Ratgeber

Spekulationssteuer Dubai: Was deutsche Investoren beim Immobilienverkauf wissen müssen

Seit dem Wegfall des deutsch-emiratischen Doppelbesteuerungsabkommens zum 31. Dezember 2021 gilt: Wer eine Dubai-Immobilie innerhalb von zehn Jahren verkauft, versteuert den Gewinn in Deutschland mit bis zu 45 Prozent - trotz Steuerfreiheit in den VAE.

Palm Jumeirah aus der Luft
Dr. Stefan Berger·03.06.2026·16 Min. Lesezeit

*Nehmen wir einen typischen Fall: Ein Unternehmer aus Stuttgart kauft 2020 eine Zwei-Zimmer-Wohnung in Dubai Marina für umgerechnet 350.000 Euro. 2026 verkauft er sie für 530.000 Euro - ein Wertzuwachs von 180.000 Euro. Dubai erhebt keine Kapitalertragsteuer. Sein Steuerberater in Frankfurt informiert ihn zwei Wochen nach dem Verkauf: Deutschland schon. Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz. Steuersatz: sein persönlicher Grenzsteuersatz. Bei 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag können das bis zu 85.000 Euro werden - ein Illustrationsmaximum, das den Spitzensteuersatz voraussetzt und noch keine Anschaffungsnebenkosten (DLD-Übertragungsgebühr von vier Prozent, Trustee-Fees) berücksichtigt, die den steuerpflichtigen Gewinn und damit die tatsächliche Last reduzieren würden. Diese Konstellation ist kein Einzelfall. Sie ist die Folge eines Abkommenswegfalls, den der Markt bis heute systematisch unterschätzt. Das Gespräch führen wir gemeinsam mit einem auf die deutsch-emiratische Steuerstruktur spezialisierten Berater - kein Makler-Pitch, keine Produktempfehlung. Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; Detailfragen gehören in den Einzelfall - insbesondere angesichts der hier beschriebenen Komplexität.

Der Bruch: Was der 1. Januar 2022 für Dubai-Investoren bedeutet.

Bis zum 31. Dezember 2021 existierte zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es schützte in Deutschland ansässige Investoren vor einer Vollbesteuerung ihrer Dubai-Einkünfte in Deutschland - Immobiliengewinne unterlagen der Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt. Was in den VAE steuerfrei war, blieb im Wesentlichen auch in Deutschland steuerfrei.

Seit dem 1. Januar 2022 existiert dieses Abkommen nicht mehr. Es ist ersatzlos ausgelaufen. Deutschland hat seitdem das volle nationale Besteuerungsrecht auf weltweit erzielte Einkünfte seiner unbeschränkt steuerpflichtigen Ansässigen zurückerhalten. Ein Neuabschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den VAE ist nach aktuellem Recherchestand nicht in konkreten Verhandlungen.

Die praktische Konsequenz: Wer als Steuerinländer - das heißt, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und damit nach Paragraf 1 Absatz 1 Einkommensteuergesetz unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist - eine Dubai-Immobilie verkauft, versteuert den Gewinn nach deutschem Recht. Vollständig, ohne Abzug einer ausländischen Quellensteuer, weil Dubai keine erhebt.

Dubai erhebt keine Steuer - und ändert damit wenig an der deutschen Steuerlast.

Die VAE kennen für natürliche Personen keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Vermögensteuer und keine Erbschaftsteuer. Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien durch Privatpersonen sind in den Emiraten vollständig steuerfrei - unabhängig von Haltedauer, Objekttyp oder Staatsangehörigkeit des Investors. Dieser Befund ist korrekt und wird im Vertrieb von Dubai-Immobilien regelmäßig hervorgehoben.

Gerade weil Dubai keine Steuer erhebt, fällt die volle Last in Deutschland an. Eine Anrechnung ausländischer Steuern nach Paragraf 34c Einkommensteuergesetz scheidet mangels gezahlter ausländischer Steuer aus. Es gibt nichts anzurechnen. Der deutsche Fiskus greift ungemindert.

Seit Juni 2023 gilt in den VAE ein Corporate Tax von neun Prozent auf Unternehmensgewinne über AED 375.000. Für Privatpersonen, die Dubai-Immobilien im eigenen Namen als persönliche Investition halten und veräußern, greift diese Steuer nicht. Erst wenn der Umsatz aus einer lizenzierten Immobilientätigkeit AED 1 Million pro Jahr übersteigt, entsteht Corporate-Tax-Pflicht in den VAE.

Paragraf 23 EStG: Der Mechanismus, den Investoren kennen müssen.

Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz regelt die sogenannten privaten Veräußerungsgeschäfte. Er gilt für Immobilien unabhängig davon, ob sie sich im Inland oder Ausland befinden. Eine Dubai-Wohnung steht einer deutschen Eigentumswohnung in München steuerrechtlich gleich.

Die Steuerpflicht entsteht, wenn zwischen dem Datum des notariellen Kaufvertrags und dem Datum des Verkaufsvertrags weniger als zehn Jahre liegen. Maßgeblich ist dabei der Vertragsabschluss, nicht der Eigentumsübergang im Grundbuch oder beim Dubai Land Department. Wer eine Off-Plan-Einheit im April 2020 unterzeichnet und im März 2030 veräußert, liegt außerhalb der Frist. Wer im April 2020 unterzeichnet und im März 2029 verkauft, liegt innerhalb.

Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn berechnet sich vereinfacht als Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten. Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis sowie Nebenkosten - darunter die DLD-Übertragungsgebühr von vier Prozent des Kaufpreises, die in der Marktpraxis vollständig vom Käufer getragen wird, sowie administrative Festgebühren des Dubai Land Departments zwischen AED 540 und AED 580. Diese Erwerbsnebenkosten erhöhen die steuerliche Basis und senken damit den zu versteuernden Gewinn.

Dieser Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der in Deutschland bis zu 45 Prozent beträgt. Zuzüglich Solidaritätszuschlag ergibt sich eine Spitzenbelastung von rund 47,5 Prozent. Eine Abgeltungsteuer oder ein günstigerer Satz existiert für private Veräußerungsgewinne aus Immobilien nicht.

Eine praktische Freigrenze existiert nach Paragraf 23 Absatz 3 Satz 5 Einkommensteuergesetz in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024 (in Kraft ab 1. Januar 2024): Liegt der Gesamtgewinn aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres - nicht nur aus Immobilien, sondern aller Assets zusammen - unter 1.000 Euro, entfällt die Steuerpflicht vollständig. Bei einem Dubai-Apartment mit typischen Wertsteigerungen von mehreren Hunderttausend Euro ist diese Freigrenze ohne praktische Bedeutung. *Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung; die Freigrenze und alle weiteren Schwellenwerte sind im Einzelfall zu prüfen.*

Auf einen Blick: vor und nach 2022.

Vor dem 1. Januar 2022: Das deutsch-emiratische Doppelbesteuerungsabkommen war in Kraft. Immobiliengewinne aus Dubai wurden in Deutschland nach der Freistellungsmethode behandelt und unterlagen lediglich dem Progressionsvorbehalt. Die praktische Steuerlast war erheblich geringer.

Ab dem 1. Januar 2022: Das Abkommen ist ersatzlos ausgelaufen. Deutschland besteuert Dubai-Immobiliengewinne vollständig nach nationalem Recht. Paragraf 23 Einkommensteuergesetz gilt uneingeschränkt. Die Zehnjahresfrist ist das einzige verbleibende Schutzinstrument für Steuerinländer - neben der Eigennutzungsausnahme.

Diese Zäsur ist für die Renditeberechnung erheblich. Wer 2019 oder früher in Dubai investiert hat und 2026 verkauft, befindet sich innerhalb der Zehn-Jahres-Frist und unter dem neuen Regime, das seit 2022 gilt. Wer 2014 oder früher gekauft hat, kann steuerfrei realisieren.

Die Zehn-Jahres-Frist: Das einzige wirksame Instrument für Steuerinländer.

Nach Ablauf von zehn Jahren zwischen Kaufvertrag und Verkaufsvertrag ist der Veräußerungsgewinn aus einer Dubai-Immobilie für den in Deutschland ansässigen Investor vollständig steuerfrei. Da Dubai selbst keine Kapitalertragsteuer erhebt, entsteht nach Fristablauf eine umfassende Steuerfreiheit des realisierten Gewinns. Dies ist die einzige Möglichkeit für Steuerinländer, Dubai-Immobiliengewinne ohne Steuerlast zu realisieren - abgesehen von der Eigennutzungsausnahme.

Die Schutzwirkung der Frist ist politisch diskutiert worden, aber zum Stand dieser Veröffentlichung unverändert in Kraft. In den Koalitionsverhandlungen Anfang 2025 hatten SPD und Grüne eine Abschaffung der Steuerfreiheit nach Fristablauf für Investitionsobjekte diskutiert. Konkrete Gesetzesentwürfe wurden nicht verabschiedet. Die bestehende Regelung gilt.

Investoren, die mit einer Haltedauer von mehr als zehn Jahren planen, sollten diese Diskussion jedoch im Blick behalten und sich im Vorfeld eines Verkaufs durch einen spezialisierten Steuerberater absichern, ob sich die Gesetzeslage zwischenzeitlich geändert hat.

Ein weiterer Punkt, den Investoren mit vermieteten Dubai-Immobilien beachten müssen: Wurde für die Gebäudesubstanz Absetzung für Abnutzung geltend gemacht - zwei Prozent jährlich bei Baujahr 1925 bis 2022 oder drei Prozent bei Neubauten ab 2023 nach Paragraf 7 Einkommensteuergesetz -, dann reduziert die in Anspruch genommene AfA die steuerlichen Anschaffungskosten. Ein höherer Veräußerungsgewinn ist die Folge, falls der Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist stattfindet. Zur Illustration: Ein Dubai-Apartment für 500.000 Euro (Gebäudeanteil 80 Prozent = 400.000 Euro), abgeschrieben mit drei Prozent jährlich, ergibt 12.000 Euro AfA pro Jahr. Nach fünf Jahren Vermietung mindern 60.000 Euro AfA die steuerlichen Anschaffungskosten und erhöhen den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn bei einem Verkauf innerhalb der Zehn-Jahres-Frist um eben diese 60.000 Euro - bei 45 Prozent Grenzsteuersatz entspricht das 27.000 Euro zusätzlicher Steuerlast.

Eigennutzung als zweite Ausnahme: eng formuliert, bedeutsam bei Ferienwohnsitz.

Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz kennt eine weitere Ausnahme von der Steuerpflicht: Wird die Immobilie im Veräußerungsjahr und in den beiden unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Besteuerung auch innerhalb der Zehnjahresfrist. Die Ausnahme gilt ausdrücklich auch für Auslandsimmobilien.

Für Dubai-Immobilien, die ausschließlich als Zweitwohnsitz oder Ferienwohnung eigengenutzt werden, kann diese Ausnahme einschlägig sein - sofern die ausschließliche Eigennutzung lückenlos belegt ist. Bei gemischter Nutzung, also teils Vermietung, teils Eigennutzung, ist die Anwendbarkeit nach aktuellem Stand unklar. Ein Dubai-spezifisches Urteil des Bundesfinanzhofs oder ein einschlägiges BMF-Schreiben zur UAE-Konstellation existiert nach aktuellem Recherchestand nicht. Die allgemeine BFH-Rechtsprechung zu Paragraf 23 Einkommensteuergesetz, darunter das Urteil vom September 2023 (Aktenzeichen IX R 14/22), behandelt die Ausnahme für ausschließliche Eigennutzung, ohne Dubai-spezifische Abgrenzungen vorzunehmen.

Investoren mit gemischt genutzten Einheiten - typisch für Dubai-Apartments, die teils vermietet, teils in Urlaubsmonaten eigengenutzt werden - sollten die Anwendbarkeit der Ausnahme nicht als gesichert betrachten, sondern ausdrücklich im Einzelfall klären lassen.

Mieteinnahmen: Steuerpflicht in Deutschland seit 2022.

Nicht nur Veräußerungsgewinne, auch laufende Mieteinnahmen aus Dubai-Immobilien sind für deutsche Steuerinländer seit dem 1. Januar 2022 vollständig in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Sie sind in der Anlage V der deutschen Einkommensteuererklärung anzugeben und werden mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert.

Mietrenditen in Dubai liegen nach Daten von Engel & Völkers vom April 2026 - einem als Immobilienmakler am Markt interessierten Anbieter, der diese Zahlen im eigenen Vertriebskontext publiziert - im Schnitt bei 7,15 Prozent brutto, vor deutschen Steuern, für Apartments und 4,98 Prozent für Villen. Nach Abzug des deutschen Grenzsteuersatzes von bis zu 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag verbleibt netto deutlich weniger - ein Aspekt, der in Renditepräsentationen regelmäßig nicht explizit ausgewiesen wird.

Die AfA kann die steuerliche Bemessungsgrundlage der Mieteinnahmen senken: Für den Gebäudeanteil - nicht den Grundstücksanteil - sind bei Neubauten, die ab 2023 fertiggestellt wurden, drei Prozent jährlich abzuschreiben. Für ältere Objekte gilt der Satz von zwei Prozent. Die AfA reduziert die in Deutschland zu versteuernden Mieteinnahmen, wirkt sich bei einem Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist jedoch nachteilig aus, weil sie den steuerlichen Anschaffungswert mindert und damit den Veräußerungsgewinn erhöht.

DACH-Vergleich: Österreich ohne Frist, Schweiz ohne direkte Steuer.

Österreichische Investoren befinden sich in einer anderen Ausgangslage. Österreich hat die frühere Spekulationsfrist von zehn Jahren zum 1. April 2012 abgeschafft. Seither unterliegen Gewinne aus Immobilienveräußerungen nach Paragraf 30 Einkommensteuergesetz Österreich unabhängig von der Haltedauer dem besonderen Steuersatz von 30 Prozent - der Immobilienertragssteuer. Sie gilt auch für Auslandsimmobilien von in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen. Da Dubai selbst keine Steuer erhebt, ist eine Anrechnung ausländischer Steuern nicht möglich. Für österreichische Investoren gibt es damit keine Fristlösung - wer gewinnt, zahlt 30 Prozent, egal wie lange er gehalten hat.

Für in der Schweiz ansässige Privatpersonen ergibt sich ein anderes Bild: Ein Kapitalgewinn aus dem Verkauf einer Dubai-Immobilie unterliegt grundsätzlich keiner direkten schweizerischen Kapitalertragsteuer auf Bundesebene. Allerdings müssen Auslandsimmobilien in der Steuererklärung deklariert werden. Ihr Steuerwert erhöht die Vermögensteuer-Basis und kann satzbestimmend auf die Einkommenssteuer wirken. Kantonale Regelungen weichen erheblich voneinander ab. Konkrete Zahlen auf kantonaler Ebene konnten für diesen Beitrag nicht aus Primärquellen verifiziert werden; Schweizer Investoren sollten ihre spezifische Konstellation durch einen in der Schweiz ansässigen Treuhänder prüfen lassen.

Der DACH-Vergleich in Kurzform: Deutschen Investoren bleibt die Zehn-Jahres-Frist als wirksames Schutzinstrument. Österreichische Investoren haben keine Fristlösung. Schweizer Investoren zahlen keine direkte Kapitalertragsteuer, sind aber nicht gänzlich von Dubai-Immobilien steuerlich unberührt.

Sonderfall: Wegzug nach Dubai.

Eine eigene Konstellation betrifft deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz nach Dubai verlegen und die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beenden wollen. Der Wegzug schafft nicht automatisch steuerliche Freiheit.

Nach Paragraf 2 Außensteuergesetz können Personen, die in den letzten zehn Jahren vor Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland waren und in ein Niedrigsteuerland - die VAE gelten als solches - ziehen, bis zu zehn Jahre nach Wegzug der deutschen Besteuerung auf bestimmte Inlandseinkünfte unterliegen, sofern wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen verbleiben. Die Voraussetzungen sind kumulativ: Inlandseinkünfte über 30 Prozent des Gesamteinkommens oder über EUR 62.000 jährlich, oder Inlandsvermögen über 30 Prozent des Gesamtvermögens oder über EUR 154.000.

Wer GmbH-Beteiligungen von mindestens einem Prozent hält und nach Dubai zieht, unterliegt zudem der Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 Außensteuergesetz. Die fiktive Veräußerungsbesteuerung auf stille Reserven wird ausgelöst. Eine unbefristete Stundung, wie sie bei Wegzug in EU-Mitgliedstaaten möglich wäre, ist bei Wegzug in Drittstaaten wie die VAE nicht vorgesehen - wobei das ATADUmsG 2022 in Paragraf 6 Absatz 4 AStG n.F. unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere gegen Sicherheitsleistung, eine Ratenzahlungsoption über sieben Jahrestranchen auch für Drittstaaten-Wegzüge eingeführt hat. Diese Frage ist komplex, setzt individuelle Prüfung voraus und gehört zwingend in die Beratung durch einen im internationalen Steuerrecht spezialisierten Berater. *Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung; die §6-AStG-Konstellation ist je nach Beteiligungsstruktur und Vermögenssituation erheblich verschieden.* Diese Konstellation betrifft Kapitalgesellschaftsbeteiligungen, nicht unmittelbar Immobilien; sie ist aber für Investoren mit unternehmerischer Substanz in Deutschland vor jedem Wegzug sorgfältig zu analysieren.

Grundstücke in Deutschland bleiben nach Wegzug aus der unbeschränkten Steuerpflicht heraus im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht nach Paragraf 49 Einkommensteuergesetz in Deutschland steuerpflichtig.

Was Investoren 2026 wissen sollten.

Drei Befunde sind für die Praxis entscheidend. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist seit dem 1. Januar 2022 ersatzlos weggefallen. Jeder Steuerberater, der vor diesem Stichtag eine Dubai-Investition begleitet hat und seitdem keine Aktualisierung vorgenommen hat, handelt auf Basis veralteter Grundlagen.

Die Zehnjahresfrist nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz ist das einzig verlässliche Instrument für deutsche Steuerinländer, einen Dubai-Immobiliengewinn steuerfrei zu realisieren. Die politische Diskussion über eine Abschaffung dieser Steuerfreiheit für Investitionsobjekte hat zum Stand dieser Veröffentlichung nicht zu konkreten Gesetzesentwürfen geführt. Sie sollte aber bei jedem langfristigen Exit-Plan als Risikofaktor berücksichtigt werden.

Die steuerliche Behandlung von Mieteinnahmen, AfA-Rückläufen bei Verkauf, gemischter Nutzung und Wegzugsszenarien ist komplex genug, um nicht ohne spezialisierte Beratung entschieden zu werden. Ein Steuerberater mit Erfahrung in der deutsch-emiratischen Konstellation ist für jeden Investor, der eine Dubai-Immobilie hält oder plant zu halten, keine Kür, sondern Standard.

Das Gespräch führen wir gemeinsam mit einem auf die deutsch-emiratische Steuerstruktur spezialisierten Berater - kein Makler-Pitch, keine Produktempfehlung. Offene Fragen zu Haltefrist, AfA-Rücklauf oder Wegzug klären - 30 Minuten, moderiert durch Immo Insider, kostenneutral für Leser. Empfohlen ab 150.000 Euro Investitionsvolumen.

Muss ich als Deutscher Steuern auf den Gewinn aus dem Verkauf meiner Dubai-Immobilie zahlen?

Ja, sofern Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind und zwischen dem Datum des Kaufvertrags und dem Datum des Verkaufsvertrags weniger als zehn Jahre liegen. Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz erfasst private Veräußerungsgeschäfte mit Immobilien weltweit - unabhängig davon, ob die Immobilie in Deutschland oder im Ausland liegt. Dubai erhebt zwar keine Kapitalertragsteuer, aber seit dem Wegfall des deutsch-emiratischen Doppelbesteuerungsabkommens zum 31. Dezember 2021 gilt volles deutsches Besteuerungsrecht.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer auf Dubai-Immobilien in Deutschland?

Der Veräußerungsgewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. In Deutschland beträgt dieser bis zu 45 Prozent. Zuzüglich Solidaritätszuschlag ergibt sich eine Spitzenbelastung von rund 47,5 Prozent. Es gibt keinen günstigeren Abgeltungsteuersatz für Immobiliengewinne; die Abgeltungsteuer von 25 Prozent gilt nur für Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen.

Nach wie vielen Jahren ist der Verkauf einer Dubai-Immobilie steuerfrei?

Nach zehn Jahren. Die Frist beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags und endet mit dem Datum des Verkaufsvertrags. Maßgeblich ist der Vertragsschluss, nicht der Eigentumsübergang. Nach Ablauf dieser Spekulationsfrist ist der Veräußerungsgewinn für deutsche Steuerinländer vollständig steuerfrei, da Dubai selbst keine Kapitalertragsteuer erhebt.

Was hat sich durch den Wegfall des Doppelbesteuerungsabkommens mit den VAE geändert?

Das deutsch-emiratische Doppelbesteuerungsabkommen ist zum 31. Dezember 2021 ersatzlos ausgelaufen. Davor galten Dubai-Immobiliengewinne in Deutschland als freigestellt (mit Progressionsvorbehalt). Seit dem 1. Januar 2022 besteuert Deutschland diese Gewinne vollständig nach nationalem Recht. Da Dubai keine Steuer erhebt, ist eine Anrechnung ausländischer Steuern nach Paragraf 34c Einkommensteuergesetz nicht möglich. Die Steuerlast hat sich damit erheblich erhöht.

Haeufige Fragen

Muss ich als Deutscher Steuern auf den Gewinn aus dem Verkauf meiner Dubai-Immobilie zahlen? — Ja, sofern Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind und zwischen dem Datum des Kaufvertrags und dem Datum des Verkaufsvertrags weniger als zehn Jahre liegen. Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz erfasst private Veräußerungsgeschäfte mit Immobilien weltweit - unabhängig davon, ob die Immobilie in Deutschland oder im Ausland liegt. Dubai erhebt zwar keine Kapitalertragsteuer, aber seit dem Wegfall des deutsch-emiratischen Doppelbesteuerungsabkommens zum 31. Dezember 2021 gilt volles deutsches Besteuerungsrecht.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer auf Dubai-Immobilien in Deutschland? — Der Veräußerungsgewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. In Deutschland beträgt dieser bis zu 45 Prozent. Zuzüglich Solidaritätszuschlag ergibt sich eine Spitzenbelastung von rund 47,5 Prozent. Es gibt keinen günstigeren Abgeltungsteuersatz für Immobiliengewinne; die Abgeltungsteuer von 25 Prozent gilt nur für Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen.

Nach wie vielen Jahren ist der Verkauf einer Dubai-Immobilie steuerfrei? — Nach zehn Jahren. Die Frist beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags und endet mit dem Datum des Verkaufsvertrags. Maßgeblich ist der Vertragsschluss, nicht der Eigentumsübergang. Nach Ablauf dieser Spekulationsfrist ist der Veräußerungsgewinn für deutsche Steuerinländer vollständig steuerfrei, da Dubai selbst keine Kapitalertragsteuer erhebt.

Was hat sich durch den Wegfall des Doppelbesteuerungsabkommens mit den VAE geändert? — Das deutsch-emiratische Doppelbesteuerungsabkommen ist zum 31. Dezember 2021 ersatzlos ausgelaufen. Davor galten Dubai-Immobiliengewinne in Deutschland als freigestellt (mit Progressionsvorbehalt). Seit dem 1. Januar 2022 besteuert Deutschland diese Gewinne vollständig nach nationalem Recht. Da Dubai keine Steuer erhebt, ist eine Anrechnung ausländischer Steuern nach Paragraf 34c Einkommensteuergesetz nicht möglich. Die Steuerlast hat sich damit erheblich erhöht.

Gilt die Spekulationssteuer auch, wenn ich die Dubai-Immobilie selbst nutze? — Nein, unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz sieht eine Ausnahme vor, wenn die Immobilie im Veräußerungsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Bei gemischter Nutzung - also teils Vermietung, teils Eigennutzung - ist die Anwendbarkeit dieser Ausnahme nach aktuellem Stand unklar. Ein Dubai-spezifisches BFH-Urteil hierzu existiert nicht.

Wie werden Mieteinnahmen aus Dubai in Deutschland besteuert? — Mieteinnahmen aus Dubai-Immobilien sind für in Deutschland ansässige Steuerpflichtige seit dem 1. Januar 2022 vollständig in der deutschen Einkommensteuererklärung anzugeben (Anlage V) und werden mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert. Eine Anrechnung emiratischer Steuern ist nicht möglich, da Dubai keine Einkommensteuer erhebt. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) kann die steuerliche Bemessungsgrundlage mindern, erhöht aber den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn bei einem Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist.

Was gilt für österreichische Investoren beim Verkauf einer Dubai-Immobilie? — Österreichische Investoren unterliegen beim Verkauf einer Dubai-Immobilie der österreichischen Immobilienertragssteuer von 30 Prozent auf den realisierten Wertzuwachs. Österreich hat die frühere Spekulationsfrist von zehn Jahren zum 1. April 2012 abgeschafft. Es gibt damit keine Haltedauer, nach der der Gewinn steuerfrei würde. Da Dubai keine Steuer erhebt, ist eine Anrechnung ausländischer Steuern nicht möglich.

Weiterlesen · Vollständige Analyse

Welche Strategie zu Ihrer Situation passt

Der Investoren-Letter von Immo Insider ordnet die Faktenlage fuer DACH-Investoren ein - mit Lage-Daten, Steuer-Aspekten und einem Entscheidungsrahmen fuer Ihre konkrete Situation.

Investoren-Letter anfordern

Kein Verkaufsgespräch · Kostenfrei

Quellen dieser Analyse

Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die steuerliche Behandlung von Dubai-Immobilien hängt von der persönlichen Konstellation des Investors ab - insbesondere von Wohnsitz und steuerlicher Ansässigkeit, Haltedauer, Nutzungsart (Vermietung, Eigennutzung, gemischt), etwaigen gewerblichen Strukturen sowie der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation. Sätze, Freigrenzen und Verwaltungspraxis können sich ändern. Der im Lead und in den Beispielrechnungen verwendete hypothetische Fall (Unternehmer aus Stuttgart; AfA-Rechenbeispiel) ist anonymisiert und dient der Illustration; er stellt keine Darstellung einer realen Person oder eines realen Sachverhalts dar. Die Freigrenze von 1.000 Euro nach §23 Abs. 3 S. 5 EStG gilt in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024 (in Kraft ab 1. Januar 2024). Für Investoren mit Wegzugsabsicht, Unternehmensbeteiligungen oder gemischt genutzten Immobilien ist die Hinzuziehung eines in der deutsch-emiratischen Steuerberatung spezialisierten Beraters zwingend. Verlag: Salesfory LLC.