Ratgeber

Dubai-Immobilie aus dem Ausland verkaufen: Vollmacht, Ablauf und die fünf kritischen Fehlerquellen

Seit Juli 2025 gelten neue DLD-Regeln für Auslandsvollmachten, seit Juni 2025 eine Bankkonten-Pflicht für Nicht-Residenten-Verkäufer. Wer die Attestierungskette falsch aufbaut oder eine General POA einreicht, riskiert die Ablehnung am Trustee-Office - der Prozess startet von vorn.

Villa in Dubai
der Redaktion Immo Insider·21.06.2026·18 Min. Lesezeit

Nehmen wir einen typischen Fall: Ein Unternehmer aus Frankfurt hält seit 2019 eine Eigentumswohnung in Dubai Marina. Er möchte verkaufen, lebt permanent in Deutschland, und hat keine Absicht, für die Transaktion in die Emirate zu fliegen. Das ist legitim - und es funktioniert. Aber der Teufel steckt in drei Details, die die meisten unterschätzen: der Vollmachtsform, der Attestierungskette, und einem Bankkonto, das seit Juni 2025 Pflicht ist. Wer hier nicht vorbereitet ist, verliert Wochen und im schlimmsten Fall den Käufer. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung; Detailfragen gehören in den Einzelfall.

Ein Markt in Bewegung - und Verkäufer, die nicht vor Ort sind.

Der Dubai-Immobilienmarkt hat 2024 laut dem Jahresbericht des Dubai Land Department (DLD) rund 226.000 Transaktionen im Gesamtwert von 761 Milliarden Dirham verzeichnet - ein Wachstum von 36 Prozent im Volumen und 20 Prozent im Wert gegenüber dem Vorjahr. 2025 wurde dieser Rekord erneut gebrochen: Das DLD registrierte insgesamt 275.442 Transaktionen im Gesamtmarkt (inklusive Hypotheken, Schenkungen und sonstiger Registerakte), darunter 214.912 reine Kauftransaktionen, mit einem Gesamtmarktwert von 917 Milliarden Dirham. Wer 2016 oder 2018 in Dubai gekauft hat, sitzt heute auf erheblichen stillen Reserven.

Viele dieser Eigentümer wohnen nicht in den Emiraten. Sie sind Ärzte in München, Unternehmer in Zürich, Geschäftsführer in Wien - Menschen, die über einen RERA-lizenzierten Makler und eine Vollmacht verkaufen möchten, ohne selbst zu erscheinen. Das Werkzeug dafür existiert: die Power of Attorney, auf Deutsch die Vollmacht. Aber die Anforderungen an dieses Werkzeug haben sich im Juli 2025 grundlegend verändert.

Juli 2025: Das DLD-Rundschreiben, das alles ändert.

Am 16. Juli 2025 erließ das Dubai Land Department das Circular No. 29/R/2025. Es verschärft die Prüfung und Anforderungen an Vollmachten für Immobilientransaktionen in Dubai umfassend und gilt für alle Transaktionstypen: Kauf, Verkauf, Schenkung, Hypothek, Nießbrauch und Musataha.

Drei Kernpunkte sind für Auslandsverkäufer unmittelbar relevant. Die elektronische Verifizierung einer Vollmacht darf ausschließlich über offizielle Regierungsportale erfolgen - Dubai Courts (dc.gov.ae), Abu Dhabi Courts (adjd.gov.ae) oder das Justizministerium (enotary.moj.gov.ae). Die bis dato verbreitete QR-Code-Verifizierung ist nach dem Rundschreiben unter allen Umständen verboten. Ausländische Vollmachten dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung beim DLD nicht älter als zwei Jahre sein. Eine in Deutschland 2022 beurkundete Vollmacht ist damit für eine Transaktion im Jahr 2025 nicht mehr verwertbar. Als häufigster Stolperstein erweist sich in der Praxis die Formulierungsanforderung: Die Vollmacht muss transaktionsspezifisch abgefasst sein. Allgemeine Formulierungen wie 'full authority to manage property' führen zur Ablehnung am Trustee-Office.

Die DLD-konforme Formulierung benennt die konkrete Immobilie mit Grundbuchnummer (Title Deed Number oder Oqood-Nummer) und den Transaktionstyp explizit - 'sale of real estate', 'sale of fixed assets' oder 'sale of immovable property'. Eine General POA, wie sie manche Anwaltsbüros noch anbieten, wird für Eigentumsübertragungen nicht akzeptiert.

Die Attestierungskette: vier Schritte, kein Abkürzen.

Wer seine Vollmacht in Deutschland (oder Österreich, der Schweiz) beurkunden lässt und sie dann in Dubai verwenden möchte, muss eine vierstufige Kette einhalten. Abkürzungen sind nicht möglich - die VAE sind der Haager Apostille-Konvention nicht beigetreten, weshalb eine Apostille als Ersatz für die Botschaftsbeglaubigung nicht akzeptiert wird.

Der erste Schritt ist die notarielle Beglaubigung im Ursprungsland. Der zweite Schritt ist die Beglaubigung durch die VAE-Botschaft oder das VAE-Konsulat vor Ort - in Deutschland also die VAE-Botschaft in Berlin oder das Generalkonsulat in Frankfurt. Im dritten Schritt folgt die Legalisation durch MOFAIC, das UAE Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation, in den VAE selbst. Die MOFAIC-Gebühr beträgt rund 150 Dirham, die Standardbearbeitung dauert ein bis drei Werktage; eine Expressbearbeitung ist noch am selben Tag möglich. Im vierten Schritt ist die arabische Übersetzung durch einen zertifizierten VAE-Übersetzer vorzulegen, sofern die Vollmacht nicht bereits auf Arabisch verfasst ist. Die Kosten dafür liegen zwischen 500 und 1.500 Dirham.

Entscheidend: Das Originalexemplar der beglaubigten Vollmacht muss physisch beim DLD-Trustee-Office vorgelegt werden. Kopien und digitale Exemplare werden nicht akzeptiert. Wer also eine physische Vollmacht auf dem Postweg in die Emirate schickt, sollte dies mit ausreichend Vorlauf und Sendungsverfolgung tun - nicht zwei Tage vor dem Transfertermin.

Eine Alternative existiert: Das Dubai Courts E-Notary-System erlaubt die Fernbeurkundung einer Vollmacht per Video-Call über BOTIM, mit anschließendem OTP-Bestätigungsverfahren. Die Gebühren entsprechen dem Präsenztarif (100 bis 300 Dirham für eine Special POA), zuzüglich einer Kuriergebühr von rund 21 Dirham. Diese Option ist jedoch ausschließlich für Vollmachten geeignet, die unter emiratischem Recht erstellt werden sollen - wer in Deutschland lebt und eine dort beurkundete Vollmacht einsetzen möchte, muss den lokalen Notarweg inklusive Botschaftsbeglaubigung und MOFAIC-Legalisation gehen.

Neu seit Juni 2025: Die Bankkonten-Pflicht für Auslandsverkäufer.

Parallel zu den Vollmachtsregelungen trat im Juni 2025 eine weitere Neuregelung in Kraft, die für Nicht-Residenten erhebliche praktische Konsequenzen hat: Der Kaufpreis aus einem Dubai-Immobilienverkauf muss auf ein UAE-Bankkonto ausschließlich im Namen des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers fließen. Schecks auf den Namen eines POA-Bevollmächtigten werden nicht mehr akzeptiert. Hinweis zur Beleglage: Diese Regelung wurde durch Gulf News vom 17. Juni 2025 berichtet; eine offizielle DLD-Primärquelle lag zum Redaktionsschluss dieses Beitrags nicht vor. Die Anforderungen sollten vor Transaktionsbeginn beim zuständigen DLD-Trustee-Office oder einem VAE-Rechtsberater verifiziert werden.

Das Circular 29/R/2025 kennt eine Ausnahme: Ein Scheck auf den Bevollmächtigten ist zulässig, wenn sowohl der Kaufvertrag als auch die Vollmacht dies ausdrücklich autorisieren und eine Empfangsquittung ausgestellt wird, die bestätigt, dass der Betrag im Namen des Verkäufers entgegengenommen wurde. In der Praxis ist diese Ausnahme administrativ aufwendig; der sauberste Weg bleibt das eigene UAE-Konto.

Auslandsinhaber können bei großen UAE-Banken - Emirates NBD, ADCB, FAB, Mashreq, RAKBANK - ein Nicht-Residenten-Konto eröffnen. Die erforderlichen Unterlagen umfassen typischerweise: Reisepass, Eigentumsnachweis (Title Deed), ausländischen Wohnsitznachweis (Versorgerrechnung oder Kontoauszug, maximal drei Monate alt), sechs bis zwölf Monate Kontoauszüge, Einkommensnachweis sowie einen Mittelherkunftsnachweis. Einige Banken, darunter ADCB, haben dedizierte Programme für Immobilieneigentümer. Zu beachten: Viele Institute verlangen einen persönlichen Besuch in einer Filiale. Die Compliance-Prüfung dauert nach dem Branch-Besuch zwei bis vier Wochen - wer das Konto unmittelbar vor dem geplanten Verkaufsabschluss beantragen möchte, riskiert Verzögerungen.

Hinsichtlich der Mindestguthaben-Anforderungen variieren die Konditionen erheblich. Konkrete Konditionen sollten direkt bei der jeweiligen Bank verifiziert werden, da sie sich ändern können.

Der Ablauf in fünf Stufen: was wann zu tun ist.

Der prozessuale Ablauf eines Sekundärmarkt-Verkaufs in Dubai folgt einem fest definierten Muster und dauert typischerweise vier bis acht Wochen. Das Verstehen dieser Sequenz hilft, die Fallstricke zu lokalisieren.

Am Anfang beauftragt der Verkäufer einen RERA-lizenzierten Makler und unterzeichnet das Form A - die Seller's Agency Agreement, die rechtlich verbindliche Maklervereinbarung. Die Standard-Maklercourtage auf dem Sekundärmarkt beträgt zwei Prozent des Kaufpreises zuzüglich fünf Prozent Mehrwertsteuer; sie muss schriftlich im Form A festgehalten sein. Nur RERA-lizenzierte Makler sind berechtigt, diese Provision zu erheben.

Sobald der Verkäufer einem Angebot zustimmt, folgt die Unterzeichnung des MOU (Memorandum of Understanding, Form F) mit einer Depot-Zahlung von zehn Prozent des Kaufpreises durch den Käufer. Form F ist das DLD/RERA-Standardformular und der rechtlich bindende Kaufvertrag.

Anschließend ist das No Objection Certificate vom Entwickler einzuholen. Das NOC ist Pflichtvoraussetzung jeder Eigentumsübertragung beim DLD. Der Entwickler verweigert es bei offenen Betriebskosten (Service Charges), nicht abgelöster Hypothek oder sonstigen Rückständen. Die NOC-Gebühr liegt zwischen 500 und 5.000 Dirham zuzüglich Mehrwertsteuer und trägt typischerweise der Verkäufer. Die Bearbeitungszeit variiert erheblich: Emaar benötigt rund fünf Werktage, kleinere Entwickler können 14 Tage oder länger brauchen und teils persönliche Anwesenheit verlangen.

Den Abschluss bildet die Eigentumsübertragung beim DLD-Trustee-Office - entweder durch den Eigentümer persönlich oder über seinen POA-Bevollmächtigten. Die Übertragung selbst dauert in der Praxis 30 bis 90 Minuten, sofern keine Hypothekenablösung erforderlich ist. Bei belasteten Immobilien verlängert sich der Prozess: Das Bankanschreiben mit dem Ablösebetrag (Mortgage Liability Letter) ist nur 14 bis 30 Tage gültig, was eine präzise Terminierung erfordert. Die Standardlösung: Der Kaufpreis wird gesplittet - ein Scheck geht direkt an die Bank (Ablösebetrag), ein zweiter an den Verkäufer (Nettoerlös). Ablösung und Eigentumsübertragung erfolgen simultan. Danach folgt die Auszahlung des Kaufpreises auf das UAE-Konto des Verkäufers.

Kosten auf der Verkäuferseite: Was vom Erlös abgeht.

Die größte Einzelposition bei einer Eigentumsübertragung ist die DLD-Transfergebühr von vier Prozent des Kaufpreises. Sie wird nach Marktusance typischerweise vom Käufer getragen, kann aber vertraglich aufgeteilt werden. Zusätzlich fällt eine Trustee-Office-Gebühr an: 2.100 Dirham für Objekte unter 500.000 Dirham Kaufpreis, 4.200 Dirham für Objekte ab 500.000 Dirham.

Die verkäuferseitigen Kosten setzen sich zusammen aus: Maklercourtage zwei Prozent des Kaufpreises, NOC-Gebühr zwischen 500 und 5.000 Dirham, gegebenenfalls Hypothekenfreigabe-Gebühr (rund 1.000 Dirham zuzüglich DLD-Anteil von 250 Dirham) sowie eine Vorfälligkeitsentschädigung von maximal 10.000 Dirham oder einem Prozent des Restkapitals (der geringere Betrag gilt). Hinzu kommt eine Blocking Fee von 1.020 bis 1.520 Dirham. In der Summe ergibt sich eine Verkäufer-Belastung von rund 2,2 bis 2,5 Prozent des Verkaufspreises, ohne Hypothekenablösung gerechnet.

Dubai erhebt keine Kapitalertragsteuer auf natürliche Personen, keine Einkommensteuer und keine Quellensteuer auf Immobilienverkäufe. Der Verkaufserlös kann frei ins Ausland transferiert werden. Was Dubai nicht besteuert, kann Deutschland jedoch besteuern - dazu mehr im folgenden Abschnitt.

Die steuerliche Dimension: Was DACH-Ansässige wissen müssen.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und wurde nicht erneuert. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen das Welteinkommensprinzip ohne bilateralen Schutz: Miet- und Veräußerungsgewinne aus Dubai-Immobilien sind in der deutschen Einkommensteuererklärung zu deklarieren. *Hinweis: Die nachfolgenden steuerrechtlichen Ausführungen geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle Steuerberatung - die persönliche Steuerpflicht hängt von Wohnsitz, Haltestruktur, Haltedauer und Familienstand ab.*

Maßgeblich für den Verkauf ist Paragraf 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz, die sogenannte Spekulationsfrist. Sie beträgt für Grundstücke und Immobilien zehn Jahre. Relevant sind die Daten der notariell beurkundeten Kauf- und Verkaufsverträge. Wer seine Dubai-Wohnung vor Ablauf von zehn Jahren seit Anschaffung veräußert, muss den Veräußerungsgewinn als sonstiges Einkommen versteuern - zu einem Steuersatz von bis zu rund 42 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Eine Anrechnung ausländischer Steuern nach Paragraf 34c Einkommensteuergesetz greift in der Praxis nicht, da die VAE keine Einkommensteuer auf natürliche Personen erheben.

Das Gesetz kennt eine wichtige Ausnahme: Wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, entfällt die Steuerpflicht. Zu beachten ist: Diese Ausnahme setzt Eigennutzung als tatsächlichen Wohnsitz voraus. Ob und inwieweit sie für eine Ferienwohnung in Dubai gilt, die nicht dauerhafter Wohnsitz war, ist steuerrechtlich nicht abschließend geklärt; der Bundesfinanzhof hat sich mit vergleichbaren Konstellationen befasst (u.a. BFH IX R 37/19), ohne eine eindeutige Regelaussage für im Ausland gelegene Ferienwohnungen zu treffen. Das Risiko, diese Ausnahme irrtümlich in Anspruch zu nehmen, ist real - eine Formulierung wie "könnte steuerfrei sein" wäre an dieser Stelle unzutreffend. Dieser Punkt ist im Einzelfall mit einem auf deutsch-emiratische Verhältnisse spezialisierten Steuerberater zu klären. Die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne liegt bei 600 Euro pro Jahr.

Für österreichische Ansässige besteht kein bilaterales DBA mit den VAE, was eine gesonderte Einordnung nach österreichischem Einkommensteuerrecht erfordert - die österreichische Immobilienertragsteuer beträgt 30 Prozent. Für Schweizer Ansässige ist die Situation ebenfalls gesondert zu beurteilen: Ob und inwieweit ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den VAE auf den jeweiligen Sachverhalt Anwendung findet, kann aus öffentlich zugänglichen Quellen zum Redaktionsschluss nicht abschließend verifiziert werden; der Rechtsstand ist aus diesem Beitrag heraus nicht verlässlich bestimmbar. Dieser Punkt ist zwingend mit einem auf internationale Steuern spezialisierten Schweizer Steuerberater zu klären, bevor steuerliche Schlüsse aus diesem Beitrag gezogen werden.

Sonderfall Off-Plan: Abtretung statt Eigentumsübertragung.

Wer eine Immobilie verkauft, die sich noch in der Bauphase befindet und für die noch keine Eigentumsübertragung stattgefunden hat, verkauft genaugenommen keine Immobilie, sondern Vertragsrechte. Es handelt sich um eine Abtretung der Rechte aus dem ursprünglichen Kaufvertrag (Assignment of Contract), die die Zustimmung des Entwicklers sowie eine separate Oqood-Neuregistrierung erfordert.

Die meisten Entwickler lassen einen Weiterverkauf erst ab einer Mindestanzahlung von 30 bis 50 Prozent des Ursprungspreises zu - dieser Schwellenwert ist entwicklerabhängig und vertraglich geregelt. Die Zusatzkosten beim Off-Plan-Weiterverkauf umfassen eine Entwickler-Assignment-Fee von ein bis zwei Prozent des Ursprungspreises, eine Oqood-Neuregistrierung von 5.000 bis 10.000 Dirham sowie die DLD-Transfergebühr von vier Prozent - berechnet auf den aktuellen Marktwert, nicht auf den Ursprungspreis. Das bedeutet: Wer eine 2021 für zwei Millionen Dirham erworbene Einheit 2025 für drei Millionen veräußert, zahlt die vier Prozent auf drei Millionen.

Hinweis zum Artikelumfang: Der vollständige operative Ablauf des Off-Plan-Weiterverkaufs - einschließlich entwicklerspezifischer Genehmigungsmatrizen, Formularanforderungen und DLD-Gebührenberechnung im Detail - ist Gegenstand eines separaten Beitrags dieser Redaktion. Investoren mit Off-Plan-Einheiten aus dem Boom 2021 bis 2023 sollten die Weiterverkaufsbedingungen ihres Entwicklervertrags und die aktuellen Oqood-Anforderungen mit einem zugelassenen VAE-Rechtsberater klären.

Fünf kritische Fehlerquellen - und wie man sie vermeidet.

Die Praxis zeigt ein wiederkehrendes Muster an Verzögerungen und Ablehnungen. Die erste und häufigste Fehlerquelle ist die falsche Vollmachts-Formulierung: Eine General POA, die dem Bevollmächtigten 'volle Verwaltungsbefugnis' überträgt, ohne die konkrete Immobilie und den Transaktionstyp zu benennen, wird am Trustee-Office abgewiesen. Das Verfahren muss von vorn beginnen - und ein wartender Käufer verliert die Geduld.

Die zweite Fehlerquelle ist die falsche Attestierungskette. Wer glaubt, eine Apostille ersetze die Botschaftsbeglaubigung, liegt falsch. Die VAE sind der Haager Apostille-Konvention nicht beigetreten. Eine Vollmacht, die nur apostilliert, aber nicht über die VAE-Botschaft und MOFAIC legalisiert wurde, wird nicht akzeptiert.

Die dritte Fehlerquelle ist das fehlende UAE-Bankkonto. Seit Juni 2025 können Käufer keine Zahlung mehr auf ein Konto leisten, das nicht auf den Namen des Grundbucheigentümers lautet. Wer das Konto erst nach der Käufer-Zusage beantragt, riskiert zwei bis vier Wochen Verzögerung - und möglicherweise das Platzen des Deals.

Die vierte Fehlerquelle betrifft die Vollmachts-Gültigkeit: Eine im Ausland ausgestellte POA darf zum Zeitpunkt der Einreichung beim DLD nicht älter als zwei Jahre sein. Wer eine Vollmacht für eine frühere Transaktion ausstellen ließ und diese nun weiterverwenden möchte, muss sie erneuern.

Die fünfte Fehlerquelle: Eine einmal erteilte Vollmacht bleibt aktiv, bis sie ausdrücklich widerrufen wird. Wer das nach abgeschlossenem Verkauf oder nach Vertrauensverlust vergisst, hinterlässt ein Instrument, das weiterhin für DLD-Transaktionen eingesetzt werden kann. Der Widerruf muss notariell beurkundet und dem DLD sowie allen relevanten Parteien mitgeteilt werden.

Was Investoren 2026 wissen sollten.

Der Fernverkauf einer Dubai-Immobilie ist operativ durchführbar - vorausgesetzt, die Vollmacht ist korrekt aufgesetzt, die Attestierungskette vollständig und das UAE-Bankkonto vorhanden.

Die neue Vollmachts-Architektur nach Circular 29/R/2025 verlangt eine transaktionsspezifische Special POA mit konkreter Grundbuchnummer und DLD-konformer Formulierung. Eine General POA scheidet aus. Die Attestierungskette aus Deutschland lautet: lokaler Notar, VAE-Botschaft, MOFAIC, arabische Übersetzung durch zertifizierten Übersetzer. Das Originalexemplar muss physisch am Trustee-Office vorliegen.

Die Bankkonten-Pflicht seit Juni 2025 ist keine Kann-Regelung. Wer noch kein UAE-Nicht-Residenten-Konto hat, sollte die Eröffnung parallel zur Maklersuche anstoßen - nicht erst nach MOU-Unterzeichnung. Die Compliance-Prüfung dauert zwei bis vier Wochen.

Die steuerliche Lage für in Deutschland ansässige Eigentümer ist seit dem Auslaufen des DBA zum 31. Dezember 2021 grundlegend anders als in der Zeit davor. Wer vor Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft, schuldet auf den Veräußerungsgewinn deutsche Einkommensteuer - auch wenn Dubai selbst keine Steuer erhebt. Das Gespräch mit einem Steuerberater, der auf deutsch-emiratische Verhältnisse spezialisiert ist, sollte vor jedem Verkaufsentscheid stehen, nicht danach.

FAQ: Häufige Fragen beim Auslandsverkauf einer Dubai-Immobilie.

Kann ich meine Dubai-Wohnung verkaufen, ohne in die Emirate zu reisen? Ja. Der Verkauf ist vollständig per Vollmacht abwickelbar. Voraussetzung ist eine korrekt aufgesetzte Special POA mit der richtigen Attestierungskette (lokaler Notar, VAE-Botschaft, MOFAIC, arabische Übersetzung) und einem Bevollmächtigten in Dubai, der die Transaktion am Trustee-Office abwickelt.

Was ist der Unterschied zwischen einer General POA und einer Special POA? Eine General POA überträgt breite Verwaltungsbefugnisse und wird vom DLD für Eigentumsübertragungen nicht akzeptiert. Eine Special POA ist auf eine konkrete Immobilie (mit Grundbuchnummer) und einen konkreten Transaktionstyp ('sale of real estate') begrenzt. Nur sie ist nach Circular 29/R/2025 zulässig.

Wie lange ist eine im Ausland erstellte Vollmacht in Dubai gültig? Ausländische POAs dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung beim DLD nicht älter als zwei Jahre sein. Eine 2022 beurkundete Vollmacht ist für eine Transaktion im Jahr 2025 nicht mehr verwertbar.

Muss ich als Auslandsverkäufer ein UAE-Bankkonto haben? Laut Gulf News-Bericht vom Juni 2025 ja. Der Kaufpreis muss auf ein Konto im Namen des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers fließen. Schecks auf den Namen eines POA-Bevollmächtigten werden demnach grundsätzlich nicht mehr akzeptiert. Die genauen Anforderungen sollten beim DLD-Trustee-Office oder einem VAE-Rechtsberater verifiziert werden. Auslandsinhaber können bei großen UAE-Banken ein Nicht-Residenten-Konto eröffnen; die Compliance-Prüfung dauert zwei bis vier Wochen.

Welche Steuern fallen in Deutschland an, wenn ich meine Dubai-Wohnung verkaufe? Für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen gilt die zehnjährige Spekulationsfrist nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz. Verkäufe innerhalb dieser Frist unterliegen der deutschen Einkommensteuer (bis ca. 42 Prozent plus Solidaritätszuschlag) auf den Veräußerungsgewinn. Das DBA Deutschland-VAE ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen; eine Anrechnung ausländischer Steuern greift nicht, da die VAE keine Einkommensteuer erheben. Dubai erhebt selbst keine Kapitalertragsteuer.

Was kostet mich der Verkauf als Verkäufer? Die verkäuferseitige Kostenquote liegt typischerweise bei rund 2,2 bis 2,5 Prozent des Verkaufspreises (Makler zwei Prozent, NOC 500 bis 5.000 Dirham, gegebenenfalls Hypothekengebühren). Die DLD-Transfergebühr von vier Prozent des Kaufpreises trägt nach Marktusance der Käufer, kann aber vertraglich aufgeteilt werden.

Wie lange dauert ein Verkauf in Dubai? Auf dem Sekundärmarkt typischerweise vier bis acht Wochen vom MOU bis zum Transfertermin. Bei belasteten Immobilien verlängert sich die Frist durch die Hypothekenfreigabe (14 bis 30 Tage gültige Bankablöse-Bestätigung). NOC-Bearbeitung beim Entwickler dauert zwischen drei und 14 Tagen, abhängig vom Entwickler.

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Quellen dieser Analyse

Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag gibt den Erkenntnisstand zum Redaktionsschluss wieder und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die steuerliche Behandlung hängt von der persönlichen Konstellation ab - Wohnsitz, Haltestruktur, Haltedauer, Familienstand und individuellem Steuersatz. Änderungen in Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und DLD-Regularien sind möglich und können eingetretene Sachverhalte rückwirkend berühren. Sämtliche in diesem Beitrag enthaltenen Fallschilderungen sind hypothetischer Natur und anonymisiert; sie bezeichnen keine realen Personen. Für die Bankkonten-Pflicht seit Juni 2025 liegt zum Redaktionsschluss keine offizielle DLD-Primärquelle vor; die Angaben stützen sich auf Gulf News-Berichterstattung vom 17. Juni 2025 - die aktuellen Anforderungen sind beim DLD-Trustee-Office oder einem VAE-Rechtsberater zu verifizieren. Detailfragen zur deutschen Einkommensteuer (Paragraf 23 EStG, DBA-Auslaufen, Eigennutzungsausnahme für Ferienwohnungen im Ausland) sowie zu österreichischen und schweizerischen Steueraspekten gehören zwingend in den Einzelfall bei einem auf deutsch-emiratische Verhältnisse spezialisierten Steuer- und Rechtsberater. Gleiches gilt für die aktuelle Rechtslage zu Vollmachten, Attestierungsketten und den Schweiz-VAE-Steuerbeziehungen, da sich DLD-Rundschreiben und Bankkonditionen kurzfristig ändern können.