9 Abgabenordnung vollständig aufgegeben sind. Die Abmeldung beim Meldeamt ist steuerlich nicht bindend, sondern nur ein Indiz. Ein Wohnsitz besteht, solange Sie über eine nutzbare Wohnung verfügen können, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Gibt es noch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE?
Das Abkommen vom 1. Juli 2010 ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen; von deutscher Seite wurde bewusst auf eine Verlängerung verzichtet. Stand 2026 gibt es kein neues Abkommen und keine laufenden Verhandlungen, sodass sich seit 2022 niemand mehr auf Abkommensschutz berufen kann. Es gilt ausschliesslich deutsches innerstaatliches Recht, ohne vertraglichen Schutz vor Doppelbesteuerung und ohne vertragliche Rückfallklauseln.
Wie viele Tage darf ich mich nach dem Wegzug noch in Deutschland aufhalten?
Wer sich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Deutschland aufhält, begründet automatisch wieder einen gewöhnlichen Aufenthalt nach Paragraf 9 Abgabenordnung und damit die unbeschränkte Steuerpflicht. Ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten genügt, unabhängig vom formalen Wohnsitz.
Was ist die Wegzugssteuer und wen trifft sie?
Die Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 Aussensteuergesetz besteuert beim Wegzug einen fiktiven Veräusserungsgewinn auf Anteile an Kapitalgesellschaften wie GmbH-Anteile, so als wären sie am Tag vor dem Wegzug verkauft worden. Erfasst werden Beteiligungen ab einem Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre. Auslöser ist, dass die Person innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war. Besteuert werden die stillen Reserven, obwohl kein realer Verkauf und kein Liquiditätszufluss erfolgt.
Kann ich die Wegzugssteuer stunden oder zurückbekommen?
Haeufige Fragen
Bin ich nach der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt steuerlich aus Deutschland heraus? — Nein. Die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht endet erst, wenn sowohl der Wohnsitz nach Paragraf 8 Abgabenordnung als auch der gewöhnliche Aufenthalt nach Paragraf 9 Abgabenordnung vollständig aufgegeben sind. Die Abmeldung beim Meldeamt ist steuerlich nicht bindend, sondern nur ein Indiz. Ein Wohnsitz besteht, solange Sie über eine nutzbare Wohnung verfügen können, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Gibt es noch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE? — Das Abkommen vom 1. Juli 2010 ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen; von deutscher Seite wurde bewusst auf eine Verlängerung verzichtet. Stand 2026 gibt es kein neues Abkommen und keine laufenden Verhandlungen, sodass sich seit 2022 niemand mehr auf Abkommensschutz berufen kann. Es gilt ausschliesslich deutsches innerstaatliches Recht, ohne vertraglichen Schutz vor Doppelbesteuerung und ohne vertragliche Rückfallklauseln.
Wie viele Tage darf ich mich nach dem Wegzug noch in Deutschland aufhalten? — Wer sich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Deutschland aufhält, begründet automatisch wieder einen gewöhnlichen Aufenthalt nach Paragraf 9 Abgabenordnung und damit die unbeschränkte Steuerpflicht. Ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten genügt, unabhängig vom formalen Wohnsitz.
Was ist die Wegzugssteuer und wen trifft sie? — Die Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 Aussensteuergesetz besteuert beim Wegzug einen fiktiven Veräusserungsgewinn auf Anteile an Kapitalgesellschaften wie GmbH-Anteile, so als wären sie am Tag vor dem Wegzug verkauft worden. Erfasst werden Beteiligungen ab einem Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre. Auslöser ist, dass die Person innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war. Besteuert werden die stillen Reserven, obwohl kein realer Verkauf und kein Liquiditätszufluss erfolgt.
Kann ich die Wegzugssteuer stunden oder zurückbekommen? — Seit der Reform zum 1. Januar 2022 gibt es keine unbefristete zinslose Stundung mehr; EU-Wegzüge und Drittstaaten wie Dubai werden gleich behandelt. Nach Paragraf 6 Absatz 4 Aussensteuergesetz ist nur noch eine Zahlung in sieben gleichen Jahresraten auf Antrag möglich, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Die Steuer kann zudem rückwirkend entfallen, wenn Sie innerhalb von sieben Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig werden; diese Frist ist auf Antrag um höchstens fünf Jahre verlängerbar.
Wie lange bindet mich Deutschland nach dem Wegzug nach Dubai? — Es gibt keine pauschale Frist. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach Paragraf 2 Aussensteuergesetz kann bis zu zehn Folgejahre nachwirken, wenn wesentliche Inlandsinteressen bestehen und die VAE als Niedrigsteuerland gelten, was bei null Prozent Einkommensteuer der Fall ist. Die beschränkte Steuerpflicht auf deutsche Einkunftsquellen wie Mieteinkünfte besteht ohne zeitliche Grenze, solange die Quelle besteht. Wer alle Inlandsbindungen vor dem Wegzug kappt, verkürzt die Bindung praktisch auf die unmittelbare Wegzugssteuer.
Bleiben meine deutschen Mieteinnahmen nach dem Wegzug steuerpflichtig? — Ja. Deutsche Immobilien bleiben über die beschränkte Steuerpflicht nach Paragraf 49 Einkommensteuergesetz unbegrenzt in Deutschland steuerbar, unabhängig vom Wohnsitz. Da das Abkommen ausgelaufen ist, gibt es keinen Abkommensschutz mehr. Die praktischen Optionen sind der Verkauf vor dem Wegzug oder das bewusste Inkaufnehmen der beschränkten Steuerpflicht.
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Quellen dieser Analyse
- Gesetze im Internet - Paragraf 6 AStG (Wegzugsbesteuerung, amtlicher Gesetzestext)
- Gesetze im Internet - Paragraf 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht, amtlicher Gesetzestext)
- UAE Ministry of Finance - Cabinet Decision 85 of 2022 (steuerliche Ansässigkeit)
- WTS Deutschland - DBA VAE tritt zum 31.12.2021 ausser Kraft
- EY Deutschland - DBA mit den VAE endet zum 31.12.2021
- ClearTax - UAE Corporate Tax 2026 (9 Prozent / 375.000 AED, Free Zone)
- SKW Schwarz Rechtsanwälte - Steuerliche Aspekte des Wegzugs nach Dubai
- easydigitax - Gewöhnlicher Aufenthalt und 183-Tage-Regelung
- JUHN Partner - Wegzugsbesteuerung Paragraf 6 AStG bei GmbH-Gesellschafter
- Paragraf 6 AStG (Wegzugsbesteuerung, amtlicher Gesetzestext)](https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__6.html)
- Paragraf 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht, amtlicher Gesetzestext)](https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__2.html)
- Cabinet Decision 85 of 2022 (steuerliche Ansässigkeit)](https://mof.gov.ae/en/news/following-cabinet-decision-85-of-2022/)
Stand: 19. Juni 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die steuerlichen Folgen eines Wegzugs nach Dubai hängen massgeblich von der persönlichen Konstellation ab: vom Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt, von der Unternehmens- und Beteiligungsstruktur, vom Anlagehorizont und von der familiären Situation. Einzelfragen gehören zwingend zu einem auf die deutsch-emiratische Konstellation spezialisierten Steuerberater oder Rechtsanwalt, insbesondere die konkrete Berechnung der Wegzugssteuer nach Paragraf 6 Aussensteuergesetz, die Beurteilung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach Paragraf 2 Aussensteuergesetz, der Umgang mit deutschen Immobilien und die Free-Zone-Struktur für die UAE-Körperschaftsteuer. Steuersätze, Freigrenzen und Verwaltungspraxis können sich ändern. Der im Lead beschriebene Fall ist hypothetisch und anonymisiert und bildet keine reale Person ab; er dient nur der Veranschaulichung der Mechanik.
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