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Dubai hat im April 2026 die 15 Jahre alte AED-750.000-Visagrenze gekippt - und drei Maklersätze sind seitdem falsch

Für den Kauf in Dubai brauchen Sie kein Visum. Ende April 2026 fiel die seit 2009 geltende AED-750.000-Untergrenze für das 2-Jahres-Investorenvisum bei Alleineigentum. Die AED-2-Millionen-Schwelle der Golden Visa blieb unberührt. Was sich wirklich geändert hat - und wo die Lockerung nicht greift.

Villa in Dubai
Friedrich Hartmann·11.06.2026·17 Min. Lesezeit

Nehmen wir einen typischen Fall, anonymisiert und hypothetisch. Ein deutscher Unternehmer, Anfang fünfzig, will eine Einheit in Dubai Marina für umgerechnet rund AED 1,4 Millionen erwerben und liest in drei Maklerexposés drei verschiedene Sätze: Er brauche ein Visum, um zu kaufen. Er bekomme mit dem Kauf automatisch ein Golden Visa. Und seit April 2026 reiche für die Aufenthaltserlaubnis schon eine fertige Wohnung ohne Mindestwert. Alle drei Sätze sind in dieser Form falsch oder unpräzise. Richtig ist: Für den reinen Kauf braucht er gar kein Visum. Der Kauf berechtigt ihn optional zu einer von mehreren Aufenthaltsrouten, gestaffelt nach Kaufwert. Die Ende April 2026 vollzogene Lockerung betrifft nur eine dieser Routen, nicht die Golden Visa - und sie greift nur für fertiggestellte Einheiten mit Eigentumsurkunde, nicht für jede Off-Plan-Einheit. Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; Detailfragen gehören in den Einzelfall.

Was viele verwechseln: Kauf und Aufenthalt sind zwei getrennte Fragen.

Der häufigste Denkfehler deutscher Investoren beginnt vor der ersten Zahl: Sie behandeln den Immobilienkauf und das Aufenthaltsvisum als ein und denselben Vorgang. Das sind sie nicht. Für den Erwerb einer Immobilie in Dubai ist kein UAE-Visum und keine Residency erforderlich. Ausländer aller Nationalitäten dürfen in den ausgewiesenen Freehold-Zonen voll erwerben, ausdrücklich auch Nicht-Residenten, die sich nur mit einem Touristenvisum im Land aufhalten oder gar nicht eingereist sind.

Die Rechtsgrundlage dafür ist Regulation No. 3 of 2006. Die Voraussetzungen sind schlank: ein gültiger Reisepass, ein Mindestalter von 21 Jahren, und in den Freehold-Zonen keine vorherige Regierungsfreigabe. Zu diesen Freehold-Zonen zählen unter anderem Downtown Dubai, Dubai Marina, Palm Jumeirah, Business Bay und Dubai Hills Estate. Wer dort kauft, erwirbt Volleigentum und nicht nur ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht.

Erst in einem zweiten, vollständig getrennten Schritt stellt sich die Frage des Aufenthalts. Der Kauf berechtigt zu einer Aufenthaltserlaubnis, er erzwingt sie nicht. Ob ein Investor diese Berechtigung nutzt, hängt von seinem Kaufwert, seinem Alter und seinem persönlichen Bedarf ab. In der deutsch-emiratischen Praxis erleben wir, dass genau diese Vermischung von Kauf und Aufenthalt die meisten Fehlannahmen produziert - bis hin zu Käufern, die ein Visum für überflüssig halten, weil sie glauben, der Title Deed bringe es automatisch mit. Genau die Reihenfolge - erst kaufen können, dann optional Aufenthalt - ist der Schlüssel, um die folgenden Routen sauber auseinanderzuhalten.

Der Kauf läuft über das Dubai Land Department. Vier Prozent Transfergebühr.

Jede Immobilientransaktion in Dubai wird über das Dubai Land Department, kurz DLD, registriert. Das DLD ist die staatliche Grundbuch- und Registrierungsbehörde des Emirats. Es stellt die Title Deeds, also die Eigentumsurkunden, auch an ausländische Eigentümer aus. Ein deutscher Käufer erhält damit denselben dokumentierten Eigentumsnachweis wie ein lokaler Erwerber.

Die zentrale Transaktionskostenposition ist die Standard-DLD-Transfergebühr von 4 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von beispielsweise AED 2 Millionen sind das AED 80.000, die mit der Übertragung anfallen. Diese Gebühr ist von den weiter unten beschriebenen Visa-Gebühren strikt zu trennen: Die 4 Prozent fallen für jeden Kauf an, unabhängig davon, ob der Investor anschließend ein Visum beantragt oder nicht.

Für den Investor heißt das: Die Eintrittskarte in den Markt ist der registrierte Kauf samt Transfergebühr. Die Aufenthaltsroute kommt erst danach und kostet, wenn überhaupt, separat. Wichtig für die spätere Visa-Frage ist, ob der Kauf bereits zum vollständigen Title Deed geführt hat oder ob es sich um eine noch nicht fertiggestellte Off-Plan-Einheit handelt, die zunächst nur über den Oqood-Vorvertrag registriert ist - dieser Unterschied entscheidet später über die Berechtigung.

Drei Wert-Stufen auf einen Blick: 2 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre.

Wer über den reinen Kauf hinaus eine Aufenthaltserlaubnis anstrebt, findet in Dubai im Kern drei immobiliengebundene Routen. Sie sind nach Kaufwert und Lebenssituation gestaffelt und schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern bauen aufeinander auf.

Die erste Stufe ist das 2-Jahres-Immobilien-Investorenvisum. Bis Ende April 2026 galt hier eine Mindestinvestition von AED 750.000, eine Schwelle, die seit 2009 Bestand hatte. Sie wurde Ende April 2026 für Alleineigentum gestrichen - der zentrale Bruch, den dieser Beitrag einordnet.

Die zweite Stufe ist das 5-Jahres-Retirement-Visum für Personen ab 55 Jahren. Es ist keine reine Immobilienroute, sondern eine Ruhestandsroute mit einer Vermögens- oder Einkommenskomponente, in der eine Immobilie eine Rolle spielen kann. Die Details dieser Route sind weiter unten als Exkurs gesondert aufgeschlüsselt, weil hier offizielle und kommerzielle Quellen auseinanderfallen.

Die dritte Stufe ist die 10-Jahres-Golden-Visa für Immobilieninvestoren. Sie erfordert weiterhin eine Immobilie mit einem Kaufwert von mindestens AED 2 Millionen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Diese Schwelle blieb von der April-2026-Änderung unberührt. Bis Ende April 2026 war die Kern-Logik für Immobilienkäufer damit ein klar gestaffeltes Wert-Modell: ab AED 750.000 zwei Jahre, ab AED 2 Millionen zehn Jahre. Die 2-Millionen-Stufe besteht weiter, die 750.000-Stufe ist bei Alleineigentum entfallen.

Der Bruch im April 2026: Die AED-750.000-Grenze ist bei Alleineigentum entfallen.

Ende April 2026 hat Dubai die AED-750.000-Mindestwertgrenze für das 2-Jahres-Immobilien-Investorenvisum bei Alleineigentum gestrichen. Das ist die wesentliche Änderung für Immobilienkäufer im Jahr 2026. Wer als Alleineigentümer eine Immobilie hält, kann das 2-Jahres-Visum seither ohne die bisherige feste Untergrenze beantragen. Bestätigt wird die Änderung unter anderem von der internationalen Einwanderungskanzlei Fragomen.

Diese Lockerung gilt jedoch nicht uneingeschränkt, und genau hier produzieren Maklerexposés die gefährlichste Verkürzung. Die Streichung greift nur für eine fertiggestellte Wohneinheit mit ausgestelltem DLD-Title-Deed. Eine reine Off-Plan-Einheit, die bislang nur über den Oqood-Vorvertrag registriert ist, qualifiziert für das 2-Jahres-Investorenvisum nicht; für sie führt der Weg zur Aufenthaltserlaubnis ausschließlich über die Golden-Visa-Schwelle von AED 2 Millionen. Ist die Einheit finanziert, verlangt die Behördenpraxis zudem, dass mindestens 50 Prozent gezahlt sind, und ein No Objection Certificate der Bank oder des Entwicklers vorliegt. Wer mit einem Off-Plan-Kauf unter diesen Bedingungen plant, sollte sich nicht auf den Satz verlassen, eine kleine Wohnung genüge nun.

Für Miteigentum gilt eine ausdrückliche Sonderregel: Hier muss der Anteil jedes Miteigentümers mindestens AED 400.000 betragen. Das ist eine spürbare Erleichterung gegenüber dem alten Zustand, in dem bei gemeinsamem Eigentum jeder Beteiligte die volle 750.000-Schwelle erfüllen musste. Ein Ehepaar, das gemeinsam erwirbt, muss also nicht mehr zweimal 750.000, sondern je 400.000 nachweisen.

Diese Einordnung ist mit einem rechtsformalen Vorbehalt zu versehen, der für die Leserschaft dieses Magazins relevant ist. Die Änderung wurde über das eServices-Portal des DLD wirksam - ohne formales Dekret und ohne Pressemitteilung von DLD, GDRFA oder ICP. Das genaue Inkrafttreten ist zwischen den Quellen nicht deckungsgleich: VisaHQ datiert die Streichung auf den 29. April 2026, führt aber separat auch eine Lesart mit Wirksamkeit zum 1. Mai 2026, während der Alert der Kanzlei Fragomen vom 8. Mai 2026 stammt. Festhalten lässt sich Ende April bis Anfang Mai 2026, je nach Quelle. Die Änderung ist damit belegt, aber rechtsformal weicher als eine im Amtsblatt veröffentlichte Norm. Wer sich darauf stützt, sollte den aktuellen Stand vor einer Transaktion direkt am DLD-Portal verifizieren.

Die Golden Visa: weiterhin AED 2 Millionen, ready oder off-plan, auch mit Hypothek.

Das 10-Jahres-Golden-Visa für Immobilieninvestoren erfordert weiterhin eine Immobilie mit einem Kaufwert von mindestens AED 2 Millionen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Die offizielle DLD-Bedingung lautet: ein Kaufwert gleich oder größer AED 2 Millionen, vollständig im Eigentum des Investors. Mehrere Immobilien dürfen zur Erreichung der Schwelle aggregiert werden. Das Visum ist verlängerbar.

Qualifizieren können sowohl fertiggestellte Immobilien (ready) als auch Off-Plan-Einheiten sowie hypothekenbelastete Einheiten, sofern der Gesamtkaufwert mindestens AED 2 Millionen erreicht. Anders als beim 2-Jahres-Visum ist die Off-Plan-Einheit hier also ausdrücklich zugelassen - das ist der Grund, warum für einen Off-Plan-Käufer die Aufenthaltsroute regelmäßig nur über diese 2-Millionen-Schwelle führt. Bei Off-Plan muss von einem vom DLD beziehungsweise von der RERA zugelassenen Entwickler gekauft werden, etwa Emaar, DAMAC, Sobha, Nakheel oder Aldar. Bei einer Hypothek muss die finanzierende Bank ein NOC, also ein No Objection Certificate, über die gezahlten AED 2 Millionen ausstellen; volle Barzahlung ist nicht erforderlich. Die Eligibilitätsdetails variieren je nach Entwickler und Behördenpraxis und sollten vor einer Veröffentlichung oder Entscheidung mit der aktuellen DLD-Quelle gegengeprüft werden.

Zur Familie und zu den Kosten nennt das DLD konkrete Eckwerte. Golden-Visa-Inhaber können Ehepartner, Kinder altersunabhängig und bis zu drei Hausangestellte sponsern - ohne lokalen Sponsor und ohne Arbeitgeber. Auch Eltern sind sponserbar. Für Kinder über 18 verlangt das DLD teils eine Erklärung, dass sie unverheiratet bleiben. Die Bearbeitung dauert nach DLD-Angabe 7 bis 10 Werktage, die Gebühren für den Hauptantragsteller liegen bei rund AED 9.884,75. Gebührenstrukturen und Bearbeitungszeiten können sich ändern und sollten vor einer Transaktion am DLD-Portal geprüft werden.

Exkurs Retirement-Visum: relevant ab 55 - und hier widersprechen sich die Quellen.

Das 5-Jahres-Retirement-Visum richtet sich an Personen ab 55 Jahren und ist damit für viele Investoren der mittleren Lebensphase zunächst nicht einschlägig; wer jünger plant, kann diesen Abschnitt überspringen. Für die ältere Leserschaft lohnt der Blick aber, weil sich an diesem Visumstyp exemplarisch zeigt, warum die Quelle, auf der eine Aussage steht, entscheidend ist. Offizielle und kommerzielle Darstellungen weichen hier substanziell voneinander ab.

Die offizielle Seite des UAE-Regierungsportals u.ae nennt als Vermögens-Route eine Immobilie von mindestens AED 1 Million und Ersparnisse von mindestens AED 1 Million gemeinsam. Maßgeblich ist das Wort gemeinsam: Es handelt sich nach der offiziellen Lesart um eine Und-Bedingung, nicht um ein Entweder-oder. Alternativ nennt u.ae ein Jahreseinkommen von mindestens AED 180.000. Viele kommerzielle Seiten stellen demgegenüber die Immobilie allein als ausreichend dar - eine Darstellung, die der offiziellen Quelle widerspricht. Wir führen die u.ae-Lesart als maßgeblich und benennen die Diskrepanz ausdrücklich, statt zwei sich widersprechende Aussagen nebeneinander stehen zu lassen.

Hinzu kommt eine Dubai-spezifische Unschärfe: Teilweise wird für Dubai ein höheres Jahreseinkommen von AED 240.000 genannt, also AED 15.000 bis 20.000 pro Monat. Auch dieser Wert ist uneinheitlich belegt und sollte mit der GDRFA Dubai verifiziert werden, bevor jemand seine Planung darauf stützt. Für die Praxis heißt das: Wer ab 55 über die Vermögens-Route plant, sollte nicht davon ausgehen, dass eine Immobilie von AED 1 Million allein genügt. Nach der offiziellen Quelle gehört die zweite Million an Ersparnissen dazu, es sei denn, die Einkommens-Route greift.

Welche Route zu welchem Investor passt.

Aus den drei Stufen und dem Exkurs ergibt sich eine grobe Zuordnung, die jeden Einzelfall ausdrücklich nicht ersetzt. Wer eine kleinere, fertiggestellte Einheit als Alleineigentümer mit ausgestelltem Title Deed hält und vor allem flexiblen Aufenthaltsstatus für Verwaltung und gelegentliche Präsenz sucht, landet seit der Lockerung typischerweise beim 2-Jahres-Investorenvisum - ohne die bisherige 750.000-Untergrenze. Bei gemeinsamem Erwerb gilt für jeden Miteigentümer die Schwelle von AED 400.000. Handelt es sich dagegen um eine noch nicht übergebene Off-Plan-Einheit, greift diese Route nicht; dann führt der Weg ausschließlich über die Golden-Visa-Schwelle.

Wer ein Volumen von mindestens AED 2 Millionen investiert, sei es in eine oder in mehrere aggregierte Immobilien, sei es ready, off-plan oder mit Hypothek samt Bank-NOC, hat Zugang zur 10-Jahres-Golden-Visa mit der weitreichendsten Familien-Sponsoring-Option. Für Investoren, die ohnehin in dieser Größenordnung kaufen, ist die Golden Visa in der Regel die stabilere Wahl, weil ihre Schwelle von der April-Lockerung unberührt blieb und damit rechtsformal eindeutiger dokumentiert ist.

Wer 55 oder älter ist, prüft zusätzlich das 5-Jahres-Retirement-Visum, aber mit der oben beschriebenen Vorsicht: Die Vermögens-Route verlangt nach offizieller Lesart Immobilie und Ersparnisse gemeinsam, die Einkommens-Route ein nachgewiesenes Jahreseinkommen. Welche Route im konkreten Fall trägt, hängt von Alter, Vermögensaufstellung, Eigentumsform und der aktuellen Behördenpraxis ab. Genau hier endet die Reichweite eines Überblicks und beginnt die Einzelfallprüfung.

Was Immobilienkäufer 2026 wissen sollten.

Für den Kauf in den Freehold-Zonen brauchen Sie kein Visum. Ausländer und auch Nicht-Residenten dürfen auf Basis von Regulation No. 3 of 2006 voll erwerben; der Kauf läuft über das DLD mit einer Transfergebühr von 4 Prozent. Der Aufenthalt ist davon eine getrennte, optionale Frage.

Die einzige große Strukturänderung 2026 betrifft das 2-Jahres-Investorenvisum. Die seit 2009 geltende AED-750.000-Untergrenze ist Ende April 2026 bei Alleineigentum entfallen, bei Miteigentum gilt je Anteil AED 400.000. Diese Lockerung greift jedoch nur für fertiggestellte Einheiten mit Title Deed; eine reine Off-Plan-Einheit qualifiziert dafür nicht, und bei Finanzierung müssen mindestens 50 Prozent gezahlt sein plus NOC. Hinzu kommt, dass die Änderung nur über das DLD-eServices-Portal wirksam wurde, ohne formales Dekret - belegt, aber rechtsformal weich, daher vor einer Transaktion am Portal zu verifizieren.

Unverändert bleibt die AED-2-Millionen-Schwelle der 10-Jahres-Golden-Visa, ebenso die Logik, dass ready, off-plan und hypothekenbelastete Einheiten qualifizieren können - was die Golden Visa für Off-Plan-Käufer zur eigentlichen Aufenthaltsroute macht. Und beim 5-Jahres-Retirement-Visum gilt die offizielle u.ae-Lesart - Immobilie und Ersparnisse gemeinsam oder ein Mindesteinkommen - vor anderslautenden kommerziellen Darstellungen.

Einordnung: Der Überblick ersetzt die Einzelfallprüfung nicht.

Die Stärke dieses Überblicks ist zugleich seine Grenze. Er zeigt die Wert-Stufen, den April-2026-Bruch, die Off-Plan-Bedingung und die Quellen-Diskrepanz beim Retirement-Visum so klar wie die Beleglage es erlaubt. Was er nicht leisten kann, ist die Beurteilung Ihrer konkreten Konstellation: Eigentumsform (allein oder gemeinsam), Fertigstellungsstand (ready oder off-plan), Kaufwert, Finanzierung mit oder ohne Hypothek, Alter, Vermögensaufstellung und der jeweils tagesaktuelle Stand der Behördenpraxis.

Hinzu kommen die offenen Punkte, die ehrlich auf dem Tisch liegen sollten: das effektive Inkrafttreten der 750.000-Streichung ohne formales Dekret (Ende April bis Anfang Mai 2026, je nach Quelle), die Off-Plan-/Ready-Bedingung und die 50-Prozent-plus-NOC-Anforderung bei Finanzierung, die widersprüchliche Beleglage beim Retirement-Visum sowie die uneinheitlichen Dubai-Einkommensschwellen. Jeder dieser Punkte gehört vor einer Entscheidung gegen die jeweils zuständige Stelle - DLD beziehungsweise GDRFA Dubai - verifiziert.

Für die Verbindung von Immobilienauswahl und passender Aufenthaltsroute - inklusive der Frage, ob im konkreten Fall das 2-Jahres-Visum, die Golden Visa oder das Retirement-Visum trägt - lohnt das Gespräch mit einem auf die deutsch-emiratische Konstellation spezialisierten Berater. Nicht als Verkaufsgespräch, sondern als saubere Vorprüfung der eigenen Lage.

Brauche ich ein Visum, um in Dubai eine Immobilie zu kaufen?

Nein. Für den Immobilienkauf in Dubai ist kein UAE-Visum und keine Residency nötig. Ausländer aller Nationalitäten, auch Nicht-Residenten auf einem Touristenvisum, dürfen in den ausgewiesenen Freehold-Zonen voll erwerben. Rechtsgrundlage ist Regulation No. 3 of 2006; vorausgesetzt werden ein gültiger Pass und ein Mindestalter von 21 Jahren. Der Aufenthalt ist eine davon getrennte, optionale Frage.

Was hat sich im April 2026 beim 2-Jahres-Investorenvisum geändert?

Dubai hat Ende April 2026 die seit 2009 geltende AED-750.000-Mindestwertgrenze für das 2-Jahres-Immobilien-Investorenvisum bei Alleineigentum gestrichen. Wichtig: Die Lockerung gilt nur für eine fertiggestellte Wohneinheit mit DLD-Title-Deed. Eine reine Off-Plan-Einheit (nur über Oqood registriert) qualifiziert dafür nicht - hier führt der Weg nur über die Golden-Visa-Schwelle von AED 2 Millionen. Ist die Einheit finanziert, müssen mindestens 50 Prozent gezahlt sein und ein NOC der Bank oder des Entwicklers vorliegen. Bei Miteigentum muss der Anteil jedes Miteigentümers mindestens AED 400.000 betragen, statt wie zuvor jeweils die volle 750.000-Schwelle. Das genaue Inkrafttreten liegt je nach Quelle zwischen Ende April und Anfang Mai 2026; die Änderung wurde nur über das DLD-eServices-Portal wirksam, ohne formales Dekret - daher vor einer Transaktion am Portal zu verifizieren.

Welcher Kaufwert ist für die 10-Jahres-Golden-Visa nötig?

Das 10-Jahres-Golden-Visa für Immobilieninvestoren erfordert weiterhin eine Immobilie mit einem Kaufwert von mindestens AED 2 Millionen zum Zeitpunkt des Erwerbs, vollständig im Eigentum des Investors. Mehrere Immobilien dürfen aggregiert werden. Diese Schwelle blieb von der April-2026-Änderung unberührt. Das Visum ist verlängerbar.

Qualifizieren auch Off-Plan-Immobilien oder finanzierte Einheiten für die Golden Visa?

Ja. Sowohl fertiggestellte (ready) als auch Off-Plan-Immobilien sowie hypothekenbelastete Einheiten können qualifizieren, sofern der Gesamtkaufwert mindestens AED 2 Millionen erreicht. Anders als beim 2-Jahres-Visum ist die Off-Plan-Einheit hier ausdrücklich zugelassen - für Off-Plan-Käufer ist die Golden Visa daher oft die einzige Aufenthaltsroute. Bei Off-Plan muss von einem vom DLD oder von der RERA zugelassenen Entwickler gekauft werden. Bei einer Hypothek muss die Bank ein NOC über die gezahlten AED 2 Millionen ausstellen; volle Barzahlung ist nicht erforderlich. Die Details variieren je nach Entwickler und Behördenpraxis und sollten mit der aktuellen DLD-Quelle gegengeprüft werden.

Wie funktioniert das 5-Jahres-Retirement-Visum ab 55 Jahren?

Haeufige Fragen

Brauche ich ein Visum, um in Dubai eine Immobilie zu kaufen? — Nein. Für den Immobilienkauf in Dubai ist kein UAE-Visum und keine Residency nötig. Ausländer aller Nationalitäten, auch Nicht-Residenten auf einem Touristenvisum, dürfen in den ausgewiesenen Freehold-Zonen voll erwerben. Rechtsgrundlage ist Regulation No. 3 of 2006; vorausgesetzt werden ein gültiger Pass und ein Mindestalter von 21 Jahren. Der Aufenthalt ist eine davon getrennte, optionale Frage.

Was hat sich im April 2026 beim 2-Jahres-Investorenvisum geändert? — Dubai hat Ende April 2026 die seit 2009 geltende AED-750.000-Mindestwertgrenze für das 2-Jahres-Immobilien-Investorenvisum bei Alleineigentum gestrichen. Wichtig: Die Lockerung gilt nur für eine fertiggestellte Wohneinheit mit DLD-Title-Deed. Eine reine Off-Plan-Einheit (nur über Oqood registriert) qualifiziert dafür nicht - hier führt der Weg nur über die Golden-Visa-Schwelle von AED 2 Millionen. Ist die Einheit finanziert, müssen mindestens 50 Prozent gezahlt sein und ein NOC der Bank oder des Entwicklers vorliegen. Bei Miteigentum muss der Anteil jedes Miteigentümers mindestens AED 400.000 betragen, statt wie zuvor jeweils die volle 750.000-Schwelle. Das genaue Inkrafttreten liegt je nach Quelle zwischen Ende April und Anfang Mai 2026; die Änderung wurde nur über das DLD-eServices-Portal wirksam, ohne formales Dekret - daher vor einer Transaktion am Portal zu verifizieren.

Welcher Kaufwert ist für die 10-Jahres-Golden-Visa nötig? — Das 10-Jahres-Golden-Visa für Immobilieninvestoren erfordert weiterhin eine Immobilie mit einem Kaufwert von mindestens AED 2 Millionen zum Zeitpunkt des Erwerbs, vollständig im Eigentum des Investors. Mehrere Immobilien dürfen aggregiert werden. Diese Schwelle blieb von der April-2026-Änderung unberührt. Das Visum ist verlängerbar.

Qualifizieren auch Off-Plan-Immobilien oder finanzierte Einheiten für die Golden Visa? — Ja. Sowohl fertiggestellte (ready) als auch Off-Plan-Immobilien sowie hypothekenbelastete Einheiten können qualifizieren, sofern der Gesamtkaufwert mindestens AED 2 Millionen erreicht. Anders als beim 2-Jahres-Visum ist die Off-Plan-Einheit hier ausdrücklich zugelassen - für Off-Plan-Käufer ist die Golden Visa daher oft die einzige Aufenthaltsroute. Bei Off-Plan muss von einem vom DLD oder von der RERA zugelassenen Entwickler gekauft werden. Bei einer Hypothek muss die Bank ein NOC über die gezahlten AED 2 Millionen ausstellen; volle Barzahlung ist nicht erforderlich. Die Details variieren je nach Entwickler und Behördenpraxis und sollten mit der aktuellen DLD-Quelle gegengeprüft werden.

Wie funktioniert das 5-Jahres-Retirement-Visum ab 55 Jahren? — Das Retirement-Visum richtet sich an Personen ab 55 Jahren. Die offizielle u.ae-Seite nennt als Vermögens-Route eine Immobilie von mindestens AED 1 Million und Ersparnisse von mindestens AED 1 Million gemeinsam - also eine Und-Bedingung, kein Entweder-oder. Alternativ gilt ein Jahreseinkommen von mindestens AED 180.000. Viele kommerzielle Seiten stellen die Immobilie allein als ausreichend dar; das widerspricht der offiziellen Quelle. Dubai-spezifisch wird teils ein höheres Einkommen von AED 240.000 genannt. Maßgeblich ist die u.ae-Lesart; der konkrete Dubai-Wert sollte mit der GDRFA Dubai verifiziert werden.

Wen kann ein Golden-Visa-Inhaber mitbringen, und was kostet das Visum? — Golden-Visa-Inhaber können Ehepartner, Kinder altersunabhängig sowie bis zu drei Hausangestellte sponsern, ohne lokalen Sponsor oder Arbeitgeber; auch Eltern sind sponserbar. Für Kinder über 18 verlangt das DLD teils eine Erklärung, dass sie unverheiratet bleiben. Die Bearbeitung dauert nach DLD-Angabe 7 bis 10 Werktage, die Gebühren für den Hauptantragsteller liegen bei rund AED 9.884,75. Gebühren und Bearbeitungszeiten können sich ändern und sollten am DLD-Portal geprüft werden.

Welche Kosten fallen beim Kauf selbst an, unabhängig vom Visum? — Jede Transaktion wird über das Dubai Land Department registriert. Die Standard-DLD-Transfergebühr beträgt 4 Prozent des Kaufpreises und fällt für jeden Kauf an, unabhängig davon, ob anschließend ein Visum beantragt wird. Das DLD stellt die Title Deeds auch an ausländische Eigentümer aus. Etwaige Visa-Gebühren sind davon getrennt zu betrachten.

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Quellen dieser Analyse

Stand: 19. Juni 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Aufenthaltsroute trägt, hängt von Ihrer persönlichen Konstellation ab - Eigentumsform (Allein- oder Miteigentum), Fertigstellungsstand (ready oder off-plan), Kaufwert, Finanzierung, Alter, Vermögensaufstellung und der jeweils tagesaktuellen Behördenpraxis. Mehrere Punkte sind rechtsformal weich oder zwischen Quellen widersprüchlich und gehören zwingend vor einer Transaktion zur direkten Verifikation an die zuständige Stelle: das effektive Inkrafttreten der Streichung der AED-750.000-Grenze (Ende April bis Anfang Mai 2026, je nach Quelle - nur über das DLD-eServices-Portal wirksam, ohne formales Dekret von DLD, GDRFA oder ICP - am DLD-Portal gegenprüfen); die Bedingung, dass die 2-Jahres-Lockerung nur für fertiggestellte Einheiten mit Title Deed gilt, reine Off-Plan-Einheiten nur über die Golden-Visa-Schwelle qualifizieren und bei Finanzierung mindestens 50 Prozent gezahlt plus NOC vorliegen müssen; die widersprüchliche Beleglage beim 5-Jahres-Retirement-Visum (offizielle u.ae-Lesart: Immobilie AED 1 Mio UND Ersparnisse AED 1 Mio gemeinsam, gegenüber kommerziellen Quellen, die die Immobilie allein als ausreichend darstellen - mit der GDRFA Dubai verifizieren); sowie die uneinheitlichen Dubai-Einkommensschwellen und die Gebühren-/Bearbeitungsangaben (am DLD-Portal prüfen). Der im Lead beschriebene Investor ist hypothetisch und anonymisiert und stellt keine reale Person dar. Schwellen, Freigrenzen und Verwaltungspraxis können sich ändern. Einzelfragen der deutsch-emiratischen Konstellation gehören zwingend zum spezialisierten Berater (Real-Estate-Berater, Anwalt, Steuerberater).